Am 1. September ist der meteorologische Herbstanfang, und damit endet auch die Sommerpause. Parlamente, die meisten Beschäftigten und Kindergartengruppen kommen wieder zusammen und draußen wird es allmählich früher dunkel. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es im September zudem einige Änderungen.
Weg zur Organspende soll vereinfacht werden
Ob jemand nach dem Ableben Organe spenden möchte, dürfen in Deutschland alle selbst entscheiden. Derzeit gilt hierzulande die Zustimmungsregelung, sprich: Die 2.877 Organe, die im vergangenen Jahr in Deutschland gespendet wurden, durften nur entnommen werden, weil so einem Schritt vorher aktiv per Organspendeausweis zugestimmt worden war.
Dieser Ausweis musste zudem auffindbar und unterschrieben sein, sonst hätte er nicht gegolten. Übrigens entstammten die Organe von gerade einmal 965 Spenderinnen und Spendern.
Organspende-Absicht in der Krankenkassen-App hinterlegen
Weil derzeit aber etwa 8.400 Menschen auf ein Spenderorgan warten, soll der Weg zur Organspende erleichtert werden. Wer sich bereiterklärt, zu den Organspenderinnen und -spendern zu gehören, soll diese Absicht in seiner Krankenkassen-App hinterlegen können. Dort ist für alle Versicherten die ePA (elektronische Patientenakte) hinterlegt, auf die perspektivisch auch Krankenhäuser Zugriff haben sollen.
Ob die Einführung dieser Funktion wie geplant bis Ende September flächendeckend funktioniert, ist noch nicht absehbar. Aber bei einigen großen Kassen wie der TK oder der AOK können die Versicherten ihren Wunsch bereits hinterlegen. Wie viele das schon getan haben, dazu gibt es laut Krankenkassenvereinigungen keine Zahlen.
Bereits seit März gibt es zusätzlich die Möglichkeit, sich online über das Organspende-Register zu registrieren. Allerdings ist dafür die AusweisApp notwendig. Bis August 2024 haben sich dort knapp 150.000 Menschen registriert.