Über die Benennung von Veggie-Ersatzprodukten wurde in der EU ausführlich diskutiert. Nun gibt es eine Einigung: Manche Begriffe sollen verboten werden, andere nicht. Verboten sind künftig Produktbezeichnungen, die sich direkt auf eine Fleischart beziehen, etwa „Typ Hähnchen“, „Wie Rind“ oder „veganer Speck“. Bezeichnungen wie Veggie-Wurst, -Schnitzel oder -Gyros dürfen dagegen unter dieser Bezeichnung weiterhin verkauft werden.
EU-Parlament hatte Verbot für „Veggie-Burger“ gefordert
Abgeordnete im Parlament hatten im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie Tofu-Wurst oder Veggie-Burger gefordert – um Landwirte und Verbraucher zu schützen, so das Argument.
Die Initiative dafür ging vor allem von der konservativen französischen Abgeordneten Céline Imart aus. Diese hatte unter anderem argumentiert, die Bezeichnung von Ersatzprodukten mit ansonsten für tierische Lebensmittel vorbehaltenen Begriffen sei für Verbraucher irreführend.
Kritiker: „Kulturkampf um Ernährungspolitik“
Kritiker werfen der Berichterstatterin des Parlaments hingegen vor, einen „Kulturkampf“ um die Ernährungspolitik zu führen. Verbraucherinnen und Verbraucher würden dadurch zusätzlich verunsichert, so der deutsche Grünen-Abgeordnete Martin Häusling, der selbst Bio-Landwirt ist. „Das führt zu mehr Bürokratie für Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter von diesen Produkten.“
Auch der Arzt und EVP-Abgeordnete Peter Liese (CDU) zeigte sich zufrieden, dass das Verbot nicht in vollständiger Form umgesetzt werde. „Wir sollten die Verbraucher nicht für dumm verkaufen. Wenn auf einem Produkt vegetarisch oder vegan steht, dann weiß jeder halbwegs intelligente Mensch, dass es sich nicht um Fleischprodukte handelt.“
Verbraucherinnen und Verbraucher „nicht für dumm verkaufen“
Verbraucherinnen und Verbraucher seien selbst in der Lage, zu entscheiden, was sie essen wollten. Auch das nun abgeschwächte Verbot halte er zwar für unnötig. „Aber ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass man direkte Tiernamen nicht für Produkte benutzen sollte, die nicht vom Tier stammen.“
Das Benennungsverbot ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde. Neben dem Schutz des „Fleisch“-Begriffs für ausgewählte Produkte sollen auch Richtlinien für Begriffe wie „fair“ oder „kurze Lieferkette“ festgelegt werden. Zudem solle die Vertragsbindung zwischen Produzenten und der Lebensmittelwirtschaft gestärkt werden.
Verhandler vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU hatten sich am Donnerstagabend auf einen Kompromiss im Benennungsstreit um vegetarische und vegane Fleischersatzprodukte geeinigt. Formell muss die Einigung von Rat und Parlament noch gebilligt werden.

