„Alle Kassen“ – diese Worte waren lange Zeit auf den meisten Praxisschildern zu lesen. Warum dieses eigentümliche Wortpaar dort stand, konnte kaum jemand beantworten. Die Geschichte dieser Wortkombination ist aber lehrreich, wenn man verstehen will, warum Ärzteschaft und Politik sich oft schwer miteinander tun.
Beruf ohne Streikrecht
Bis vor knapp 100 Jahren haben niedergelassene Ärzte mit den gesetzlichen Krankenkassen die Bezahlung ihrer Arbeit direkt geregelt. Oft waren Ärzte unzufrieden mit den Bedingungen, die ihr mächtiges Gegenüber angeboten hat. In der Weimarer Republik gab es deswegen immer wieder große Ärztestreiks.
Im Jahr 1931 schob die Regierung einen Riegel vor. Sie nahm den Kassenärzten das Streikrecht und sorgte im Gegenzug dafür, dass Ärzte mit Kassenzulassung die Behandlung von Kassenpatienten bei allen gesetzlichen Kassen abrechnen konnten. Allerdings durften Ärzte nicht mehr einzelne Kassen boykottieren. Daher die zwei Wörter auf Praxisschildern: „Alle Kassen“.
Praxen und Kliniken als Pseudo-Unternehmen
Kassenärzte stecken dabei in einer Zwitterrolle. Auf der einen Seite sind sie Klein-Unternehmer, die darüber entscheiden, in welche Geräte sie investieren, wie viel Personal sie zu welchem Gehalt beschäftigen. Auf der anderen Seite erhalten sie ihre Honorare nicht von den Patienten. Vielmehr kommt das Geld von den Krankenkassen, mit der Zwischenstation der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dabei gelten zahlreichen Vorschriften über Abrechnungsmodalitäten, Öffnungszeiten, Qualitätsstandards.
Verzerrter Blickwinkel?
Vor diesem Hintergrund lässt sich eine These aufstellen, warum Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Ärztinnen und Ärzte als „Nutznießer“ des Gesundheitssystems bezeichnet hat. Er hatte offenkundig folgendes Bild im Kopf: Die Ärzteschaft besteht aus Dienstleistern, zu denen Kunden kommen. Daraus zieht die Ärzteschaft wirtschaftlichen Nutzen.
Tatsächlich sind die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zwischen 2015 und 2025 von 202 Milliarden Euro auf 336 Milliarden Euro gestiegen, ein Zuwachs um 66 Prozent. Die Ausgaben für ärztliche Behandlung legten dabei leicht unterdurchschnittlich zu: um 56 Prozent, von knapp 35 auf 54 Milliarden Euro.
Doch es drängt sich der Verdacht auf, dass dem Kanzler dabei ein Denkfehler unterlaufen ist: Weil immer wieder von der „Gesundheitswirtschaft“ die Rede ist, denkt er in marktwirtschaftlichen Kategorien. Doch Patienten sind keine Kunden.
Keine freie Wahl
Kunden können sich für oder gegen etwas entscheiden, etwa ob sie einige Nächte in einem Ferienhotel verbringen wollen. Wenn ein Patient schwer krank ist, hat er kaum eine andere Wahl, als in eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus zu gehen.
Dabei gilt seit langem als ausgemacht: Das enorme Kostenrisiko einer Erkrankung kann kaum jemand selbst tragen. Dieses Risiko müssen Versicherungen übernehmen. Die Regeln dafür, wie viel Geld auf welchem Weg von den Versicherern an die Ärzteschaft fließt, legt zum größten Teil die Politik fest.
Die Kalkulation ist herausfordernd: Die politischen Entscheidungsträger müssen darauf achten, dass die Ausgaben nicht aus dem Ruder laufen. Höhere Kassenbeiträge belasten Versicherte und Arbeitgeber, die dafür aufkommen. Doch ob Menschen krank werden, lässt sich kaum steuern. Diese Widersprüche sorgen immer wieder für Konflikte.
Lange Geschichte der Ärzteproteste
Bayern war dabei in früheren Jahren oft ein Brennpunkt von Streit im Gesundheitswesen. Im Jahr 2004 hatte sich der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns geweigert, bestimmte gesetzliche Vorgaben umzusetzen. Das bayerische Gesundheitsministerium setzte daraufhin einen sogenannten „Staatskommissar“ ein, was in der Zahnärzteschaft wütende Proteste auslöste.
Ende 2010 hatte der Bayerische Hausärzteverband seine Mitglieder aufgefordert, gemeinsam aus dem Kassensystem auszusteigen, mit dem Argument, die Vergütung sei existenzbedrohend niedrig. Der Versuch, das Kassensystem zu sprengen, scheiterte. Seitdem fließt aber wesentlich mehr Geld an Hausarztpraxen als vorher.
Große Proteste sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten seltener geworden. Doch der Grundkonflikt, wie viel Geld die Krankenkassen von ihren Mitgliedern einfordern sollten, um es für Arzthonorare auszugeben, ist nicht gelöst.

