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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Glyphosat vor Verlängerung: Das müssen Sie wissen
Wissen

Glyphosat vor Verlängerung: Das müssen Sie wissen

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 17. April 2025 07:50
Von Michael Farber
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7 min. Lesezeit
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Über das Pestizid Glyphosat wird heftig gestritten. Kritiker verweisen auf Gefahren für Mensch und Umwelt. Hersteller Bayer und viele Landwirte sehen das anders. Eine endgültige Entscheidung steht kurz bevor. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Inhaltsübersicht
Was ist Glyphosat?Ist Glyphosat gesundheitsschädlich?Warum jetzt diese Diskussion um die Verlängerung?Welche Einschränkungen für die Verwendung von Glyphosat schlägt die EU-Kommission vor?Was heißt das für die Landwirte in Bayern?Wie geht es weiter?

Was ist Glyphosat?

Glyphosat ist – simpel formuliert – ein Wirkstoff, der alles abtötet, was grün ist. Etwas genauer erklärt, handelt es sich um eine organische Phosphor-Verbindung. Diese hemmt ein Enzym, das für Pflanzen lebenswichtig ist. Ohne diesen Baustein stirbt die Pflanze innerhalb kürzester Zeit. Auf einer mit Glyphosat gespritzten Fläche werden deshalb zuerst alle Pflanzen gelb, später verdorrt alles Pflanzliche und stirbt ab – inklusive Spross und Wurzel.

Glyphosat gilt als hochwirksam und ist vor allem günstig. Landwirte spritzen das Herbizid hauptsächlich im Frühjahr, um vor der neuen Saat Unkraut oder übriggebliebene Zwischenfrüchte auf dem Acker zu vernichten. Der Vorteil: Ohne aufwendiges Pflügen kann der Landwirt direkt wieder säen. Viele Landwirte halten Glyphosat für unverzichtbar.

Ist Glyphosat gesundheitsschädlich?

Kritiker führen an, dass Rückstände in Futtergetreide und Soja und stichprobenartig auch in Lebensmitteln wie Brotgetreide und Linsen gefunden worden seien. Umweltschutzorganisationen sehen in Glyphosat Gefahren für Menschen und Umwelt, der Hersteller Bayer weist das vehement zurück.

Die Krebsforschungsagentur IARC bewertete den Wirkstoff 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“. Behörden, unter ihnen die US-Umweltbehörde EPA und die Europäische Chemikalienagentur, haben Glyphosat dagegen als nicht-krebserregend eingestuft.

Warum jetzt diese Diskussion um die Verlängerung?

Die EU-Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat war im Jahr 2022 ausgelaufen. Doch die EU hat die Verwendung des Mittels übergangsweise bis 15. Dezember 2023 verlängert. Weil der Wirkstoff umstritten ist, gibt es viele Studien, Gegenstudien und Daten. Es heißt sogar, Glyphosat sei die meistuntersuchte chemische Substanz der Welt.

Für die Neubewertung seitens der EU musste all das geprüft und miteinbezogen werden. Und das hat gedauert – immerhin wurden zwischen Dezember 2019 und Juli 2023 im Rahmen der jetzigen Entscheidung 2.400 Einzelstudien herangezogen und durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ausgewertet. Außerdem gab es eine Konsultation, an der sich auch die Öffentlichkeit beteiligen konnte – daraus wurden weitere 400 Eingaben betrachtet.

Das Urteil der EFSA im Juli 2023 war: unbedenklich. Die Empfehlung der EU-Kommission lautet deswegen: Glyphosat für weitere zehn Jahre zulassen – unter bestimmten Bedingungen und Maßnahmen zur Risikominderung.

Welche Einschränkungen für die Verwendung von Glyphosat schlägt die EU-Kommission vor?

Die EU-Kommission folgt der Argumentation der EFSA: Die Studienlage sei klar, sodass sie für die geprüften Anwendungsfälle kein Risiko sieht. Aber es gebe auch Datenlücken und Bedenken, die nicht restlos ausgeräumt werden konnten. Die Verwendung des Wirkstoffs soll deswegen weiterhin nur unter strengen Auflagen gestattet sein – welche das genau sein werden, ist abhängig von nationalen Regelungen.

So will die EU sicherstellen, dass regionale Gegebenheiten (zum Beispiel zur Bodenstruktur oder zu Grund- und Oberflächenwasser) berücksichtigt werden können. Ein Beispiel aus der EFSA-Bewertung: Beim Spritzen kann Glyphosat über den Feldrand hinaus verbreitet werden und damit auch Wildkräuter und andere Pflanzen im näheren Umfeld vernichten. Die Kommission empfiehlt deshalb Pufferzonen von fünf bis zehn Metern.

Außerdem sollen die Mitgliedsstaaten prüfen, ob sie Glyphosat nur für den professionellen Einsatz erlauben. Also: Kein Glyphosat im eigenen Garten – in Deutschland gilt das Verbot bereits seit 2021.

Es bestehe zudem ein Risiko, dass Glyphosat kleineren pflanzenfressenden Tieren schade, weshalb die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten auffordert, eigene Regelungen zur Dosierung und zum Zeitpunkt für die Ausbringung zu treffen.

Was heißt das für die Landwirte in Bayern?

Unklar ist indes, ob deutsche Bauern über diese Frist hinaus mit einer Zulassung rechnen können. Der Vorschlag der EU-Kommission steht im krassen Widerspruch zur deutschen Position. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte immer wieder betont, in jedem Fall Glyphosat ab 2024 nicht mehr zuzulassen. Nun formuliert er defensiver: „Solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass Glyphosat der Biodiversität schadet, sollte die Genehmigung in der EU auslaufen“, sagt er zum Vorschlag aus Brüssel.

Eine vielfältige und intakte Pflanzen- und Tierwelt sei die Voraussetzung für sichere Ernten, erklärt Özdemir. Und er hält sich eine Hintertür offen: Zwar wolle er Glyphosat beenden. Allerdings: „Erstmal müssen wir es in Brüssel entscheiden“, sagt er in Berlin. Und: Er wolle bei den anderen Agrarministern in den EU-Staaten um seine Argumente werben, „dass wir nach Möglichkeit gemeinsam zu so einer Position kommen.“ Das klingt nicht mehr nach einem klaren Nein ohne Wenn und Aber.

Dabei hätte Deutschland die Möglichkeit zu einem Sonderweg bei der Glyphosat-Zulassung. Denn in extremen Fällen könnte ein Mitgliedsstaat auch gar kein Glyphosat-Produkt zulassen, hieß es aus EU-Kreisen – das aber nur mit einer Begründung, die sich auf die Empfehlung der EFSA und regionale Besonderheiten stützt. Die Europäische Kommission habe aber laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht, dass die Mitgliedstaaten die Anwendung entsprechender Produkte nicht vollständig untersagen dürfen.

Wie geht es weiter?

Aktuell liegt ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch. Am 13. Oktober werden die 27 EU-Mitgliedsstaaten darüber abstimmen. Ein eindeutiges Ja oder Nein gibt es, wenn eine „qualifizierte Mehrheit“ von 15 Mitgliedern, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten, zustande kommt.

Für den Entwurf der EU-Kommission haben bereits viele Mitgliedsstaaten ihre Unterstützung signalisiert, andere haben noch keine Präferenz erkennen lassen.

Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst am 20.9.2023. Er wurde aus technischen Gründen am 16.4.2025 erneut publiziert. Der Artikel enthält keine neuen Erkenntnisse.

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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