Im März treten mehrere Regelungen in Kraft, die Millionen Menschen in Deutschland betreffen, manche davon speziell in Bayern: von Schufa-Score und Krankenkassenbeiträgen, über die Reform des Bürgergelds bis hin zur Kommunalwahl in Bayern. Die wichtigsten Themen im Detail, weitere Änderungen im Kurzüberblick.
Neuer Schufa-Score: Bonität wird transparenter – Menschen aber auch
Ab dem 17. März soll es leichter werden, den eigenen Schufa-Score herauszufinden. Wer bei den Bonitätsprüfern per Identitätsnachweis einen Account erstellt, kann seinen Score jederzeit einsehen. Was nach einem netten Versprechen klingt, ist in den Augen von Sascha Straub aber „eigentlich total irrelevant“. Straub ist Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern und gibt zu bedenken, dass nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kundschaft der Kreditauskunft Schufa sind, sondern Banken, Vermieter oder andere Unternehmen.
Deshalb ist es für die Schufa von großem Interesse, möglichst viele Daten der Deutschen zu erfassen und sie im Idealfall auch an sich zu binden – beispielsweise mit Hilfe einer Vereinfachung des Scores und einem Online-Zugang. Darüber können die Nutzer auch weitere Daten von sich preisgeben, in der Hoffnung, möglicherweise ihre Bewertung zu verbessern. So kann die Schufa ihrer „wahren“ Kundschaft größere und damit auch verlässlichere Datensätze liefern.
Rentner bekommen ab März weniger netto
Zum Jahreswechsel 2026 haben viele gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Mit diesen Einnahmen gleichen gesetzliche Krankenkassen ihre Defizite aus, wenn die regulären Beitragseinnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben zu tragen. Zwar legt jede Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag individuell fest, aber der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt nun bei 2,9 Prozent.
Für Arbeitnehmer wirkt das bereits seit Januar, für Rentnerinnen und Rentner greift die Erhöhung erstmals mit der Rentenzahlung im März. Je nach Kasse fällt das Minus unterschiedlich aus – bei 1.000 Euro Bruttorente sind es oft nur wenige Euro, für besser gestellte Ruheständler kann es mehr sein.
Tipp: Beitrag auf der Rentenabrechnung prüfen und Kassen vergleichen – bei Erhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Kommunalwahl in Bayern am 8. März
Am 8. März ist nicht nur Weltfrauentag, sondern in Bayern sind auch Kommunalwahlen. Gewählt werden unter anderem Bürgermeister, Landräte, Gemeinde‑, Stadt- und Kreisräte – insgesamt sind rund 39.500 Mandate zu vergeben. Wo keine absolute Mehrheit erreicht wird, folgen Stichwahlen am 22. März.
Etwa zehn Millionen Menschen sind wahlberechtigt, darunter nach Angaben des Landesamts für Statistik rund 700.000 Erstwählerinnen und Erstwähler. Gerade bei Kommunalwahlen sind oft wenige Stimmen entscheidend.
Was sonst noch wichtig wird:
- Sommerzeit: In der Nacht auf den 29. März werden die Uhren von 2.00 auf 3.00 Uhr vorgestellt.
- Schwarze Kennzeichen: Mofas, Mopeds und E‑Scooter brauchen ab 1. März neue schwarze Kennzeichen, sonst besteht kein Versicherungsschutz. Bislang waren die Kennzeichen grün.
- Radikaler Heckenschnitt verboten: Wie jedes Jahr gilt vom 1. März bis 30. September ein Verbot für radikale Rückschnitte von Hecken und Gehölzen. In Bayern können zwischen 50 und bei sehr schweren Verstößen sogar bis zu 15.000 Euro Bußgeld anfallen.
- Bahnkontrollen: Im Regionalverkehr dürfen Zugbegleiter bei Zeitkarten und Deutschlandticket selbst entscheiden, ob sie zusätzlich einen Ausweis sehen wollen – das soll das Personal nach Angriffen besser schützen.
- Ukraine-Schutzstatus: Der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine wird automatisch bis 4. März 2027 verlängert; ein Antrag ist in der Regel nicht nötig.
- Resturlaub: In vielen Arbeitsverhältnissen verfällt übertragener Urlaub aus 2025 am 31. März 2026 – auch Minijobber und arbeitende Rentner sollten ihre offenen Tage prüfen.
- Rentenplus-Ankündigung: Im März gibt das Arbeitsministerium die Rentenerhöhung zum 1. Juli bekannt.

