Die EU-Kommission will den Zugang für Kinder zu sozialen Netzwerken in Deutschland und anderen EU-Ländern stärker begrenzen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte im Europaparlament in Straßburg an: „Keine sozialen Netzwerke unter dem Alter von 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter dem Alter von 15 Jahren.“
Noch ist ein solches Mindestalter allerdings nicht beschlossen. Von der Leyen will an diesem Donnerstag einen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen. Danach müssen sich das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten mit den Plänen befassen. Eine Einigung könnte Monate oder auch Jahre dauern.
Was plant die EU-Kommission?
Nach den Vorstellungen von der Leyens sollen Kinder unter 13 Jahren keine eigenen Konten bei Plattformen wie TikTok, Snapchat oder Instagram haben dürfen. Viele dieser Dienste schreiben bereits heute ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Nach Ansicht der EU-Kommission wird diese Grenze jedoch nicht ausreichend kontrolliert.
Künftig sollen deshalb die Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden. Sie müssten nachweisen, dass ihre Angebote sicher sind, sagte von der Leyen. Für Jugendliche ab 13 Jahren sind demnach sogenannte Mini-Konten vorgesehen. Diese sollen von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden und nur eingeschränkte Funktionen sowie zeitliche Begrenzungen bieten. Ab 15 Jahren sollen Jugendliche eigene Konten nutzen dürfen – allerdings nur, wenn die Plattformen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen.
Was bedeutet „Safety by design“?
Die EU-Kommission will, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen bereits in die Gestaltung sozialer Netzwerke eingebaut wird. Dazu könnten etwa das Abschalten suchtgefährdender Algorithmen, des endlosen Scrollens oder der automatischen Videowiedergabe gehören.
Auch Begrenzungen der Bildschirmzeit und andere Schutzmaßnahmen sind vorgesehen. Die Plattformen sollen also nicht erst reagieren, wenn Probleme auftreten, sondern ihre Angebote von vornherein sicherer gestalten.
Warum ist das auch für Deutschland wichtig?
Die Pläne aus Brüssel sind für die deutsche Debatte über ein Mindestalter für Social Media besonders relevant. Deutschland kann grundsätzlich selbst festlegen, ab welchem Alter die Nutzung erlaubt ist. Die Kontrolle würde dann allerdings vor allem bei Eltern und Nutzern liegen.
Will die EU dagegen die großen Plattformen zu einer verlässlichen Alterskontrolle verpflichten, braucht es europäische Regeln. Genau das fordern Politiker in mehreren Mitgliedstaaten. Die EU hat bei der Regulierung großer Online-Plattformen weitreichende Befugnisse und kann entsprechende Vorgaben durchsetzen.
Was plant die Bundesregierung?
Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat sich ebenfalls für ein Mindestalter von 13 Jahren für Social Media ausgesprochen. Eine von ihr eingesetzte Expertenkommission hatte im Sommer Vorschläge für einen besseren Kinder- und Jugendschutz im Internet vorgelegt. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer gesetzlichen Altersgrenze für die eigenständige Nutzung von Social-Media-Konten.
Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren setzt Prien auf abgestufte Schutzkonzepte für Plattformen wie TikTok und Instagram. Sie betonte zuletzt, ein Teil der Lösung liege in Brüssel. Deutschland müsse auf eine europäische Regelung drängen und zugleich mögliche Übergangslösungen schaffen. Eckpunkte für entsprechende deutsche Regelungen kündigte sie für Oktober an.
In Frankreich sind die Pläne bereits weiter. Dort ist ein Mindestalter von 15 Jahren für soziale Netzwerke vorgesehen. Einen ersten Gesetzesvorschlag hatte die EU-Kommission als nicht mit EU-Recht vereinbar bewertet. Am Montag legte Paris eine überarbeitete Fassung vor.
Wie soll die Alterskontrolle funktionieren?
Eine wichtige Rolle könnte dabei die digitale Brieftasche der EU, die EUDI-Wallet, spielen. Sie soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein und eine Möglichkeit zur Altersverifikation bieten.
Nutzer könnten damit nachweisen, dass sie ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum an die Plattformen weiterzugeben. Sollte die Regelung wie geplant kommen, müssten Nutzerinnen und Nutzer beliebter Online-Angebote ihr Alter voraussichtlich regelmäßig auf diesem Weg bestätigen.
Mit Informationen der dpa

