Kinderlose, Arbeitnehmer mit höherem Einkommen und Arbeitgeber von Mini-Jobbern: Das sind die Gruppen, die wesentlich dazu beitragen sollen, dass die Pflegekassen weiter ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können.
Löwenanteil für die Rettung der Pflegeversicherung kommt von Kinderlosen
Wer keine Kinder hat und in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlt, bekommt künftig einen um 0,3 Prozentpunkte höheren Beitrag vom Brutto-Einkommen abgezogen. Der Beitragssatz steigt von 4,2 auf 4,5 Prozent. Wer beispielsweise 5.000 Euro im Monat hat, zahlt künftig 225 Euro für die Pflegeversicherung, das sind 15 Euro mehr als bislang.
Bei einem geringeren Einkommen von beispielsweise 3.000 Euro wäre die Zusatzbelastung entsprechend niedriger, weil der Beitrag als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Bei diesem Einkommen wird der Pflegebeitrag von 126 Euro auf 135 Euro steigen, also 9 Euro mehr.
Dadurch sollen kommendes Jahr rund 3,3 Milliarden Euro zusätzlich an die Pflegekassen fließen. Damit tragen kinderlose Arbeitnehmer einen Großteil bei, um die aktuelle Finanzlücke der Pflegeversicherung zu schließen.
Entlastung bei der Steuer möglich
Wer mehr Geld an die Pflegeversicherung abführt, wird möglicherweise im Gegenzug bei der Einkommensteuer entlastet. Denn höhere Aufwendungen für die Sozialkassen können bei der Steuer berücksichtigt werden.
Hintergrund der unterschiedlichen Beitragssätze für die Pflegeversicherung
Dass Kinderlose und Eltern unterschiedlich hohe Beitragssätze zahlen, geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2001 zurück. Elternorganisationen und einzelne Mütter und Väter hatten vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt. Sie argumentierten, wer Kinder großzieht, schaffe die Grundlage dafür, dass Menschen gepflegt werden können, zumal ein Großteil der Pflege in Familien stattfindet.
Das Bundesverfassungsgericht schloss sich dieser Argumentation an und forderte den Gesetzgeber auf, Eltern in der Pflegeversicherung weniger zu belasten als Kinderlose.
Bei der Umsetzung dieser Vorgabe wurden Versicherte, die jünger als 23 Jahre sind, ausgenommen, sowie Menschen, die vor 1940 geboren wurden. Auch Bürgergeld-Bezieher zahlen keinen Kinderlosen-Zuschlag.
Geht die Schere bei der Pflegeversicherung zu weit auf?
Es gibt allerdings Kritik, Kinderlose würden mittlerweile übermäßig belastet. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, findet die höheren Beiträge „extrem ungerecht“. Auch der Vorstandschef der Krankenkasse DAK, Andreas Storm, warnte vor einer noch größeren Spreizung der Beiträge.
Mehr Geld für die Pflege durch höhere Beitragsbemessungsgrenze
Auch durch einen höheren Beitrag von Arbeitnehmern, die vergleichsweise gut verdienen, sollen die Finanzprobleme der Pflege verringert werden. Der Höchstbeitrag, bis zu dem Beiträge fällig werden, steigt um 300 Euro monatlich mehr, als er ohnehin nächstes Jahr angehoben würde. Die Höchstgrenzen, bis zu denen Beiträge an die Sozialkassen fließen, werden jedes Jahr an den Anstieg der durchschnittlichen Einkommen angepasst.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung liegt künftig voraussichtlich bei 6.375 Euro im Monat. Das ist die gleiche Summe wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls einmalig außer der Reihe um 300 Euro im Monat steigt. Von der Anhebung betroffen sind also Versicherte, die ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze haben, die derzeit 5.812,50 im Monat beträgt.
Die Bundesregierung beziffert die Mehrbelastung auf maximal 17 Euro im Monat. Die Gesamtsumme, die dadurch zusätzlich eingenommen werden soll, schätzt die Regierung auf eine halbe Milliarde Euro.
Pflege-Beiträge für Mini-Jobs
Auf die sogenannte „geringfügige Beschäftigung“ werden bislang keine Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Das soll sich dann aber übernächstes Jahr ändern. Ab Januar 2028 wird der Grundbeitrag zur Pflegeversicherung auch für Mini-Jobs fällig, also 3,6 Prozent. Dafür aufkommen sollen allerdings alleine die Arbeitgeber. Die Beträge, die Mini-Jobber erhalten, sollen dadurch nicht sinken.
Mehr Ehepartner werden einbezogen
Ebenso wie in der gesetzlichen Krankenversicherung soll künftig auch in der Pflegeversicherung für Ehe- und Lebenspartner, die bislang beitragsfrei mitversichert waren, ein Beitrag fällig werden. Ab 2028 sollen 0,52 Prozent auf das Einkommen des erwerbstätigen Partners fällig werden. Ausgenommen sind unter anderem für pflegende Angehörige und Eltern von Kindern mit Behinderungen.

