Wenn Chemieunternehmen, Stadtwerke oder Logistiker, die auch Aufträge der Bundeswehr annehmen, ihre Anlagen wirkungsvoll gegen mögliche Saboteure schützen wollen, dann scheitern sie derzeit oft am deutschen Datenschutz. Beispiel Videoüberwachung: Firmen müssen – so wie Privatleute auch – Kameras so ausrichten, dass sie nur das eigene Grundstück filmen oder fotografieren. Durch den Werkszaun nach draußen auf freies Feld oder auf eine öffentliche Straße zu filmen und die Aufnahmen zu speichern und auszuwerten, ist in der Regel nicht erlaubt.
Datenschutz vs. Sicherheit
Damit ist es in den meisten Fällen nicht möglich, zum Beispiel eine anfliegende Drohne zu detektieren oder frühzeitig zu bemerken, wenn die immer selben Personen tagelang ein Umspannwerk oder eine Fabrik ausspähen. Unternehmen wie der Netzbetreiber Amprion kritisieren diese Einschränkung schon lange. So sei der Datenschutz zwar wichtig, hierzulande allerdings sei er oft ein Totschlagargument. Darunter leide angesichts zunehmender hybrider Bedrohungen die Sicherheit kritischer Infrastrukturen (KRITIS). In einem Positionspapier, das dem BR vorliegt, fordert Amprion deshalb Anpassungen:
KRITIS-Betreiber müssen ihre Anlagen mit Mitteln wie Drohnenflügen, Videoüberwachung und Drohnendetektion flächendeckend und rechtskonform überwachen können, ohne durch unverhältnismäßige Genehmigungs- und Datenschutzvorgaben ausgebremst zu werden.
IHK fordert zentrale Ansprechpartner bei den Behörden
Darüber hinaus brauche es den viel zitierten Bürokratie-Abbau bei Genehmigungspflichten, so der Netzbetreiber Amprion. Das gelte zum Beispiel, wenn ein Unternehmen Zäune oder Tore bauen wolle. Dort müsse man das Baurecht entschlacken.
Ähnlich sehen die Forderungen der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern aus. Auf Anfrage des BR teilte die IHK mit, man brauche einfachere Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren. Außerdem wäre es wichtig, Zuständigkeiten verschiedener Behörden zu bündeln. Im Idealfall gäbe es für Unternehmen einen zentralen behördlichen Ansprechpartner, der Fragen zu Gefährdungslagen und möglichen Schutzmaßnahmen kompetent und umfassend beantworten kann.
Experte: Bisherige Gesetze sind zahnlos
Das alles müsse die Politik schleunigst angehen, fordert Johannes Rundfeldt von der AG KRITIS (externer Link) einem Zusammenschluss von Experten aus den Bereichen Sicherheit, IT und Bevölkerungsschutz, der sich unabhängig von Parteien mit Fragen der kritischen Infrastruktur beschäftigt. Im BR-Interview sagte Rundfeldt, zwar gebe es inzwischen ein KRITIS-Dachgesetz. Das aber sei aber vage formuliert und deshalb zahnlos. Denn was dieses Gesetz konkret für die einzelnen Unternehmen bedeutet, das sei völlig offen. Es fehle nämlich noch die zugehörige Rechtsverordnung für die praktische Umsetzung. Daran wird derzeit im Bundesinnenministerium gearbeitet. Nach früheren Angaben sollte die Kritisverordnung (KritisV) im Jahr 2028 kommen, inzwischen waren aber Stimmen zu hören, nach denen man in Berlin mit Hochdruck an einer früheren Fertigstellung arbeite.
Söder will Unternehmen eigene Drohnenabwehr ermöglichen
Möglicherweise kommt nach den jüngsten Vorfällen auch Bewegung in die Frage, mit welchen Mitteln Unternehmen mit ihrem Werkschutz Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur schützen dürfen. Denn bisher müssen Firmen die Polizei benachrichtigen, die sich dann um die Drohne kümmern soll. Eine Vorgabe, die längst als weltfremd und überholt gilt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kündigte nun ein Landesgesetz an, das Firmen erlauben soll, Drohnen mit eigenen Mitteln abzuwehren. Wie schnell ein solches Gesetz erarbeitet und beschlossen werden kann ist allerdings offen.

