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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Elektronische Patientenakte: Was sich für Versicherte ändert
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Elektronische Patientenakte: Was sich für Versicherte ändert

Michael Farber
Von Michael Farber
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3 min. Lesezeit
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Wie komme ich an die elektronische Patientenakte (ePA)?

In vielen Fällen lassen sich Patienten ihre ePA über eine entsprechende Smartphone-App freischalten. Dazu muss man sich durch ein mehrstufiges Anmeldeverfahren arbeiten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass tatsächlich nur der jeweilige Patient auf seine eigene ePA zugreifen kann.

Inhaltsübersicht
Wie komme ich an die elektronische Patientenakte (ePA)?Kann ich der „ePA für alle“ widersprechen?Wer pflegt die elektronische Patientenakte?Entstehen den Versicherten Kosten?Erhalten auch Privatversicherte eine ePA?Wie weit verbreitet ist die ePA derzeit?

Die Authentifizierung kann über den Personalausweis erfolgen oder über die elektronische Gesundheitskarte. Voraussetzung ist jeweils, dass die Plastikkarten mit der NFC-Technik ausgestattet sind, dass sie also mithilfe der sogenannten Near Field Communication auf kurze Distanz Daten übertragen können. Dann kann die Freischaltung mit einem Smartphone geschehen, wenn es ebenfalls NFC-fähig ist. Dazu ist jeweils eine entsprechende PIN nötig. Auch eine Identifizierung mit dem Post-Ident-Verfahren ist möglich.

Kann ich der „ePA für alle“ widersprechen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit der „ePA für alle“ umzugehen. Patientinnen und Patienten können grundsätzlich widersprechen, dass Daten eingestellt werden, ohne dass die neu eingerichtete ePA gelöscht wird. Sie bleibt dann erst einmal leer. Patienten können bei ihrer Krankenversicherung aber auch veranlassen, dass die ePA ganz gelöscht wird.

Wer pflegt die elektronische Patientenakte?

Im Moment müssen Patientinnen und Patienten bei Arztbesuchen oder im Krankenhaus selbst ansprechen, dass Daten in der ePA gespeichert werden. Das tun nur wenige. Auch Befürworter räumen deshalb ein: Die ePA ist noch nicht annähernd im Versorgungsalltag angekommen.

Ab kommenden Jahr soll es Schritt für Schritt einen immer größeren Automatismus geben, dass in verschiedenen Versorgungsbereichen Informationen in die Akte eingestellt werden. Allerdings ist die Anbindung an die Technik, die für die Bestückung der ePA nötig ist, sehr unterschiedlich. Arztpraxen sind fast vollständig „ePA-fähig“, bei Krankenhäusern ist die entsprechende Abdeckung deutlich geringer, und auch in der Pflege ist die Möglichkeit, mit der ePA zu arbeiten, noch sehr wenig verbreitet.

Entstehen den Versicherten Kosten?

Nein. Die Einrichtung der ePA ist für die Patientinnen und Patienten kostenlos. Die Entwicklung der technischen Strukturen kostet nach verschiedenen Schätzungen zwar mehrere Milliarden Euro. Die Bundesregierung sieht aber auch das Potenzial für hohe Einsparungen, wenn etwa Doppel-Untersuchungen vermieden werden, und weniger vermeidbare Komplikationen auftreten.

Erhalten auch Privatversicherte eine ePA?

Die vom Bundestag beschlossene elektronische Patientenakte ist nur für gesetzlich Krankenversicherte vorgesehen. Viele private Krankenversicherer eröffnen ihren Kunden derzeit ebenfalls die Möglichkeit, Daten digital zu speichern und auszutauschen. Die verschiedenen privaten Anbieter arbeiten dabei allerdings primär jeweils für sich und sind auch unterschiedlich weit bei ihren Plänen vorangeschritten.

Wie weit verbreitet ist die ePA derzeit?

Die Zahl der freigeschalteten elektronischen Patientenakten liegt bei gut einer Million und wächst langsam. Das heißt, dass rund zwei Prozent der 73 Millionen gesetzlich Versicherten eine ePA eingerichtet haben.

 

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Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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