WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
  • Home
  • Wirtschaft
    Wirtschaft
    Die Kategorie „Wirtschaft“ in der WirtschaftsRundschau bietet umfassende Berichterstattung und Analysen zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen. Hier finden Leser aktuelle Informationen zu Finanzmärkten, Unternehmensentwicklungen, Wirtschaftspolitik…
    Mehr laden
    Top Schlagzeilen
    Börsen-Ticker: DAX verliert, im Fokus Douglas und Aroundtown
    29. Mai 2024
    Nächste Förderrunde für Heizungstausch gestartet
    29. Mai 2024
    Unternehmen in Schieflage: Stadt Kelheim hilft Faserhersteller
    29. Mai 2024
    Neuste Schlagzeilen
    Mehr als vier Prozent: Warum die Renten so schnell steigen
    6. März 2026
    BR24live: Fachkräftemangel – Merz trifft Wirtschaft in München
    6. März 2026
    Das sollten Sie zur neuen Benzinsorte E20 wissen
    6. März 2026
    Gestiegene Spritpreise: Sind sie in Deutschland besonders hoch?
    6. März 2026
  • Netzwelt
    NetzweltMehr laden
    Paramount kauft Warner: Was heißt das für Film- und Serien-Fans?
    6. März 2026
    Portal bietet Wetten auf Deutsche-Bahn-Verspätungen an
    5. März 2026
    Influencer in Dubai: Warum posten alle das Gleiche zum Krieg?
    4. März 2026
    Glasfaser: Braucht das wirklich JEDER?
    4. März 2026
    Paramount kauft Warner: Was heißt das für Film- und Serien-Fans?
    3. März 2026
  • Wissen
    WissenMehr laden
    Wie und wann schneidet man Hortensien zurück? Die besten Tipps
    6. März 2026
    Wie schädlich ist Saharastaub für uns?
    6. März 2026
    EU entscheidet: Veggie-Schnitzel ja, Tofu-Rippchen nein
    6. März 2026
    Zuckerfasten: Was der Verzicht auf Zucker der Gesundheit bringt
    5. März 2026
    Jagd auf den Wolf: Das steht im neuen Gesetz
    5. März 2026
  • Kultur
    KulturMehr laden
    MeToo-Debatte im Techno: Auch bayerische Szene im Fokus
    6. März 2026
    Neues Harry Styles Album: Wie eine Nacht allein im Club
    6. März 2026
    „Niemand ist unantastbar“: Putin beunruhigt mit Verhaftungswelle
    6. März 2026
    Fragliches Vorgehen: Wolfram Weimer und der Buchhandelspreis
    5. März 2026
    „The Bride!“: Warum Frankenstein das Kino zurückerobert
    5. März 2026
  • Lesezeichen
Gerade: Urteil: Isolierte Proteinangaben auf Müller-Milchreis verboten
Teilen
Benachrichtigungen
Schriftgröße ändernAa
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
Schriftgröße ändernAa
  • Wirtschaft
  • Wissen
  • Kultur
  • Netzwelt
  • Home
  • Wirtschaft
  • Netzwelt
  • Wissen
  • Kultur
  • Lesezeichen
WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Urteil: Isolierte Proteinangaben auf Müller-Milchreis verboten
Wissen

Urteil: Isolierte Proteinangaben auf Müller-Milchreis verboten

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 19. Dezember 2024 18:49
Von Michael Farber
Teilen
4 min. Lesezeit
Teilen

 

Die Molkerei Alois Müller aus Fischach-Aretsried im Landkreis Augsburg verstößt mit isolierten Werbeaussagen wie „14 g Protein“ und „14 g Protein pro Becher“ gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung und agiert damit wettbewerbswidrig. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag in einem Berufungsverfahren.

Inhaltsübersicht
Bestätigung des LandgerichtsurteilsGericht fordert Informationen auf einen BlickKeine getrennte Angabe von der NährwerttabelleWettbewerbswidriger AufdruckVerbraucherzentrale Bayern begrüßt Urteil

Bestätigung des Landgerichtsurteils

Das Oberlandesgericht München bestätigte das Urteil des Landgerichts München: Dadurch dass die Molkerei Alois Müller die isolierte Herausstellung der reinen Proteinmenge in Gramm auf dem Deckel einer High Protein Milchreispackung aufgedruckt habe, könne der Verbraucher zu der Annahme verleitet werden, das Produkt mit der höchsten ausgezeichneten Menge an Protein weise auch den „höchsten“ Proteingehalt auf, was aber nicht zwingend der Fall sein müsse und deshalb zu einer Verwirrung des Verbrauchers führen könne.

