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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > KI bei Uni-Test: Experte entsetzt – Ministerium präzisiert Pläne
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KI bei Uni-Test: Experte entsetzt – Ministerium präzisiert Pläne

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 2. Juli 2026 13:48
Von Michael Farber
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5 min. Lesezeit
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Neue KI-Regeln für Bayerns Hochschulen: Nach Überzeugung von Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) braucht es gesetzliche Vorgaben, wie Forscher, Dozenten und Studierende mit Künstlicher Intelligenz umgehen sollten – auch bei Prüfungen. Im BR-Interview hatte Blume schon im vergangenen Jahr angekündigt, KI-Nutzung zur Regel zu machen. Bei Prüfungen brauche es mehr „Kompetenzorientierung“ als die Abfrage von Fakten, die jede Suchmaschine oder KI „im Zweifel genauso gut oder vielleicht sogar besser beantworten kann“.

Inhaltsübersicht
ChatGPT und Co. künftig bei Bachelorarbeiten erlaubtBildungsforscher: „Bankrotterklärung“KI-Experte: Kampf gegen KI aussichtslosTU München: Prüfungen weiterentwickeln

Vor einer Woche nun brachte das bayerische Kabinett eine Gesetzesänderung für die Hochschulen auf den Weg: „Wir verbieten das Verbot von künstlicher Intelligenz“, betonte Blume. Es brauche neue Prüfungsformate, „um hier auf der Höhe der Zeit zu sein“. Wie neue Prüfungsformate konkret aussehen könnten, ließ der Minister offen. Der BR hat beim Wissenschaftsministerium nachgehakt: Welche Vorgaben sollen kommen? Für welche Prüfungsarten soll das Verbot eines KI-Verbots gelten? Sind Ausnahmen vorgesehen?

ChatGPT und Co. künftig bei Bachelorarbeiten erlaubt

Laut einem Ministeriumssprecher macht die vorgesehene Gesetzesänderung deutlich, dass sich die Hochschulen konstruktiv mit KI auseinandersetzen sollen, gerade beim Einsatz in Prüfungen. Das Verbot eines KI-Verbots gelte zunächst für „nicht beaufsichtigte schriftliche Prüfungen“. Somit dürfen Hochschulen künftig nicht mehr selbst entscheiden, ob sie den Einsatz von ChatGPT, Claude, Perplexity und Co. bei Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten erlauben oder nicht. Er wird zum Normalfall.

Es soll aber „Vorgaben zu Umfang und Art einer Dokumentation der Nutzung“ geben, wie es im Gesetzentwurf heißt. Zusätzlich entwickeln die Hochschulen laut Ministerium „neue Prüfungsformate und Prüfungsdesigns, die – dort wo es sinnvoll ist – den kompetenten Umgang mit KI als Werkzeug gezielt einbeziehen“.

Bildungsforscher: „Bankrotterklärung“

Der Augsburger Bildungsforscher Klaus Zierer kritisiert die geplante Gesetzesänderung als „Bankrotterklärung“. Dem BR sagt der Pädagogik-Professor: „In jeder Prüfung möchte ich als Hochschullehrer feststellen, was der Student leisten kann. Mich interessiert nicht, wozu die KI in der Lage ist.“ Seine Befürchtung: Der regelmäßige Einsatz von KI bei Prüfungen, werde „über Kurz oder Lang das Denken der Studenten verhindern“. Denn das Einzige, was Studierende dann noch können müssten, sei das Prompten.

Für Zierer ist das beste Prüfungsformat eines ohne KI: „klassisch mit Papier und Bleistift und noch dazu mündlich.“ Nur so lasse sich wirklich feststellen, zu welcher Leistung der junge Mensch in der Lage sei. Wer das Denken gelernt habe, werde später KI dort einsetzen, „wo sie nützt“.

KI-Experte: Kampf gegen KI aussichtslos

Der KI-Experte Aljoscha Burchardt vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz in Berlin dagegen hält es für gut, dass die Staatsregierung ein bisschen Druck erzeuge. Bei Hausarbeiten die Nutzung von KI zu erkennen, sei ziemlich aussichtslos, sagte er dem ZDF. „Die Texte sind ja gerade so geschrieben von den KI-Systemen, dass sie plausibel wirken und von Menschen geschrieben sein könnten.“ Burchardt fügt hinzu: „Da können wir gar nichts machen. Und wir müssen dann eben möglicherweise in mündliche Prüfungsformen oder Ähnliches gehen.“

Auch sollte dem KI-Forscher zufolge über den Nutzen von Hausarbeiten diskutiert werden, die mit KI-Unterstützung entstehen. Früher hätten Studierende für einen Essay 14 Tage recherchiert und sich Gedanken gemacht. So seien Menschen ausgebildet worden, „die in der Lage sind, längere Zeit an einem Thema zu arbeiten und interessanten Output zu generieren“. Wenn es nun aber nur noch um KI-Prompten gehen sollte, „dann wäre das natürlich fatal“.

TU München: Prüfungen weiterentwickeln

Die TU München zeigt sich auf BR-Anfrage offen für die Gesetzesänderung. „KI ist kein Störfaktor, sondern Gegenstand und Werkzeug akademischer Bildung“, sagt ein Sprecher dem BR. Die TUM begrüße „einen regulatorischen Rahmen“, der die Realitäten einer zunehmend von KI geprägten Arbeits- und Wissenswelt anerkenne. „Aus unserer Sicht sollte die Frage nicht lauten, wie sich KI in Prüfungen verhindern lässt, sondern wie Prüfungsformate so weiterentwickelt werden, dass erworbene fachliche Kompetenzen, eigenständige Leistungen und verantwortungsvoller KI-Einsatz zuverlässig bewertet werden können.“

Zukunftsfähige Prüfungsformate sollten sich stärker auf Problemlösung, Transferleistung, Reflexion und die nachvollziehbare Dokumentation des Arbeitsprozesses konzentrieren. Denkbar seien beispielsweise „praxisnahe Fallstudien“ oder „Projektarbeiten mit mündlicher Verteidigung“.

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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