An der niederländischen Börse ist der Erdgas-Terminkontrakt TTF seit Beginn des Irankrieges stark gestiegen. Zwar hat sich die Lage zuletzt wieder etwas beruhigt, aber mit Kursen von mehr als 50 Euro je Megawattstunde ist der Preis immer noch deutlich höher als vor dem Krieg im Nahen Osten. Das könnte auch Auswirkungen auf die Privathaushalte haben.
Hohe Gaspreise – mögliche Folgen für Privathaushalte
So schnell können sich die Zeiten ändern. Erst vor wenigen Wochen erklärte der Bundesverband der Energie– und Wasserwirtschaft BDEW, dass im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Preise zu beobachten sei und diese auf dem niedrigsten Niveau seit der Hochpreisphase 2022 lägen. Der Gaspreis für Haushalte in Einfamilienhäusern (EFH) mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) betrug demnach zu Jahresbeginn nach ersten Zahlen durchschnittlich 11,10 Cent/kWh. Bei Mehrfamilienhäusern war es etwas weniger.
Wie gesagt, das sind Durchschnittspreise, das heißt: Die tatsächlich gezahlten Preise können bei den zahlreichen Gasanbietern hierzulande abweichen. Nun könnte es aber schon bald für alle teurer werden, wenn man sich die Entwicklungen an den Terminmärkten anschaut.
Stiftung Warentest: Auf Preisgarantie achten
Bisher wirkt sich der Konflikt noch nicht auf die Gaspreise der Haushalte aus. Das liegt in erster Linie an den länger laufenden Verträgen der Energieversorger. Die verfolgten meistens eine langfristige Beschaffungsstrategie, um starke Preisschwankungen abzufedern, wie es beim BDEW auf BR24-Anfrage heißt. Das bedeutet, dass steigende Börsenpreise nicht sofort und nicht in vollem Umfang bei den Endkunden landen.
Sollte sich der Irankrieg jedoch hinziehen und damit auch die Blockade der Straße von Hormus, dann kann sich das durchaus auf die Preise bei den Verbrauchern auswirken. Das wäre dann der Fall, wenn die Großhandelspreise auf längere Sicht hoch bleiben sollten. Die Stiftung Warentest empfiehlt deshalb, sich den Vertrag mit seinem Anbieter genau anzuschauen, und zwar vor allem im Hinblick auf den Preis, die Laufzeit des Vertrages und die Preisgarantie. Wenn der Vertrag noch mehrere Monate läuft und man zudem eine „günstige Preisgarantie“ hat, müsse man zunächst nicht handeln, heißt es bei der Stiftung Warentest.
Vergleichsportale kontrollieren und nachjustieren
Möglicherweise werden die Gasanbieter in den nächsten Monaten ihren Kunden aber Preiserhöhungen ankündigen, wie zuletzt vor ein paar Jahren nach Beginn des Ukraine-Kriegs. Man habe in der Regel bei einer Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht, meinen die Energieberater der Verbraucherzentralen [externer Link]. Spätestens jetzt kann es sich also lohnen, die verschiedenen Tarifportale im Internet aufzusuchen.
Das raten auch die Verbraucherschützer, allerdings weisen sie darauf hin, dass die „Filter der Portale teilweise nicht zum Vorteil der Kunden voreingestellt sind“. Doch das lässt sich ändern, indem man selbst nachjustiert. Man sollte etwa die „Bonus“-Funktion deaktivieren, sowie die „direkte Wechselmöglichkeit“ und die Voreinstellung „hohe Kundenempfehlungsquote“. Man sollte sich zudem „Fixpreistarife“ anzeigen lassen und auch nur einen Tarif pro Anbieter. Ohne solche Zusatzoptionen sind die Tarife am ehesten vergleichbar.
Verbraucherschützer: Kündigung einfach und schnell
Die Energieberater der Verbraucherzentrale weisen darauf hin, dass man bei einem Vertragswechsel meist nicht viel tun muss. In der Regel kündige der neue Anbieter den alten Vertrag. Es würden beim Wechsel auch keine Versorgungslücken oder Zusatzkosten entstehen. Allerdings sollte man wissen, dass Angebote mit extrem niedrigen Gaspreisen häufig einen Haken haben. Die Verbraucherschützer empfehlen Verträge mit maximal einjähriger Laufzeit und einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.
Man sollte auch keine Vorauszahlungen vereinbaren. Vor einem Anbieterwechsel kann es sich außerdem lohnen, Kundenbewertungen zum Beispiel in Vergleichs- und Wechselportalen zu lesen oder eine Beratungsstelle der Verbraucherzentralen aufzusuchen. Die helfen auch bei Tarifen und Vertragsklauseln.

