In die Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen will die Bundesregierung auch Beamte einbeziehen. „Damit wird für die Beihilfeberechtigten die gleiche Belastung erreicht, wie sie die GKV-Versicherten erfahren“, antwortet eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf BR-Anfrage.
Vorher hatten sowohl Bundeskanzler Friedrich Merz als auch Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (beide CDU) erklärt, die Politik müsse darauf reagieren, wenn es in Teilen der Bevölkerung Zweifel daran gibt, ob die Aufspaltung der Krankenversicherung in einen gesetzlichen und einen privaten Zweig gerecht ist.
Eigenes Sicherungssystem für Beamte
Beamte werden nach dem sogenannten Alimentationsprinzip bezahlt. Dazu gehört auch, dass der Staat einen großen Teil ihrer Krankheitskosten übernimmt, über die Beihilfe. Was darüber hinausgeht, sichern Beamtinnen und Beamte in der Regel über Private Krankenversicherungen ab. Wie die Beihilfe im Einzelnen ausgestaltet wird, kann der Staat weitgehend flexibel bestimmen.
Kürzungen in der Krankenversicherung für Bundesbeamte
Die Maßnahmen des Gesetzes vom Sommer, mit denen die Bundesregierung den Kostenanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung abbremsen will, würden für Bundesbeamte „wirkungsgleich“ umgesetzt, heißt es aus dem Bundesinnenministerium.
Als Beispiel nennt das Ministerium Eigenanteile etwa bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Hier steigen die Zuzahlungen für Kassenpatienten zum Jahreswechsel um die Hälfte, auf künftig 7,50 bis 15 Euro je Packung. Entsprechend sollen auch die Eigenanteile für Bundesbeamte angehoben werden. Vorher waren die Zuzahlungen mehr als 20 Jahre unverändert geblieben.
Auch höhere Eigenanteile beim Zahnersatz sollen Bundesbeamte ebenso treffen wie Kassenpatienten. Als weiteres Beispiel nennt das Ministerium homöopathische Verfahren, für die die Beihilfe künftig nicht mehr aufkommen werde.
Die Übertragung der GKV-Sparmaßnahmen auf Bundesbeamte erfolge zum Teil automatisch, in anderen Bereichen müssten erst noch entsprechende Beschlüsse gefasst werden, erklärt die Sprecherin. Das geschehe momentan, das Ministerium strebe ein „zeitnahes Inkrafttreten“ an.
Bayern prüft Kürzungen bei der Beamten-Krankenversicherung
Die Beihilfe für Beamte bei Krankheitskosten regeln die verschiedenen Dienstherren jeweils für sich. Der Bund, der vor allem in den Bereichen Bundeswehr, Bundespolizei und Ministerien Beihilfeberechtigte beschäftigt, hat keinen Einfluss darauf, welche Regelungen die verschiedenen Bundesländer treffen. Denn die Länder, bei denen etwa Lehrer und Landespolizisten als Beamte arbeiten, entscheiden selbst über ihre jeweilige Beihilfe.
Das bayerische Innenministerium äußert sich im Moment noch nicht ganz so eindeutig wie das Bundesinnenministerium dazu, wie Einsparungen bei Kassenpatienten auf Beamte übertragen werden sollen. Ein entsprechender Entwurf der Bundesebene werde derzeit „sorgfältig geprüft“, erklärt das bayerische Innenministerium auf BR-Anfrage. Das sei „selbstverständlich“. Ziel des Entwurfes sei „eine möglichst wirkungsgleiche Übertragung der GKV-Reform auf die Beihilfe“.
Aber das Ministerium weist auch darauf hin: „Eine 1:1-Übertragung der GKV-Reform auf die Beihilfe ist jedoch systembedingt nicht möglich.“ Deshalb arbeite das Ministerium derzeit daran, „ob und gegebenenfalls wie die Wirkungen der GKV-Reform auf die bayerische Beihilfe übertragen werden können“.

