Einige Amazon-Prime-Kunden dürften am Freitagmorgen eine Ankündigung bekommen haben, die selten von Abonnementdienstleistern kommt: Der Streaming- und Versanddienst senkt den monatlichen Beitrag. Statt 8,99 Euro zahlen Prime-Nutzerinnen und Nutzer ab dem nächsten Zahlungstermin 7,99 Euro. Der Jahrespreis sinkt wieder von 89,90 Euro auf 69 Euro. Das gilt jedoch nicht für alle: Nur die Kunden, die ein Abo vor dem 15. September 2022 abgeschlossen haben, dürfen mit einer Vergünstigung rechnen.
Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Die Richter haben darin eine Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt. Eine Entscheidung, die weit über Amazon hinaus Folgen haben könnte.
Das Urteil: BGH erklärt Preisanpassungsklausel für unwirksam
Bei der Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen drehte sich alles um ein paar Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Amazon Prime holte im September 2022 keine Zustimmung der Bestandskunden ein, sondern kündigte lediglich an, die Preise zu erhöhen – unter Berufung auf die AGB. Nach Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf gab nun auch der BGH den Verbraucherschützern recht.
Im Kern geht es im Urteil um Transparenz, erklärt Martin Fries, Professor für Zivilrecht an der Business & Law School in München, gegenüber BR24. Für Verbraucher sei nicht eindeutig erkennbar gewesen, ob sie einer Preiserhöhung lediglich widersprechen können oder ob sie den Vertrag kündigen müssen. „Der BGH sagt, das ist unklar. Die Kunden müssen klarer informiert werden, was ihre Rechte sind“, erklärt Fries.
Amazon-Urteil dürfte Auswirkungen auf andere Abos haben
Preisanpassungsklauseln gibt es nicht nur bei Amazon Prime: „Überall dort, wo wir Abos haben, stellt sich die Frage nach Preisanpassungen“, sagt Rechtswissenschaftler Fries. Deshalb könnte die Karlsruher Entscheidung weitreichende Folgen haben. Denkbar sei, dass auch andere Streaming- und Abo-Anbieter nun ihre Vertragsklauseln prüfen. Grundsätzlich infrage gestellt werden Preisanpassungen durch das Urteil allerdings nicht.
Tatsächlich beschäftigen sich deutsche Gerichte bereits mit anderen Streamingdiensten. Verbraucherschützer gehen derzeit unter anderem gegen Preiserhöhungen bei Netflix, WOW und Apple TV+ vor. Auch diese haben ihre Preise erhöht. Manuel Vonau von Finanztip räumt jedoch ein: „Andere Anbieter haben andere Verträge, andere AGBs. Das werden alles Einzelfallentscheidungen werden“.
Bekommen Amazon-Kunden bereits gezahlte Beiträge zurück?
Eine automatische Erstattung der bereits gezahlten Beiträge der vergangenen vier Jahre ist mit dem BGH-Urteil nicht verbunden. Darüber wird in einem separaten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm gestritten – geführt über eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben sich bislang rund 145.000 Kunden im Klageregister eingetragen. Die aktuelle Entscheidung sei dennoch wichtig für die Sammelklage: „Wir sehen uns damit in unserer Position deutlich gestärkt“, so eine Sprecherin der Verbraucherzentrale. Auch Amazon verweist auf BR24-Nachfrage zu Rückerstattungen darauf, dass diese „Gegenstand eines gesonderten Verfahrens sind.“
Was sollten Abo-Kunden künftig beachten?
Die Möglichkeiten bei Preiserhöhungen sind oft begrenzt. Verbrauchern bleibt meist nur die Entscheidung, einer Preiserhöhung zuzustimmen oder den Vertrag zu beenden. Vonau empfiehlt im Fall einer Preiserhöhung, sich zu informieren, ob sich damit bereits Verbraucherorganisationen beschäftigen. Von einer Einzelklage rät er ab – aufgrund der vergleichsweise kleinen Beträge und möglicher Verjährungsfristen. „Die Sammelklage ist für Verbraucherinnen und Verbraucher der einfachere Weg“, sagt Vonau.
Amazon reagiert mit Kritik und Preisanpassung
Mit der Kundenbenachrichtigung hat Amazon bereits einen Tag nach dem Urteil umgesetzt, was die Richter des BGH angewiesen hatten. Das dürfte in erster Linie daran liegen, dass Amazon seine Kunden nicht verlieren will. Eine Amazon-Sprecherin teilt mit: „Kundenvertrauen und Transparenz stehen für uns an erster Stelle“. Zudem macht das Unternehmen jedoch klar: „Wir sind mit dem Urteil zur Umsetzung unserer Preisänderung nicht einverstanden“, so die Sprecherin.
Das Urteil sorgt also vorerst für zwei Preismodelle bei Amazon Prime: Für denselben Streamingdienst gelten aktuell unterschiedliche Preise. Wie viel Kunden zahlen, hängt davon ab, wann sie den Vertrag geschlossen haben.

