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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Rechtswidrig? Elon Musk füttert KI mit Userdaten von X
Wirtschaft

Rechtswidrig? Elon Musk füttert KI mit Userdaten von X

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 16. Dezember 2024 15:50
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Max Schrems und seine Organisation Nyob sind bekannt dafür, sich mit den ganz großen der Internet-Branche anzulegen – und sie vor Gericht zu zerren. Facebook, beziehungsweise der Mutterkonzern Meta, hat da schon ein paar herbe Niederlagen einstecken müssen.

Inhaltsübersicht
Ist Musk das europäische Gesetz „wurscht“?Wenn einen die KI zum Verbrecher deklariertNoyb findet Kompromiss mit xAI nicht ausreichend

Derzeit ist Elon Musk im Fokus der europäischen Datenschutz-Organisation. Grund: Musks Firma xAI trainiert seit geraumer Zeit mit den Nutzer-Daten des Schwesterunternehmens X, einst Twitter.

Was Nyob daran stört ist, dass die KI-Firma mit ihrem Chat-Bot namens Grok dafür die Chats verwendet hat, ohne die User um Erlaubnis zu bitten. Das wäre aber laut der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Voraussetzung gewesen. Der US-Milliardär, der hierzulande bereits durch ruppiges Vorgehen etwa beim Bau der Tesla-Fabrik in Brandenburg aufgefallen ist, scheint den europäischen Datenschutz allerdings nicht wirklich ernst zu nehmen.

Ist Musk das europäische Gesetz „wurscht“?

Den Eindruck hat zumindest der Nyob-Jurist und Datenschützer Martin Baumann, wie er im Interview mit BR24 erklärt. Ihm fehlt bei Elon Musk das Unrechtsbewusstsein. Musk und seine Mitarbeiter seien überzeugt, „diese Daten schon irgendwie verwenden zu können? Weil das Daten sind, die auf ihrem sozialen Netzwerk sind und in ihrer Machtsphäre sozusagen“. Auch die zahlreichen Beschwerden über den Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht haben demnach bei X nicht zum Umdenken geführt. „Man hat auf jeden Fall dieses Gefühl, dass diese Grundrechte der europäischen Bürger nicht besonders ernst genommen werden“, sagt Baumann.

Wenn einen die KI zum Verbrecher deklariert

Aus Usersicht ist die Weiterverarbeitung von persönlichen Daten beim KI-Training besonders heikel. Was eine Künstliche Intelligenz mit solchen Daten macht und was sie am Ende davon ausspuckt, ist nämlich unvorhersehbar. Martin Baumann erklärt das an einem simplen Beispiel. Es könne zwar sein, dass die KI auf die Frage, wer denn dieser Herr Baumann sei, wahrheitsgetreu antwortet, dass es sich um einen Datenschutzjuristen aus Wien handle. „Aber es kann auch sein, dass diese KI halluziniert, und mir dann ein Verbrechen vorgehalten wird, das ich gar nicht begangen hab.“

Dass Sprach-KIs Informationen aus unerfindlichen Gründen frei erfinden, passiert immer wieder. Deshalb zählt verlässliche Fakten-Recherche (bislang zumindest) nicht zu den Kernkompetenzen von Sprach-Bots wie ChatGPT oder eben Grok.

Dazu kommt, dass es ja auch sein kann, dass jemand grundsätzlich nicht möchte, dass seine persönlichen Daten in Umlauf kommen. Und dieses Recht räumt einem das EU-Gesetz tatsächlich ein. Musk und seine Firma xAI hätten einen Konflikt mit der Datenschutzgrundverordnung verhindern können, wenn sie von den Usern vorab eine Genehmigung eingeholt hätten, mit den Daten trainieren zu dürfen. Da dies unterblieben ist, dürfte xAI seinen Dienst in Europa eigentlich nicht mehr betreiben; zumindest solange die unrechtmäßig verarbeiteten Daten nicht wieder eingesammelt worden sind – falls das überhaupt möglich ist.

Noyb findet Kompromiss mit xAI nicht ausreichend

Die irische Datenschutzbehörde, die sich für den Fall zuständig sieht, versuchte es im Spätsommer mit einem Kompromiss. Demnach kann Musk seinen KI-Dienst in Europa weiterführen.

Noyb stemmt sich aber gegen diesen Kompromiss. Die Schrems-Organisation will zum Beispiel klären, was konkret mit den unrechtmäßig verwendeten Daten passieren soll. Die österreichischen Datenschützer haben deshalb Beschwerde eingelegt. Das Verfahren kann sich bis weit ins nächste Jahr hinziehen. Es kann noch viel länger dauern. Dass Noyb auch nicht davor zurückschreckt, bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, haben die Datenschützer bereits mehrmals – mit Erfolg – bewiesen.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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