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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > BGH-Urteil: Wirecard-Aktionäre gehen bei Insolvenzmasse leer aus
Wirtschaft

BGH-Urteil: Wirecard-Aktionäre gehen bei Insolvenzmasse leer aus

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 13. November 2025 09:48
Von Christin Freitag
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2 min. Lesezeit
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Sie hatten gehofft, zumindest einen Teil ihrer Verluste ausgleichen zu können, die sie im Zuge der Wirecard-Pleite erlitten hatten. Doch nun wurden 53.000 Aktionäre enttäuscht: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entscheiden, dass sie kein Geld aus der Insolvenzmasse bekommen.

Inhaltsübersicht
Insolvenz: Wirecard kein PräzedenzfallNeuland für Bundesgerichtshof: Rechtslage umstrittenInsolvenzmasse: Im Fall Wirecard gibt es nicht viel zu verteilen

Insolvenz: Wirecard kein Präzedenzfall

Alle Gläubiger zusammen – insgesamt sind es 54.000 – haben Forderungen von über 20 Milliarden Euro angemeldet. Die Insolvenzmasse beträgt aber nur 650 Millionen Euro. Eine Klage der Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, Union Investment, hatte im November 2022 das Landgericht München abgewiesen: Ansprüche von Aktionären als Insolvenzforderung seien mit den Grundwerten des Insolvenzrechts nicht vereinbar. Das Oberlandesgericht München sah das anders und verwies den Fall zur Klärung an den Bundesgerichtshof.

In dieser wichtigen Angelegenheit gab es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Wirecard hätte also zum Präzedenzfall werden können – ist es aber nicht geworden. Mit seiner Entscheidung hob der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des BGH das Urteil des Oberlandesgerichts München auf. Es bleibt bei der üblichen Verteilung der Gelder, bei der Aktionäre den Gläubigern nachgeordnet sind.

Neuland für Bundesgerichtshof: Rechtslage umstritten

Unter Juristen war die Rechtslage umstritten. Die Idee der Kläger war, so zu argumentieren, dass Aktionäre möglicherweise Schadenersatz-Ansprüche haben aus der Prospekthaftung, gegenüber dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen EY. Das sind Ansprüche aus dem Kapitalmarktrecht.

Weiter argumentierte der Fondsanbieter Union Investment, die Wirecard-Aktionäre seien vom Vorstand bewusst betrogen worden und hätten deshalb Schadenersatzansprüche, die gleichrangig seien mit den Forderungen der Gläubiger.

Insolvenzmasse: Im Fall Wirecard gibt es nicht viel zu verteilen

Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat die Forderungen der Aktionäre bestritten. Für ihn haben Gläubiger wie Banken und Lieferanten Vorrang. Der BGH hat ihm Recht gegeben. Die Insolvenzmasse ist mit 650 Millionen Euro ohnehin vergleichsweise gering.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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