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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Neue Regeln für Holzöfen: Nachrüsten oder Stilllegen?
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Neue Regeln für Holzöfen: Nachrüsten oder Stilllegen?

Michael Farber
Von Michael Farber
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3 min. Lesezeit
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Alfred Köbler ist Kaminkehrer in Freystadt im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz und als Technischer Innungswart für den Bezirk Oberpfalz zuständig. Bis zum 31. Dezember hat er viel zu tun, denn danach treten in Deutschland strengere Emissionsgrenzwerte für Holzöfen in Kraft.

Inhaltsübersicht
Zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommene Anlagen betroffenMöglichkeiten zur NachrüstungBetrieb ohne Nachrüstung kann teuer werden

Laut Köbler sind einige Öfen-Besitzer unsicher. „Wir haben jetzt die letzten Tage und Wochen schon viele Telefonate und E-Mails von Verbrauchern erhalten, die sagen: Ich bin mir jetzt nicht sicher, muss ich austauschen oder muss ich nichts tauschen?“

Zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommene Anlagen betroffen

Hintergrund ist das Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Dieses zielt darauf ab, die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Wie ein Sprecher des bayerischen Umweltministeriums auf Anfrage mitteilte, ende die nächste und letzte Übergangsfrist am 31.12.2024. Die neuen Grenzwerte betreffen alle sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden.

Diese müssen nun die Emissionsgrenzwerte von maximal 0,15 Gramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter einhalten. Anlagen, die vor 1995 errichtet wurden, mussten bereits früher nachgerüstet oder stillgelegt werden. „Das ist zu schaffen, auch für ältere Modelle. Erfahrungsgemäß unterschreiten sie die Abgaswerte doch“, sagt Köbler.

Möglichkeiten zur Nachrüstung

Auch bei Familie Thoma aus Postbauer-Heng herrscht Unsicherheit, ob sie ihren Kachelofen weiterbetreiben können oder umrüsten müssen. „Der Nachweis, dass die festgelegten Grenzwerte für Altanlagen eingehalten werden können, kann zum Beispiel durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine einmalige (positive) Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger erbracht werden“, sagt ein Sprecher des bayerischen Umweltministeriums. Für manche Bestandsanlagen gebe es auch eine generelle Ausnahme von der Sanierungsregelung.

Kaminkehrer Alfred Köbler begutachtet den Ofen bei Familie Thoma. Seine Beurteilung: Dieser sei zwar schon älter, aber gut gepflegt. Da zu diesem Modell keine Herstellerangaben mehr vorliegen, muss Köbler eine Messung vornehmen.

Je nach Ergebnis hätten die Besitzer älterer Kaminöfen mehrere Optionen, etwa aktive Partikelabscheider. Diese sollen bis zu 90 Prozent der Staubemissionen filtern. Sie benötigen jedoch einen Stromanschluss und sind mit Anschaffungskosten von rund 1.000 Euro vergleichsweise teuer. Außerdem gibt es noch passive Partikelabscheider. Diese sind mit etwa 300 Euro günstiger, erfordern jedoch regelmäßige Reinigung und Wartung.

Betrieb ohne Nachrüstung kann teuer werden

Wer die neuen Vorgaben nicht erfüllt und seinen Kaminofen ohne entsprechende Nachrüstung weiter betreibt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Wichtig ist es daher, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen und sich von seinem zuständigen Schornsteinfeger beraten zu lassen.

Das bayerische Wirtschaftsministerium schätzt, dass etwa 2,36 Millionen Haushalte mit Holz heizen. Das bedeutet, dass in mehr als jedem dritten Haushalt eine Holzfeuerung installiert ist. Bayernweit ist in gut 13 Prozent der Gebäude Holz der Hauptenergieträger zum Heizen. Am meisten Holz verheizt wird in der Oberpfalz und der Fränkischen Schweiz. Aber auch der Bayerische Wald, das Allgäu und Westmittelfranken verfügen über viele Holzheizungen.

 

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Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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