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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Klimaklage abgewiesen: Shell muss CO2-Ausstoß nicht senken
Wirtschaft

Klimaklage abgewiesen: Shell muss CO2-Ausstoß nicht senken

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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2 min. Lesezeit
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Ein Gericht in Den Haag in den Niederlanden hat im Streit um ein Klimaurteil dem Ölkonzern Shell recht gegeben. Das Berufungsgericht hob das Urteil gegen den niederländisch-britischen Konzern auf, wonach dieser zu einer drastischen Reduzierung seiner CO2-Emissionen bis 2030 verpflichtet worden war. Geklagt hatten damals mehrere Umweltgruppen.

Inhaltsübersicht
Urteil: Keine konkrete Vorgabe möglichRichter sehen den Konzern bereits auf gutem WegKläger gehen wahrscheinlich in Revision

Urteil: Keine konkrete Vorgabe möglich

Noch 2021 hatten die Zivilrichter in Den Haag, wo Shell damals einen Sitz hatte, den Klägern recht gegeben und Shell zur umfassenden CO2-Reduzierung verpflichtet: Bis 2030 sollte der CO2-Ausstoß netto um 45 Prozent unter dem Niveau von 2019 liegen. Nie zuvor war ein Konzern zu derart drastischen Klimaschutzmaßnahmen verurteilt worden. Die Verpflichtung sollte auch die indirekten Emissionen der Zulieferer und der Kunden von Shell einschließen.

Doch jetzt erklärten die Richter, Shell habe zwar eine Pflicht, sich für den internationalen Klimaschutz einzusetzen. Doch einen konkreten Prozentsatz bei der Senkung des CO2-Ausstoßes könne dem britischen Konzern nicht auferlegt werden. Eine Reduzierung etwa bei der Produktion von Erdgas könne zu einer weltweiten Zunahme bei der Kohle-Förderung führen, was deutlich schlechter für das Klima wäre. 

Richter sehen den Konzern bereits auf gutem Weg

Shell hatte gegen das Urteil von 2021 Berufung eingelegt und argumentiert, dass es im Pariser Klimaabkommen keine Verpflichtung für Unternehmen gebe, Schadstoffe zu reduzieren. Nicht die Justiz, sondern Regierungen müssten hier Maßnahmen anordnen.

Das Gericht gab dem Unternehmen mit seiner Entscheidung nun recht und verpflichtete Shell auch nicht dazu, seine direkten Emissionen bei der Produktion und dem Vertrieb von Energie zu senken. Shell sei bereits auf dem guten Weg und wolle bis 2030 selbst eine Reduzierung von 50 Prozent erreichen. 

Kläger gehen wahrscheinlich in Revision

Es gilt als sicher, dass der Hauptkläger, die Umweltorganisation Milieudefensie, bei der höchsten Instanz in die Revision geht. Für Milieudefensie ist Shell „einer der größten Klimaverschmutzer der Welt“. Das Urteil kann auch Folgen für andere ähnliche Verfahren haben.

Mit Informationen von dpa

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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