Hermann Helm sitzt in der Nachlassabteilung einer gemeinnützigen Organisation in München. Hier entscheidet er, was einmal von ihm bleibt, wenn er nicht mehr lebt. „Ich finde das einfach wichtig, gerade wenn es einem so gut geht wie mir, dass, wenn ich einmal diesen Planeten verlass, etwas Gutes mit meinem Nachlass gemacht wird“, sagt Helm.
Obwohl die Schlagzeilen voll sind von Kriegen, Krisen und Konjunkturschwankungen, wird in Deutschland jedes Jahr immer mehr Vermögen vererbt oder verschenkt. Wirtschaftsforschungsinstitute wie das DIW schätzen die Summe auf jährlich rund 400 Milliarden Euro. Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, alles oder einen Teil davon gemeinnützigen Organisationen zu hinterlassen.
„Die sollen’s kriegen“ – warum sich Menschen entscheiden
Einer von ihnen ist Hermann Helm. Der Anfang 60-Jährige lebt allein, hat keine Kinder und keinen Kontakt mehr zu seinen vier Schwestern. Nach dem Tod seiner Mutter wird ihm klar, dass er kein Testament hat. Eine Nichte begrüßt ihn bei der Beerdigung mit: „Schaut, da kommt unser Erbonkel.“ Das ist der Moment, in dem sich Helm entscheidet, seinen Nachlass zu regeln.
Ein besonderes Ereignis, eine Krankheit, ein Unglück – viele machen sich anschließend Gedanken über ihr Vermächtnis. Es sind nicht nur Menschen ohne Verwandtschaft, die ihr Vermögen an eine Nichtregierungsorganisation, kurz NGO, vermachen. Manche möchten ihre Interessen über ihren Tod hinaus weiter fördern und entscheiden sich deswegen für ein gemeinnütziges Testament, erklärt Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht in München.
Gemeinnütziges Erbe: Wie man seriöse Organisationen erkennt
Ob Kinder-, Umwelt- oder Tierschutz, Bildung, Kultur oder Forschung – welche NGO man wählt, ist nach Grötsch „am Ende auch Vertrauenssache“. Ansonsten gibt er den Tipp, auf Gütesiegel, Transparenz und Information zu achten.
Das erklärt auch die Stiftung Warentest (externer Link). Seriöse Organisationen veröffentlichen etwa ihre Adresse, den Namen ihrer Geschäftsführung und Jahresberichte. Außerdem informieren sie darüber, wofür das Geld eingesetzt wird. Für Werbung und Verwaltung sollten die Einrichtungen nicht mehr als 30 Prozent ihrer Einnahmen ausgeben.
Gemeinnütziges Testament: Die rechtlichen Grundlagen
Darüber hinaus empfiehlt Grötsch, Geschäftsführer vom Verein „Deutsches Forum für Erbrecht“, sich zum Thema Testament beraten zu lassen. Zum Beispiel haben Ehepartner und Kinder einen Pflichtteil am Erbe. Sie müssen etwas erben. Wer keine pflichtteilsberechtigten Angehörigen hat, kann frei verfügen. Gemeinnützige Organisationen müssen außerdem keine Erbschaftssteuer zahlen – ein Argument, das für manche laut Grötsch den Ausschlag gibt.
Gemeinnütziges Testament: Ein Trend
Das Thema „gemeinwohlorientiertes Vererben“ ist in den vergangenen Jahren bekannter geworden. Der deutsche Nachlassmarkt wächst „sehr stark“, erklärt die Beratungsagentur Legacy Futures. Sie hat die Testamentsspenden von 13 gemeinnützigen Organisationen ausgewertet und festgestellt, dass im Jahr 2024 etwa 149 Millionen Euro aus Nachlässen an diese Organisationen gegangen sind. Viele von ihnen sind auf diese Art von Spenden angewiesen.
Für „SOS Kinderdörfer weltweit“ sind sie „ein super wichtiges Fundament“, erklärt Petra Sorge-Booms, die im Vorstand der Organisation sitzt. Neben staatlichen Zuschüssen und Spenden machen die Testamentsspenden mehr als ein Drittel ihrer Einnahmen aus.
In Zukunft könnten es mehr werden. Denn immer mehr Menschen können sich vorstellen, Vermögen an NGOs zu vermachen oder zu vererben. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Legacy Futures. Manche Befragte sagen, dass ihnen noch Informationen dazu fehlen.
Gemeinnütziges Testament: Wo es Informationen gibt
Zum Beispiel am Internationalen Tag des Testaments (13. September) wollen NGOs über gemeinnütziges Vererben informieren. Zum Beispiel bietet die „Initiative Apfelbaum“ Beratung zum Thema. 26 Organisationen haben sich zu der Initiative zusammengeschlossen. Die Stiftung Warentest (externer Link, ggf. Bezahlinhalt) und die Verbraucherzentralen (externer Link, ggf. Bezahlinhalt) haben Ratgeber rund um das Thema Erbschaft veröffentlicht. Manche größeren gemeinnützigen Einrichtungen haben Nachlass- oder Rechtsabteilungen, an die sich Interessierte ebenfalls wenden können.
Nachdem Hermann Helm bereits seit Jahren für „SOS Kinderdörfer weltweit“ spendet, hat er sich dort informiert und anschließend seine Entscheidung getroffen: Die Organisation wird einmal alles erben. Ihr vertraut er. Jetzt kann nichts Unerwartetes mehr passieren, sagt er. Jetzt kann er einfach leben und er empfiehlt, „sich Gedanken zu machen, ob diejenigen, die jetzt im Testament stehen, überhaupt die Richtigen sind.“

