Im Frühjahr 2025 sorgte eine Pflegekasse für Aufsehen, deren Namen vorher vergleichsweise wenige Menschen kannten. Die Pflegesparte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) konnte ihre gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen nicht mehr aus ihren Beitragseinnahmen decken. Sie musste bei einem Ausgleichsfonds Hilfszahlungen beantragen. Es war das erste Mal, dass eine Pflegekasse einen solchen Antrag stellte.
Solidarisches Sicherungsnetz für Pflegekassen
Nur dadurch sei diese Pflegekasse vor einer „Pleite“ gerettet worden, war damals in verschiedenen Medien zu lesen. Tatsächlich aber ist eine Insolvenz einer Pflegekasse nach den Sozialgesetzen nicht vorgesehen. Wenn eine Pflegekasse ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, springt ein Ausgleichsfonds ein, in den alle Pflegekassen einzahlen und der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angesiedelt ist.
Andere Logik als bei Krankenkassen
Die Pflegekassen haben dabei einen anderen Status als die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Jede Pflegekasse ist an eine Krankenkasse, deren Namen sie auch trägt, untrennbar angegliedert. Wer Mitglied einer bestimmten Krankenkasse ist, ist dort automatisch auch in der Pflegekasse. Ein Wechsel nur zu einer anderen Pflegekasse ist nicht möglich.
Ein solcher Wechsel würde auch wenig Sinn ergeben, weil sowohl der Beitragssatz als auch die Leistungen der Pflegeversicherung bei allen Pflegekassen komplett identisch sind. Die Krankenkassen hingegen haben unterschiedliche Beitragssätze und stehen in einem Preiswettbewerb. Sie versuchen sich auch über unterschiedliche Angebote an Versicherte zu profilieren, die über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehen.
Krankenkassen können pleitegehen
Ein anderer wesentlicher Unterschied zwischen Kranken- und Pflegekassen: Die derzeit 93 gesetzlichen Krankenkassen können theoretisch in eine Zahlungsunfähigkeit rutschen, die dazu führt, dass die zuständige Aufsicht sie zwangsweise schließt. Dass es zuletzt tatsächlich so weit kam, ist 15 Jahre her: Im Jahr 2011 mussten die City BKK und die BKK für Heilberufe ihren Geschäftsbetrieb einstellen, weil sie mit ihren Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken konnten. Ihre Versicherten mussten sich neue Kassen suchen.
Eine an eine Krankenkasse angegliederte Pflegekasse kann hingegen nicht für sich in die Zahlungsunfähigkeit rutschen. Wenn es finanziell wirklich eng wird, greift im Zweifelsfall eben der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung.
Mehr Steuergeld oder höhere Beiträge
Falls so viel Geld aus dem Ausgleichsfonds abfließt, dass er seine Funktion nicht mehr erfüllen kann, müsste der Bund mit Steuergeldern einspringen. Denn eines darf nach der Logik der Pflegeversicherung nicht geschehen: Dass eine Pflegekasse kein Geld mehr hat, um Leistungen zu finanzieren, auf die Versicherte ein im Sozialgesetzbuch verbrieftes Recht haben.
Eine andere Stellschraube, um die Finanzprobleme der Pflegeversicherung zu lindern, sind höhere Beiträge. Allerdings will die Bundesregierung es vermeiden, sie erneut anzuheben. Denn die Beiträge zur Pflegeversicherung sind seit dem Jahr 2008 bereits acht Mal angehoben worden, sie haben sich seitdem in etwa verdoppelt, auf 4,2 Prozent vom Bruttolohn für Kinderlose und 3,6 Prozent für Eltern.

