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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Schimmel in der Wohnung: Welche Rechte haben Mieter?
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Schimmel in der Wohnung: Welche Rechte haben Mieter?

Michael Farber
Von Michael Farber
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5 min. Lesezeit
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Besonders in kälteren Jahreszeiten kann sich in Wohnungen Schimmel bilden. Mögliche Ursachen sind schlecht gelüftete und wenig geheizte Räume oder auch bauliche Mängel. Mal ist der Mieter, mal der Vermieter in der Pflicht, für eine Beseitigung des Befalls zu sorgen und für die damit verbundenen Kosten aufzukommen. Nicht selten kommt es deswegen zu einer – auch gerichtlichen – Auseinandersetzung.

Inhaltsübersicht
Wie entsteht Schimmel?Schimmelbefall gilt als MietmangelSchimmel: Miete lieber nicht selbstständig kürzenFühren Sie ein LuftfeuchtigkeitsprotokollWenn der Streit um Schimmel vor Gericht landetIm Video: Schimmelgefahr – ab Minute 16:23

Wie entsteht Schimmel?

In jeder Wohnung wird Feuchtigkeit produziert – sei es durchs Duschen, Kochen oder Schwitzen. Diese Feuchtigkeit wird an die Raumluft abgegeben. Wenn die Luft warm, trocken und frisch ist, kann sie am meisten Feuchtigkeit aufnehmen. Ist die Luft kalt und verbraucht, schlägt sich die überschüssige Feuchtigkeit, die durch die Luft nicht gebunden werden kann, an den kältesten Stellen im Raum nieder. Dort entsteht dann Schimmel.

Schimmelbefall gilt als Mietmangel

Wer Schimmel in der Mietwohnung entdeckt, sollte seinen Vermieter unverzüglich informieren (Mängelanzeige). Dabei sollten man den Schaden genau beschreiben und durch Fotos und Zeugen dokumentieren.

Setzen Sie Ihrem Vermieter eine Frist, bis wann der Mangel behoben sein muss. Kündigen Sie Ihr weiteres Vorgehen an, für den Fall, dass der Vermieter untätig bleibt. Teilen Sie ihm mit, dass Sie den Befall sanieren lassen, die Kosten hierfür aber dem Vermieter in Rechnung stellen und die Miete nur unter Vorbehalt bezahlen. Dann können Sie ab dem Zeitpunkt die Miete rückwirkend mindern (Minderungsvorbehalt).

Schimmel: Miete lieber nicht selbstständig kürzen

Was Sie nicht tun sollten, ist, die Miete von vorneherein selbstständig zu kürzen. Setzt man die Mietkürzung nämlich zu hoch an, kann die überhöhte Mietminderung zum Kündigungsgrund werden. Die Mietminderung muss angemessen sein und was angemessen ist – daran scheiden sich häufig die Geister. Kommt der Fall vor Gericht und wird die Mietminderung als unangemessen hoch bewertet, hat der Mieter zu wenig Miete gezahlt und ist in Zahlungsverzug geraten. Das kann den Vermieter zu einer Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.

Idealerweise ist der Fall mit der Mängelanzeige beim Vermieter erledigt. Die Realität sieht aber oft anders aus: Der Vermieter meint, der Mieter müsse mehr lüften, der Mieter ist sich sicher, dass der Schimmelbefall an der Bausubstanz liegt. Weigert sich der Vermieter, den Schimmelbefall zu beseitigen, ist es an ihm, nachzuweisen, dass das „Wohnverhalten“ des Mieters Ursache für den Schimmelbefall ist.

Führen Sie ein Luftfeuchtigkeitsprotokoll

Um Ihren Standpunkt zu untermauern, sollten Mieter eine Art Luftfeuchtigkeitsprotokoll führen. Dazu können sie ein Feuchtigkeitsmessgerät (Hygrometer im Baumarkt kaufen. Ungefähr zwei Wochen lang sollten in diesem Protokoll die Werte und auch das eigene Heiz- und Lüftungsverhalten festgehalten werden. Ein guter Tipp ist es auch, so Monika Schmid-Balzert vom Deutschen Mieterbund, sich bei den Nachbarn zu erkundigen. Haben die Mieter in der darüber- und der darunterliegenden Wohnung ebenfalls Probleme mit Schimmel? Wenn ja, wäre das ist ein deutliches Indiz dafür, dass es an der Bausubstanz liegen könnte.

Das Feuchtigkeitsprotokoll kann eine gute Stütze sein, Ihren Vermieter zu überzeugen, Maßnahmen zu ergreifen. Wenn die Fronten verhärtet bleiben, sollten sich Mieter Hilfe und Beratung holen – zum Beispiel beim Deutschen Mieterbund (DMB) oder bei einem Rechtsanwalt. Auch hier ist das Protokoll eine gute Grundlage.

Wenn der Streit um Schimmel vor Gericht landet

Wenn gar nichts geht, bleibt keine andere Möglichkeit, als den Vermieter zu verklagen. Kommt es zu einem Gerichtstermin, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass die Feuchtigkeit nicht aus Bauschäden herrührt. Gelingt ihm das, muss der Mieter beweisen, dass er nicht schuld an der Schimmelbildung ist.

Nicht immer lässt sich die Schuldfrage eindeutig klären. Oftmals ist Ursache für Schimmelbildung eine Kombination aus baulichen Mängeln und falschem Nutzerverhalten. „Ein Laie kann das in der Regel nicht selbst regeln, hier empfehle ich auf jeden Fall, fachmännischen Rat einzuholen.“ Monika Schmid-Balzert vom DMB.

Im Video: Schimmelgefahr – ab Minute 16:23

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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