Ende der Lohn-Anbindung bei der Rente?
Auch eine jahrzehntealte Konstante der Rentenberechnung soll die Kommission diskutieren: Die Anbindung der Renten an die Löhne. Die Rentenkommission soll nun darüber sprechen, ob die Renten künftig etwa an die Inflation gekoppelt werden.
Das würde in Jahren, in denen die Löhne zügig steigen, für die Rentnerinnen und Rentner geringere Aufschläge bedeuten als nach der derzeitigen Regelung. So folgt aus dem Anstieg der Löhne in der letzten Zeit für 2026 wahrscheinlich eine Rentenerhöhung um 3,7 Prozent. Wenn die Renten nur den Preisen folgen würden, fiele die Erhöhung niedriger aus: Die Inflationsrate beträgt derzeit 2,3 Prozent.
Allerdings wären „Nullrunden“, die es in früheren Jahren bei der Rente gab, durch eine Anbindung an die Inflation weniger wahrscheinlich. Denn es kommt selten vor, dass die Preise nicht steigen. „Nullrunden“-Jahre gab es allerdings durchaus: Etwa 2004 bis 2006 als sogenannte „Minderungsfaktoren“ griffen. Damals kritisierten Sozialverbände, dass die Kaufkraft der Ruheständler sank. Die Renten blieben gleich, die Preise aber stiegen.
Absicherung der Rente nach unten
Die Handschrift der SPD und sozialpolitischer Fachpolitiker aus der Union lässt sich am Arbeitsauftrag an die Rentenkommission ablesen, sich Gedanken über eine „armutsfeste Mindestrente“ Gedanken zu machen. Sie soll auf der Grundrente aufbauen, die vor knapp fünf Jahren eingeführt wurde.
Mehr Kapitaldeckung bei der Altersvorsorge
Wünsche von eher marktorientierten Politikern spiegeln sich im Auftrag an die Kommission wider, über „die bessere Nutzung der Vorteile des Kapitalmarktes für die Altersvorsorge“ zu diskutieren. Unter anderem soll auch ein „Standardprodukt“ entworfen werden, also eine private Altersvorsorge, die nur geringe Kosten für Abschluss und Verwaltung hat. Bei vielen Verträgen zur privaten Vorsorge über die „Riester-Rente“ hatte es Kritik gegeben, sie seien zu teuer und zu kompliziert.
Auch Beamte und Freiberufler könnte Rentenkommission einbeziehen
Zu den „Denkverboten“, die in der Rentenkommission nicht mehr gelten sollen, gehört offenbar die bislang strikte Koppelung der Rentenbeiträge an abhängige Beschäftigung. Es soll auch darüber diskutiert werden, „weitere Einkunftsarten“ für Beiträge heranzuziehen. Das könnten Einnahmen aus Zinsen, Dividenden oder Mieten sein.
Auch von der „Einbeziehung weiterer Gruppen“ ist die Rede. Damit sind sicherlich auf jeden Fall bestimmte Gruppen von Selbstständigen gemeint. Schon im Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgelegt, sie wollten Selbständige in die Rentenversicherung aufnehmen, wenn sie sonst über keine Absicherung verfügen. Ob mit den „weiteren Gruppen“ auch etwa Beamte gemeint sind, lässt der Arbeitsauftrag des Koalitionsausschusses offen.
Besetzung der Rentenkommission offen
Obwohl die Rentenkommission noch in diesem Monat ihre Arbeit aufnehmen und bis Mitte nächsten Jahres abschließen soll, ist noch unklar, wer Mitglied sein wird. Nur eines ist sicher: In der Kommission sollen 13 Menschen zusammenarbeiten, fünf von ihnen werden Politikerinnen und Politiker sein, dazu kommen acht Kommissionsmitglieder aus der Wissenschaft.

