Influencer ist ein Traumberuf! Das zumindest gilt bei vielen der heutigen Generation Z. Kein Wunder: Den oft jugendlichen Followern präsentieren Influencer gerne ihren schnell erworbenen Reichtum. Teure Häuser, teure Autos, und auch in den schönen Luxusurlaub werden die Follower gerne mitgenommen. Manchmal „fliegt“ auch via Fake-Account ein Finanzbeamter mit. Das passiere jedoch zu selten, sagt der Bayerische Oberste Rechnungshof, kurz ORH.
Rechnungshüter sehen Ermittlungsdefizite bei Influencern
Der ORH sieht erhebliche Ermittlungs- und Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von professionellen Social-Media-Akteuren, kurz „Influencern“. Viele Influencer würden erst gar nicht erfasst, oft kämen die Finanzämter bei dem internationalen und schnelllebigen Digitalgeschäft zu spät, so die Rechnungshüter.
Auf der anderen Seite moniert der ORH nun schon seit Jahren, dass Influencer „ihren steuerlichen Verpflichtungen trotz hoher Einnahmen oft nicht oder nicht zeitgerecht nachkommen“. Dabei sieht der ORH sogenannte „Auskunftsersuchen“ bei Social-Media-Plattformen als zentrales Mittel, um die Defizite bei der Besteuerung von Influencern zu beheben. Vergangene Woche hat das Finanzministerium den Ermittlungsstand hinsichtlich Influencern dem Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags berichtet. Offen blieb, wie viele Auskunftsersuchen bisher gestellt wurden.
Grüne und SPD kritisieren Ermittlungsstand der Finanzämter
Die Grünen sehen im Ermittlungsstand zur Besteuerung von Influencern eine Peinlichkeit. Endlich müssten bestehende Gesetze durchgesetzt werden, so die haushaltspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Claudia Köhler. Es könne so nicht weitergehen, dass Auskunftsersuchen wie Gruppenanfragen nicht weiterverfolgt würden: „Der ehrliche Steuerzahler ist der Dumme, weil die Staatsregierung immer blank ist, wenn es mit Digitalem zusammenhängt.“
Auch der SPD-Haushaltspolitiker Volkmar Halbleib fordert Konsequenzen: „Wir wollen keine Erklärungen, sondern Ergebnisse sehen!“ Es handele sich im Falle von Influencern um komplizierte Steuererklärungen, für die der Prüfaufwand sehr personalintensiv sei. 1.500 Stellen seien bei den Finanzämtern momentan nicht mit Steuerprüfern besetzt.
Laut Landesamt wurden Auskunftsersuchen gestellt
Die Bayerische Steuerverwaltung habe bereits umfangreiche Gruppenauskunftsersuchen an wichtige ausländische Plattformen gestartet und inzwischen „erfolgreich durchgeführt“, so das Bayerische Landesamt für Steuern auf BR24-Anfrage. Eine weitere Spezialeinheit wertet derzeit ein Gruppenauskunftsersuchen an Internetunternehmen aus.
Ziel sei es, weiteres Kontrollmaterial für die Finanzämter zu akquirieren, teilt das bayerische Finanzministerium mit. Die Antwort überrascht, denn der Bayerische Landtag wurde nicht darüber informiert, dass bereits mehrere Anfragen bei Social-Media-Plattformen gestellt wurden.
Wie funktioniert ein Auskunftsersuchen?
Bei Influencern richten sich die Auskunftsersuchen an die meist ausländischen Social-Media-Plattformen. Als zentrales Verbindungsbüro übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern neben der Weiterleitung der Ersuchen auch die Kommunikation mit dem Ausland. Im Idealfall setzen die ausländischen Finanzbehörden die Auskunftsersuchen dann am Steuersitz der Plattform um.
Bayerns Finanzämter sind damit also auf den Kooperationswillen der ausländischen Behörden angewiesen. Ein Gruppenauskunftsersuchen bezieht sich auf eine Gruppe von Steuerpflichtigen mit einheitlichen Merkmalen, beispielsweise Influencer.
Warum ist die Besteuerung von Influencern kompliziert?
Wie aufwändig und kompliziert der Prüfaufwand bei Influencern ist, zeigt der ORH-Jahresbericht 2024. Unter den 266 überprüften Influencern war einer mit über einer Million Followern, der in seiner Steuererklärung trotzdem einen wirtschaftlichen Verlust angegeben hatte. Grundsätzlich fehlen den Finanzämtern laut ORH oft wichtige Daten.
Besonders problematisch ist die Situation im Erotikbereich, hier erfolgen Zahlungen nicht selten in virtuellen Währungen oder Kryptowährungen, also anonym und ohne Banken. Laut ORH ist es für die Finanzämter „nahezu unmöglich“, solche Steuerfälle konkret zu ermitteln. Ein weiteres Problem: Follower unterstützen ihre Influencer teilweise durch Bezahlung mit virtuellen Währungen. Diese wurden von Plattformbetreibern kreiert und hatten stark schwankende Wechselkurse. Auch erhalten Influencer, mehr oder weniger regelmäßig, kostenlos überlassene Produkte von ihren Kooperationspartnern.
Für die Finanzämter sind das Sachzuwendungen, die einkommens- und umsatzsteuerpflichtig sind. Fazit: Influencer sind für die Steuer ein erheblicher Mehraufwand. Das Problem wird zunehmen, der Markt boomt.