Urlaub bekommen, wenn die Kinder Schulferien haben ist nicht selbstverständlich. „Einen Anspruch auf Urlaub in den Ferien hat man als Arbeitnehmer nicht“, betont der Münchner Arbeitsrechtler Hauke Scheffler. Der Arbeitgeber müsse allerdings Wünsche von Mitarbeitenden mit schulpflichtigen Kindern berücksichtigen, sagt Scheffler und verweist auf das Willkürverbot: Wenn von sechs Mitarbeitenden nur einer schulpflichtige Kinder habe, sollte der in den Ferien Urlaub auch bekommen können.
Arbeitsrechtler: Kein Anspruch auf Urlaub in den Ferien
Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. „Da muss der Arbeitgeber argumentieren, warum er diesen Mitarbeiter unbedingt braucht.“ Das könne ein wichtiges Großprojekt sein, für das der Mitarbeitende unersetzlich sei. Ein anderer Weg sei, unbezahlten Urlaub zu nehmen – wenn es eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gebe. Was auffalle: Wenn sich jemand krank melde für einen Zeitraum, für den ein Urlaubsantrag abgelehnt wurde. „Damit gehen Arbeitnehmer hohe Risiken ein, das Bundesarbeitsgericht ist da sehr streng“, warnt Scheffler.
Grundsätzlich rät der Arbeitsrechtler Müttern und Vätern, möglichst früh mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu gehen: „Wichtig ist, diese Themen rechtzeitig zu besprechen, am besten Monate im Voraus.“ Sollte der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen, sollte man auf eine schriftliche Begründung drängen. Damit könne man im Zweifel vor das Arbeitsgericht ziehen. Viele Arbeitgeber seien bei Eltern schulpflichtiger Kinder entgegenkommend: „Ich kenne hauptsächlich Firmen, die bei Kindern ziemlich kulant sind“, sagt Scheffler.
Ferienprogramme in Bayern
Bleibt das Problem: Auch wer Urlaub in den Ferien bekommt, kann nicht alle Ferientage abdecken. Manche können Großeltern, Verwandte oder Freunde in die Betreuung einspannen. Andere nutzen Ferienprogramme von Städten, Landkreisen, Stadt- und Kreisjugendringen sowie freien Trägern. Eine bayernweite Übersicht gibt es nicht. Der Bayerische Jugendring (BJR) bietet auf seiner Internetseite zwar eine solche Karte an, allerdings tragen nur wenige Anbieter ihre Kurse auch ein.
„Die Kreis- und Stadtjugendringe bieten sehr viel an, wir empfehlen, direkt dort zu schauen“, sagt eine BJR-Sprecherin. Die Nachfrage sei größer als das Angebot. Und Angebote kommerzieller Anbieter etwa von Sprachreisen oft „saftig teuer“. „Das könnten sich viele Eltern nicht leisten. Trotzdem müssen die Kinder betreut und sinnvoll beschäftigt werden“, sagt die Sprecherin. Die Angebote der Kreis- und Stadtjugendringe seien im Vergleich dazu preiswert. Einige Beispiele: Drei Tage Kanu-Freizeit gibt es für 80 Euro, eine Musicalworkshopwoche für 192 Euro und eine Zirkuswoche für 95 Euro. Andere bieten Einzeltage an, etwa eine Holzwerkstatt oder einen Backkurs für 21 Euro pro Tag. Für manches gibt es für Familien mit wenig Geld eine Ermäßigung.
Nürnberg: „Angebote bezahlbar halten“
In Nürnberg bietet die Stadt zusammen mit verschiedenen Trägern ein Ferienprogramm mit 266 Angeboten von wenigen Stunden bis mehrere Tage. Zwei Wochen nach Anmeldestart liege die Auslastung bei den im Jugendamt angemeldeten Veranstaltungen bei etwa 56 Prozent. Dazu gibt es klassische Wochen-Angebote. „Da ist schon vieles ausgebucht“, beobachtet Uwe Eber von der Stadt Nürnberg.
Die Wochenangebote seien für Kinder, die sich vorher oft nicht kennen, eine wertvolle Erfahrung und Bereicherung in der Ferienzeit und böten Eltern Verlässlichkeit beim Spagat zwischen Beruf und Kinderbetreuung. Was Eber wichtig ist: Die Angebote bezahlbar halten. Für eine Woche zahlen Eltern zwischen 60 Euro auf dem Aktivspielplatz und 300 Euro für Sprach- oder Klettercamps. Bei finanziell schlecht gestellten Familien könne die Stadt die Hälfte der Kosten übernehmen.
In Augsburg stehen in der klassischen Ferienbetreuung 1.179 Plätze zur Verfügung, von denen schon 681 belegt seien. Neben Betreuung leisteten sie einen Beitrag zur außerschulischen Bildung und Förderung von Kindern und Jugendlichen. Auch kurz vor den Ferien meldeten sich immer wieder Eltern mit dringendem Betreuungsbedarf – dann versuche man eine Lösung zu finden, teilte das Sozialreferat mit.
Ab Herbst: Ganztagsanspruch mit Ferienbetreuung
Künftig dürfte sich die Lage noch einmal ändern – und für Eltern möglicherweise entspannen: Denn ab Herbst gilt das Recht auf Ganztagsbetreuung, zunächst für Erstklässler. Dann soll es an Schulen auch in den Ferien Betreuungsangebote geben.

