Die EU-Kommission will das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten vorläufig in Kraft setzen. Die Parlamente von Argentinien und Uruguay haben dem Abkommen am Donnerstag zugestimmt und so den Weg dafür freigemacht. Jetzt hat auch Kommissionschefin Ursula von der Leyen am Freitag angekündigt, dass das Handelsabkommen vorübergehend angewendet werden solle.
Wer entschieden hat, dass das Abkommen trotzdem zum Tragen kommt
Laut von der Leyen gab es dazu Gespräche mit EU-Mitgliedsländern und EU-Parlamentariern. Zugleich hob sie hervor, dass die Übereinkunft erst mit Zustimmung des EU-Parlaments vollständig greifen werde. Das könnte aber noch dauern: Die Abgeordneten hatten das Abkommen zunächst dem Europäischen Gerichtshof für eine juristische Prüfung vorgelegt, die mehrere Monate dauern dürfte.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay soll mit über 700 Millionen Einwohnern die größte Freihandelszone der Welt schaffen. Nach einem Vierteljahrhundert Verhandlungen war es Mitte Januar feierlich unterzeichnet worden.
Gutachten des Europäischen Gerichtshofes
Wenig später hatte das Europäische Parlament allerdings beschlossen, zu dem Abkommen ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes einzuholen – und es damit zunächst auf Eis gelegt. Das Parlament kann dem Mercosur-Abkommen erst nach Abschluss der Prüfung durch den Gerichtshof zustimmen. Diese Entscheidung hatte große Diskussionen – zum Beispiel auch intern bei den Grünen ausgelöst.
Der Freihandelsvertrag sieht unter anderem vor, Zölle auf rund 91 Prozent der zwischen der EU und dem Mercosur-Bündnis gehandelten Waren abzuschaffen. Das würde die Exportchancen der EU erhöhen und für günstigere Einkaufspreise sorgen. Zugleich gibt es in Europa Befürchtungen, dass die heimische Landwirtschaft unzureichend vor billigeren Importen aus Südamerika geschützt ist.
Während die Europäer unter anderem Autos und chemische Produkte nach Südamerika exportieren, liefern die Mercosur-Länder hauptsächlich landwirtschaftliche Erzeugnisse und Rohstoffe nach Europa. Deutschland und auch viele Unternehmen in Bayern erhoffen sich von dem Abkommen neue Exportmöglichkeiten und hatten sich daher auch für eine vorläufige Anwendung ausgesprochen. Industrieverbände wie der VDMA (Maschinenbau) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer drängten auf eine rasche Umsetzung.

