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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Streich oder Straftat? Darauf sollten Eltern an Halloween achten
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Streich oder Straftat? Darauf sollten Eltern an Halloween achten

Michael Farber
Von Michael Farber
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3 min. Lesezeit
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Halloween ist für Kinder die Nacht der Nächte, in der es alles gibt, was das Herz begehrt: gruselige Verkleidung, Süßigkeiten und abenteuerliche Streifzüge durch die Nachbarschaft. Im Überschwang bleibt es nicht immer bei der Warnung „Süßes oder Saures“ und Streiche können die Grenze zur fahrlässigen oder mutwilligen Sachbeschädigung überschreiten. Mit ein bisschen Vorbereitung und klaren Absprachen können Eltern ihren Kindern zeigen, wo die Grenze zwischen harmlosen Streichen und strafbarem Vandalismus liegt.

Inhaltsübersicht
Streiche ja, aber ohne SchädenWann sind „Streiche“ strafbar?Welche Halloween-Streiche bleiben ohne rechtliche Folgen?

Streiche ja, aber ohne Schäden

Streiche gehören für viele Kinder zu Halloween dazu, und die meisten Nachbarn nehmen diese Tradition mit Humor. Dennoch gibt es eine klare Grenze: Wenn durch Streiche wie das Werfen von Eiern oder das Besprühen von Hauswänden fremdes Eigentum beschädigt wird, hört der Spaß auf.

Aktionen wie das Verschmieren von Autos mit Rasierschaum, der zu Lackschäden führen kann, oder das Kaputtmachen von Dekorationen im Vorgarten sind kein harmloser Halloween-Spaß mehr, sondern Sachbeschädigung – und das kann Konsequenzen haben. Für Eltern ist es deshalb wichtig, ihren Kindern früh klarzumachen, was noch erlaubt ist und was definitiv nicht.

Wann sind „Streiche“ strafbar?

Streiche sind immer dann strafbar, wenn sie vorsätzlich erfolgen und dabei fremdes Eigentum beschädigt wird. Dazu gehören sowohl der mutwillige Einsatz von Eiern oder Rasierschaum als auch das Beschmieren mit Sprühdosen.

Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 303 StGB) (externer Link) ist Sachbeschädigung klar geregelt und kann für Jugendliche ab 14 Jahren als Straftat gelten. Während einfache Verschmutzungen oft noch geduldet werden, sieht die Rechtslage anders aus, wenn Fenster, Autos oder Fassaden gezielt mit hartnäckigen Substanzen beschmiert oder gar zerstört werden.

Welche Halloween-Streiche bleiben ohne rechtliche Folgen?

Es gibt viele Streiche, die Kindern Freude bereiten, ohne dass sie dabei die Grenzen zur Sachbeschädigung überschreiten. So ist das Streuen von Konfetti, das Aufstellen von gruseligen Figuren in Vorgärten oder das Aufhängen harmloser Halloween-Dekorationen an Zäunen eine kreative Möglichkeit, Halloween-Stimmung zu verbreiten, ohne Schaden anzurichten.

Eltern können mit ihren Kindern gemeinsam harmlose Streiche planen und so dafür sorgen, dass die Halloween-Nacht nicht aus dem Ruder läuft.

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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