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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Verbrennerverbot für BMW? Bundesgerichtshof verhandelt Klage
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Verbrennerverbot für BMW? Bundesgerichtshof verhandelt Klage

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 2. März 2026 09:48
Von Christin Freitag
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3 min. Lesezeit
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Sollte die Deutsche Umwelthilfe DUH vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen, es könnte dazu führen, dass die beiden Autohersteller BMW und Mercedes schon in wenigen Jahren überhaupt keine klimaschädlichen Verbrenner mehr in den Verkehr bringen dürfen. Bisher allerdings wurden sämtliche entsprechende Klagen vor den Landes- und Oberlandesgerichten in Stuttgart und München abgewiesen.

Inhaltsübersicht
Verletzen BMW und Mercedes mit ihren Verbrennern Persönlichkeitsrechte?DUH scheitert in den VorinstanzenBMW sieht sich durch Urteile bisher bestätigt

Verletzen BMW und Mercedes mit ihren Verbrennern Persönlichkeitsrechte?

Die obersten Richter hierzulande werden der Frage nachgehen, ob „Privatpersonen wegen einer drohenden Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Kraftfahrzeugherstellern verlangen können, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotoren zu unterlassen, durch die es zu einem Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre kommt“. (externer link).

Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe berufen sich als Kläger auf die Pariser Klimaziele und den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Sie werfen BMW und Mercedes vor, mit ihren Verbrennern einen zu großen Teil des noch vorhandenen CO2-Budgets zu verbrauchen.

Wenn sie das nicht stoppten, würden drastische Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Freiheit der Menschen notwendig, um die von den Herstellern verursachten Klimaschäden auszugleichen, so die Umwelthilfe. Die DUH fordert deshalb, dass BMW und Mercedes schon ab Oktober 2030 keine klimaschädliche Verbrenner mehr verkaufen sollten.

DUH scheitert in den Vorinstanzen

Bisher ist der Verein allerdings mit seiner Ansicht vor den Gerichten gescheitert. So hielt das Oberlandesgericht in München 2023 die Klage der DUH für unbegründet. Es gebe keinen Unterlassungsanspruch, da es auch keinen rechtswidrigen Eingriff durch BMW in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger gebe. Andere Rechtsverletzungen seinen nicht ersichtlich und weiter: „Der Schutz des Einzelnen vor den Folgen des Klimawandels ist bislang in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung soweit bekannt nicht als Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Eingriffen durch Dritte festgestellt worden.“

Auch das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Klimaklage der DUH in der Berufung gegen Mercedes ab. Die Deutsche Umwelthilfe legte gegen beide Rechtssprüche Revision ein, deshalb muss nun der Bundesgerichtshof über diese Frage entscheiden. Ob heute noch ein Urteil fällt, ist offen.

BMW sieht sich durch Urteile bisher bestätigt

Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im politischen Prozess erfolgen nicht, aber im Gerichtssaal, meinte BMW bereits 2023. An dieser Ansicht hat sich bis heute nichts geändert. Der Autokonzern weist die Vorwürfe unter anderem als zu abstrakt zurück, um daraus Unterlassungsansprüche zu machen. Und auch jetzt sei man zuversichtlich, dass die DUH mit ihrer Klage vor dem Bundesgerichtshof erneut scheitern wird.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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