Gericht fordert Informationen auf einen Blick

Gerade der an einer ausgewogenen Ernährung interessierte Verbraucher benötige für eine informierte Kaufentscheidung nicht nur die Angabe zur Menge des (absoluten) Proteingehalts des Produkts, sondern auch die Angaben zum Brennwert sowie zur Menge der weiteren in dem Produkt enthaltenen Nährstoffe, wie etwa Zucker oder Fett. Darum müsse der Verbraucher diese Informationen grundsätzlich alle „auf einen Blick“ erhalten, um nicht durch die prominente Herausstellung einzelner Nährwertangaben von den übrigen Angaben abgelenkt zu werden, heißt es in der Begründung des OLG.

Keine getrennte Angabe von der Nährwerttabelle

Das Landgericht München hatte im Juli 2023 geurteilt, dass es gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, wenn auf einer Lebensmittelverpackung der Proteingehalt in Gramm getrennt von der Nährwerttabelle angegeben wird. Das Landgericht verurteilte damals die Molkerei Alois Müller dazu, es zu unterlassen, den Proteingehalt auf der Lebensmittelverpackung in Gramm getrennt anzugeben. Dagegen war die Molkerei in Berufung gegangen. Diese Berufung wies das OLG München am Donnerstag zurück. Die Revision zum Bundesgerichtshof wird zugelassen, das bedeutet, dass die Molkerei noch eine gerichtliche Instanz höher gehen kann.

Wettbewerbswidriger Aufdruck

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main. Sie sah in den Werbeaussagen einen Verstoß gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung und damit eine Wettbewerbswidrigkeit. Das Landgericht München und nun auch das Oberlandesgericht München gaben der Klägerin recht. Der europäische Gesetzgeber habe eine solche Kennzeichnungspraxis als verwirrend eingestuft und ausdrücklich verboten. Zulässig sei nur die Angabe „hoher Proteingehalt“.

Verbraucherzentrale Bayern begrüßt Urteil

„Isolierte Proteinangaben sind wenig hilfreich und führen die Verbraucher in die Irre“, sagt Lebensmittelexpertin Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern. Denn diese isolierten Angaben im Gramm würden keinen Aufschluss über die Relation zum Gesamtprodukt geben. Erlaubt sind laut Krehl nach der EU-Health-Claims-Verordnung Angaben wie „Proteinquelle“, wenn mindestens 12 Prozent der Gesamtkalorien des Lebensmittels aus Protein stammen, sowie „proteinreich“, „reich an Protein“ oder „hoher Proteingehalt“. Hier müssen mindestens 20 Prozent der Kalorien aus Protein kommen.

Das bedeutet laut Verbraucherzentrale also, dass ein Lebensmittel als proteinreich beworben werden darf, wenn der Proteingehalt hoch und gleichzeitig der Kaloriengehalt vergleichsweise niedrig ist. Die Angaben beziehen sich laut Daniela Krehl nicht auf Gramm wie bei der verpflichtenden Nährwerttabelle, die Aufschluss gibt über Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.

 

Dir gefällt vielleicht

Wie und wann schneidet man Hortensien zurück? Die besten Tipps

Wie schädlich ist Saharastaub für uns?

EU entscheidet: Veggie-Schnitzel ja, Tofu-Rippchen nein

Zuckerfasten: Was der Verzicht auf Zucker der Gesundheit bringt

Jagd auf den Wolf: Das steht im neuen Gesetz

Diesen Artikel teilen
Facebook Twitter Whatsapp Whatsapp Link kopieren Drucken
Was denken Sie?
Liebe0
Traurig0
Glücklich0
Wütend0
Avatar-Foto
Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
Vorheriger Artikel Knaus Tabbert Wohnmobile: Wurde an der Waage geschraubt?
Nächster Artikel Autoindustrie: Scholz will Klima-Strafzahlungen abwenden
Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Letzte Beiträge

Mehr als vier Prozent: Warum die Renten so schnell steigen
Wirtschaft 6. März 2026
MeToo-Debatte im Techno: Auch bayerische Szene im Fokus
Kultur 6. März 2026
BR24live: Fachkräftemangel – Merz trifft Wirtschaft in München
Wirtschaft 6. März 2026
Wie und wann schneidet man Hortensien zurück? Die besten Tipps
Wissen 6. März 2026
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
© 1984-2025 WirtschaftsRundschau. Alle Rechte vorbehalten.
  • Meine Lesezeichen
  • Kontakt
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account


Lost your password?