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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Netzwelt > Frau stirbt in Freizeitpark: Disney weist Klage wegen AGB ab
Netzwelt

Frau stirbt in Freizeitpark: Disney weist Klage wegen AGB ab

Benjamin Lehmann
Von Benjamin Lehmann
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2 min. Lesezeit
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Weil ein US-Bürger mal ein Probeabo bei Disney+ abgeschlossen hat, wollte der Konzern eine Gerichtsklage gegen sich abwenden: Die Frau des Mannes starb nach einem Restaurantbesuch in einem Disney-Freizeitpark an einer allergischen Reaktion. Inzwischen lenkt der Unterhaltungskonzern ein, Medienberichte darüber hatten für große Empörung gesorgt.

Inhaltsübersicht
Mehrfach auf Allergien hingewiesenKleingedrucktes schließt Gerichtsverfahren ausÄhnliche Disney-AGBs auch in DeutschlandDisney: „Menschlichkeit über alles“

Mehrfach auf Allergien hingewiesen

Das Lokal im Freizeitpark Disney Springs in Florida warb auf seiner Website ausdrücklich mit „allergenfreiem Essen“ und die Frau habe die Bedienung mehrfach auf ihre schwere Allergie gegen Nüsse und Milchprodukte hingewiesen, erklärt die Familie des Opfers. 45 Minuten nach dem Essen brach die Frau zusammen und starb in einem Krankenhaus. Die Gerichtsmedizin stellte „erhöhte Mengen an Milchprodukten und Nüssen im Körper“ fest.

Kleingedrucktes schließt Gerichtsverfahren aus

Disney versuchte eine Klage des Ehemannes mit der Begründung abzuschmettern, er habe 2019 einen Monat lang ein Probeabo des hauseigenen Streamingdienstes Disney+ abgeschlossen und damit laut Kleingedrucktem auf jegliche rechtliche Schritte gegen das Unternehmen verzichtet. Er habe per Abschluss auch bestätigt, die Geschäftsbedingungen gelesen zu haben.

Ähnliche Disney-AGBs auch in Deutschland

Auch in den deutschen AGB steht: „Sie und Disney Interactive vereinbaren, alle Rechtsstreitigkeiten im Rahmen eines Schiedsverfahrens einvernehmlich zu schlichten.“ Ausgenommen davon sind Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten. Nichts anderes dürfte demnach vor Gericht gehen, heißt es weiter unten in Großbuchstaben: „Sie verzichten auf Ihr Recht, einen Rechtsstreit vor einem ordentlichen Gericht zu führen.“

Disney: „Menschlichkeit über alles“

Anfang der Woche hatte der Vorsitzende der Disney-Freizeitparks, Josh D’Amaro, angekündigt, die Klage doch zuzulassen: „Bei Disney streben wir danach, die Menschlichkeit über alles andere zu stellen“, schrieb er. Die Familie der Toten habe einen schmerzlichen Verlust erlitten. Am Dienstag zog Disney dann bei Gericht den Ablehnungsantrag zurück.

Mit Informationen von AP.

 

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Von Benjamin Lehmann
Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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