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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Rente, Bahn und Solarstrom: Das ändert sich im März
Wirtschaft

Rente, Bahn und Solarstrom: Das ändert sich im März

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 1. März 2025 08:48
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Der Frühling klopft an unsere Fenster und Türen – und die Menschen lassen ihn gern hinein, indem sie ihm am Sonntag, den 30. März eine Stunde entgegenkommen: In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird die Uhr von 2 auf 3 Uhr vorgestellt. Was sich im März sonst noch ändert – ein Überblick.

Inhaltsübersicht
Viele Rentenüberweisungen fallen niedriger ausWie verändern sich die Rentenausschüttungen ab Juli?Neuer Zug zwischen München und RostockNeue Solaranlagen brauchen verpflichtend Smart MeterWas sonst im März 2025 noch wichtig wird:

Viele Rentenüberweisungen fallen niedriger aus

Viele Krankenkassen haben bereits zum Januar 2025 ihren sogenannten „kassenindividuellen Zusatzbeitrag“ angehoben, insgesamt waren das 82 der 94 gesetzlichen Kassen. Während die Anhebung für erwerbstätige Personen schon seit Januar gilt, wird sie erst jetzt auf Renten angerechnet. Durchschnittlich steigen die Beiträge um gut einen Prozentpunkt, auf im Schnitt 2,91 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.

Da der Zusatzbeitrag hälftig mit dem Rentenversicherungsträger geteilt wird, ist auch die zusätzliche Belastung nur halb so hoch wie die Anhebung der Kasse. Dennoch sollten Rentnerinnen und Rentner ihr Konto einmal prüfen und im Zweifel nachhaken. Denn die Rententräger sind nicht dazu verpflichtet, all ihre Versicherten explizit auf die Änderung hinzuweisen.

Wie verändern sich die Rentenausschüttungen ab Juli?

Das Thema Rente dürfte im März auch noch auf anderen Ebenen eine Rolle spielen. Denn üblicherweise wird zum Ende des Monats offiziell bekanntgegeben, ob und wenn ja, wie sehr sich die Rentenausschüttung ab 1. Juli verändert. Weil davor eine neue Bundesregierung stehen muss, dürfte es interessant werden, wer als neuer Minister oder Ministerin das verkündet und unter welchen Vorzeichen.

Außerdem kommen neue Rentnerinnen und Rentner hinzu. Personen, die am 1. Januar 1959 geboren wurden und ab dem 1. März 2025 die Regelaltersrente mit 66 Jahren und 2 Monaten erreicht haben, können erstmals staatliche Rentenzahlungen beziehen.

Neuer Zug zwischen München und Rostock

Ab dem 8. März wird es eine zusätzliche Zugverbindung quer durch Deutschland geben. Bayern profitiert davon an mehreren Punkten: Täglich gegen 8 Uhr in der Früh startet der ICE 690 in München. Der Zug fährt über Pasing, Augsburg, anfangs auch Günzburg – und dann über Ulm, Stuttgart, Mannheim, Erfurt, Leipzig und Berlin nach Norden. Gegen 18.30 Uhr kommt der Zug in Rostock an. Kleiner Lifehack: Wer diesen Zug online buchen möchte, sollte das Kästchen „Nur Direktverbindungen“ anklicken. Denn sonst wird der Zug wegen der vielen schnelleren Verbindungen gar nicht angezeigt.

Sinnvoll ist der Zug trotzdem: Besonders Familien, Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Reisende mit großem Gepäck dürften sich über eine zusätzliche Direktverbindung zur Ostsee freuen.

Neue Solaranlagen brauchen verpflichtend Smart Meter

Das „Solarspitzengesetz“ tritt in Kraft und bringt Neuerungen für private und gewerbliche Photovoltaikanlagen mit sich, die ab März 2025 in Betrieb gehen. Die wichtigsten Änderungen durch das Solarspitzengesetz: In Zeiten negativer Börsenstrompreise wird keine Einspeisevergütung (EEG-Vergütung) mehr gezahlt.

Außerdem müssen Solaranlagen ab einer Leistung von 7 Kilowatt-Peak mit einer digitalen Steuerbox und einem intelligenten Messsystem versehen sein (Smart Meter). Für dessen Bereitstellung ist der Netzbetreiber zuständig, für die Kosten allerdings die Inhaber der Solaranlage. Wer kein Smart Meter installiert, dessen Einspeiseleistung (nicht die Einspeisemenge) wird auf 60 Prozent gedrosselt. Nähere Informationen zu Smartmetern bietet unter anderem die Verbraucherzentrale (externer Link).

Was sonst im März 2025 noch wichtig wird:

  • In Hecken und auf Bäumen wird wieder gebrütet, deshalb beginnt am 1. März die Schonzeit. Bis 30.9. darf nicht gefällt und geschnitten werden.
  • Weitere Verhandlungen im Öffentlichen Dienst: Vom 14. bis 16. März steht die dritte Verhandlungsrunde an. Im Vor- und im Nachhinein kann es nochmal zu Streiks kommen.
  • Ab dem 30. März bietet der Billigflieger Easyjet zweimal täglich die Verbindung München-Rom Fiumicino an.
  • Dyn, das Sport-Streaming-Angebot von Axel Springer, verteuert sich. Für das Jahresabo zahlt die Kundschaft ab dem 18. März 14,50 Euro, das sind zwei Euro mehr als bisher. Monatlich kündbare Abos verteuern sich um fünf Euro.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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