Aus der bisherigen Empfehlung wird Pflicht. Ab dem 19. Juni müssen Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen vorweisen, dass sie die Gasanlagen in ihren Freizeitfahrzeugen von einem unabhängigen Sachkundigen haben prüfen lassen.
Gasprüfung für niedrigeres Risiko
Der Prüfer kontrolliert Dichtungen, Schläuche und Sicherheitsventile der Anlage. Schließlich kann eine undichte Anlage gefährlich werden. Bis vor einigen Jahren gehörte diese Prüfung deshalb auch zur Hauptuntersuchung von Wohnmobilen– umgangssprachlich TÜV. Doch aufgrund einer Neufassung der HU-Richtlinie wurde die Gasprüfung aus dieser Untersuchung herausgenommen.
Doch nun ist sie wieder da für Wohnmobile und Wohnwagen, allerdings jetzt eigenständig in der sogenannten „Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“. Demnach muss die Gasanlage vor der Zulassung des Gefährts, nach – wie es heißt – prüfpflichtigen Änderungen und dann alle zwei Jahre verpflichtend durchgeführt werden. Geprüft werden alle fest eingebauten Gasgeräte im Fahrzeug, wie zum Beispiel Kocher, Kühlschrank und Heizung. Entscheidend ist, dass die Geräte dauerhaft mit der Gasanlage verbunden sind. Mobile Geräte wie Campinggrills oder Gaskartuschenkocher sind von der Pflicht ausgenommen.
Ohne Prüfung drohen nicht nur Bußgelder
Wer nach dem 19. Juni ohne Prüfplakette erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch es ausfällt, hängt davon ab, wie lange die Frist überschritten wurde. Ab zwei Monaten sind 15 Euro fällig, ab vier 25 und ab acht Monaten 60 Euro. Der Versicherer Allianz weist zudem darauf hin, dass wer mit einer defekten Gasanlage unterwegs ist, seinen Versicherungsschutz riskiere. Wer dagegen eine gültige Gasprüfbescheinigung nach G 607 vorweise, sei in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite.
Kontrolle vor der Gasprüfung des Freizeitmobils
Eine Prüfung kostet bei der Dekra, beim TÜV oder in Prüfstationen des ADAC um die 60 Euro. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich auf den Termin vorbereiten. Zunächst gilt es zu kontrollieren, ob die angeschlossenen Geräte überhaupt einwandfrei funktionieren. Dann braucht die Gasflasche auch genügend Gas, um die Prüfung überhaupt durchführen zu können.
Druckminderer, Vordruckregler und Druckschlauch sollten auf Beschädigungen und Alter untersucht werden. Auf den Geräten und Schläuchen steht das Herstelldatum. Nach spätestens zehn Jahren müssen sie ausgetauscht werden. Sind sie zum Zeitpunkt der Prüfung älter, ist man durchgefallen. Der TÜV Nord weist zudem darauf hin, dass zu Freizeitmobilen auch Mobilheime und Fahrzeuge gehören, die zum Dauercampen genutzt werden.