Beim Thema „Steuererlasse für Superreiche“ gerät der Münchner SPD-Landtagsabgeordnete Florian von Brunn in Fahrt: „Während Normalverdiener brav Steuern zahlen, wird in der Champagneretage alles durchgewunken.“ Seine Kritik begründet der SPD-Politiker mit aktuellen Zahlen, die er beim Finanzministerium erfragt hat: Von 2021 bis Mitte 2026 haben die Finanzämter in Bayern bei sehr großen Vermögen knapp 6,7 Milliarden Euro Schenkung- und Erbschaftsteuer erlassen.
In 37 Fällen betraf der teilweise oder komplette Steuererlass eine Schenkung oder ein Erbe in Höhe von 26 bis 90 Millionen Euro, in 43 Fällen von mehr als 90 Millionen Euro. Nur ein Antrag wurde abgelehnt, 33 werden noch bearbeitet – die Gesamtsumme könnte somit noch steigen. Jetzt schon entfällt gut die Hälfte der Fälle und erlassenen Steuer auf Bayern: Bundesweit waren es laut Statistischem Bundesamt von 2021 bis Ende 2025 elf Milliarden Euro (139 Fälle).
Betriebsvermögen „steuerneutral übertragen“
Möglich macht das die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung: Wird ein Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro verschenkt oder vererbt, kann die Steuer teilweise oder ganz wegfallen. Voraussetzung: Der Erbe oder Beschenkte muss nachweisen, dass er zum Stichtag die Steuer nicht aus verfügbarem privaten Vermögen bezahlen kann.
Im Internet werben spezialisierte Kanzleien damit, dass sich ein „Vermögen von einer Milliarde Euro steuerneutral übertragen“ lasse. „Auch verfügbares Vermögen kann man sozusagen unter den Tisch kehren und muss es dann nicht einsetzen dank der Verschonungsbedarfsprüfung“, erklärt beispielsweise der Steuerberater Christoph Juhn auf Youtube. Bei Schenkungen lasse sich der Stichtag gezielt so wählen, dass das verfügbare Vermögen möglichst gering ist.
Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe
Die Verschonungsbedarfsprüfung wurde 2016 im Zuge der Erbschaftssteuerreform mit Stimmen von CDU, CSU und SPD beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2014 die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitreichend bewertet hatte. Eine zentrale Rolle bei der Einführung der neuen Regelung spielten 2016 der damalige CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sowie sein Finanzminister Markus Söder. Für Betriebsvermögen bis 26 Millionen Euro gilt unverändert, dass sie – bei Erhalt der Arbeitsplätze – zu 85 oder 100 Prozent von der Schenkung- oder Erbschaftsteuer verschont bleiben können.
Bei der Übertragung von Privatvermögen gibt es solche Begünstigungen nicht. Am Dienstag befasst sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in mündlicher Verhandlung mit der Frage, ob die ungleiche Behandlung von Betriebs- und Privatvermögen in der derzeitigen Form mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eingereicht hat die Beschwerde eine Privatperson, die von ihrer Tante Wertpapiere und Grundvermögen geerbt hatte. Für Nichten und Neffen gilt lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro, alles darüber hinaus müssen sie versteuern. Wer also von der Tante ein Haus im Wert von 500.000 Euro erbt, muss eventuell mehr Steuern zahlen als jemand, dem Firmenanteile im Wert von 30 Millionen Euro zufallen.
Ministerium: Sicherung von Arbeitsplätzen
Von Brunn beklagt, Bayern sei ein „Steuerparadies für Superreiche“. Die erlassenen Milliarden fehlten den Menschen im Freistaat.
Finanzstaatssekretär Martin Schöffel (CSU) betont in seiner Antwort auf die SPD-Anfrage dagegen, dass es bundesweit einen Rechtsanspruch auf einen Erlass gebe, wenn die Voraussetzungen vorliegen: „Die Finanzämter haben insoweit kein Ermessen.“ Ziel der Verschonungsbedarfsprüfung ist laut Ministerium nicht die Entlastung von Superreichen, sondern die Sicherung von Arbeitsplätzen und der Erhalt der familiengeführten Unternehmen in Deutschland.
Füracker am Montag vor dem Bundesverfassungsgericht
Schon am Montag wird Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) wegen eines anderen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht erwartet: Dann wird in Karlsruhe mündlich über eine Klage des Freistaats gegen die Erbschaftsteuer aus dem Jahr 2023 verhandelt.
Die Staatsregierung kritisiert eine Benachteiligung Bayerns. Denn in Teilen des Freistaats hätten Grundstücke und Häuser einen viel höheren Wert als im Rest Deutschlands, die steuerfreien Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen aber seien bundesweit einheitlich und seit vielen Jahren nicht erhöht worden. „Es kann nicht sein, dass Erben ihre Elternhäuser verkaufen müssen, weil sie sich die Steuer nicht leisten können“, sagte Söder bereits vor Jahren.
Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro. Bayern fordert seit Jahren, dass die Länder die Möglichkeit bekommen sollen, Freibeträge heraufzusetzen und zu regionalisieren. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in beiden Verfahren sind erst in mehreren Monaten zu erwarten.

