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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Lohnzettel verstehen: So viel Netto bleibt vom Brutto
Wirtschaft

Lohnzettel verstehen: So viel Netto bleibt vom Brutto

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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In Deutschland bleibt bei den Brutto-Einkommen tatsächlich am wenigsten netto übrig. Das Gefühl – „der Staat kassiert ordentlich mit“ – kommt nicht von ungefähr. Das belegen Zahlen der OECD (externer Link), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Inhaltsübersicht
Die größten Abzüge in der LohnabrechnungSteuern auf das EinkommenDas zu versteuernde Einkommen (zvE)Sonstiges: Wenn der Arbeitgeber etwas zuschießtDer schnelle Weg zum ersten Überblick

Deutsche Singles zahlen laut OECD im Schnitt 48 Prozent an Steuern und Sozialabgaben. Eltern mit Kindern sind mit gut 40 Prozent dabei. Nur die Belgier zahlen mehr. Freuen dürfen sich die Einwohner der anderen OECD-Staaten. Sie haben mehr Netto vom Brutto übrig – zum Teil deutlich mehr.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Abzüge und Posten auf der Lohnabrechnung.

Die größten Abzüge in der Lohnabrechnung

Die größten „Brocken“ sind Sozialabgaben und Steuern.

Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte zahlen 2025 einen allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent. Beschäftigte und Arbeitgeber teilen sich die Summe. Die Beiträge werden nur bis zu einem Gehalt von 5.512,50 fällig. Die Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen, derzeit 2,5 Prozent im Schnitt, werden ebenfalls geteilt. Bei Privatversicherten zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss.

Rentenversicherung: Für die Rentenversicherung werden 18,6 Prozent pro Monat fällig – bis zu einem Monatsgehalt von 8.050 Euro. Wie bei der Krankenversicherung teilen sich Mitarbeiter und Arbeitgeber die Kosten.

Pflegeversicherung: Auch hier gibt es das Prinzip der Kostenteilung – allerdings gestaffelt. Zum 1. Januar 2025 ist der allgemeine Pflegebeitragssatz auf 3,6 Prozent erhöht worden. Wer älter als 23 Jahre ist und keine Kinder hat, zahlt einen Zuschlag von 0,6 Prozent. Bei fünf und mehr Kindern sinkt der Beitragssatz auf 2,6 Prozent.

Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6 Prozent und wird nach dem bekannten Muster geteilt. Beamte, Soldaten und Minijobber müssen sie nicht zahlen.

Steuern auf das Einkommen

Neben den Sozialabgaben werden verschiedene Steuern fällig.

Lohn- und Einkommensteuer: Der größte Posten ist die Lohnsteuer, die in verschiedene Klassen eingeteilt ist. Ausschlaggebend ist die Höhe des Einkommens.

  • Steuerklasse 1: Alleinstehende
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende
  • Steuerklasse 3: Ehepaare oft in Kombi mit Steuerklasse 5
  • Steuerklasse 4: Ehepaare – Standardsteuerklasse
  • Steuerklasse 5: Ehepaare – für den Partner, der weniger verdient

Der steuerfreie Grundfreibetrag endet bei 12.096 Euro. Von da an geht es schrittweise nach oben. Der Eingangssteuersatz beginnt bei 14 Prozent. Der aktuelle Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird ab einem Jahreseinkommen von 68.481 Euro fällig. Der Höchststeuersatz von 45 Prozent, die sogenannte Reichensteuer, startet bei 277.826 Euro.

Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent trifft seit 2021 nur noch die Besserverdienenden. 90 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen zahlen keinen „Soli“ mehr.

Kirchensteuer: Kirchensteuer erheben in Deutschland nur die großen Kirchen, sowie einige kleinere Freikirchen und jüdische Gemeinden. In Bayern und Baden-Württemberg werden acht Prozent, in anderen Bundesländern neun Prozent der Einkommensteuer fällig.

Das zu versteuernde Einkommen (zvE)

Der zentrale Begriff im komplexen deutschen Steuer- und Abgabenrecht ist das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE). Alle Einkünfte wie Bruttolohn und Mieten werden zusammengerechnet, ehe im nächsten Schritt diverse Ausgaben und Freibeträge abgezogen werden: Beiträge zur Renten-, Kranken- oder etwaigen Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge und weitere.

Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen, aus dem die Einkommensteuer errechnet wird.

Sonstiges: Wenn der Arbeitgeber etwas zuschießt

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Rentenversicherungspflichtige Beschäftigte können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er einen Teil des Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt.

Die sogenannte „Entgeltumwandlung“ hat Vor- und Nachteile. Auf den umgewandelten Lohn werden weder Steuern noch Abgaben entrichtet. In dieser Phase spart man etwas Geld. Nachteil: die spätere Rente aus der bAV muss versteuert werden (sogenannte „Nachgelagerte Besteuerung“) und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen an.

Vermögenswirksame Leistungen: Wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bezahlt, erhöhen diese den Bruttolohn. Sie müssen versteuert werden, es werden auch Sozialabgaben fällig. Bei bestimmten Einkommen spendiert der Staat eine steuerfreie Arbeitnehmerzulage. Gefördert werden Bausparer, Bank- und Fondssparpläne und Lebensversicherungen.

Der schnelle Weg zum ersten Überblick

Einen schnellen Überblick verschaffen Gehaltsrechner. Die Stiftung Warentest (externer Link) und die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (externer Link), ein Zusammenschluss verschiedener Lohnsteuerhilfevereine, bieten auf ihren Webseiten sogenannte Gehalts- oder Bruttorechner an.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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