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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Steuererklärung 2023: Anfang September ist Abgabefrist
Wirtschaft

Steuererklärung 2023: Anfang September ist Abgabefrist

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 23. August 2024 12:53
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Alle Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für 2023 selbst erstellen, müssen diese noch in den Sommermonaten machen. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat noch Zeit.

Inhaltsübersicht
Abgabefrist mit und ohne HilfeWer muss eine Steuererklärung abgeben?Freiwillige Abgabe: Es kann sich lohnenTipps zum Steuern sparen:Steuern sparen mit Oma und dem Hund

Abgabefrist mit und ohne Hilfe

Noch gelten die verlängerten Abgabefristen, die aufgrund der Corona-Pandemie gewährt wurden. Das heißt: Bis Anfang September haben all diejenigen noch Zeit, die ihre Steuererklärung selber machen. Wer Hilfe in Anspruch nimmt, hat noch länger Zeit, sagt Tobias Gerauer, Vorstand bei der Lohnsteuerhilfe Bayern: „Für 2023 – wenn man es alleine macht – sollte man spätestens bis zum 2.9.2024 tätig werden. Da muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Und wenn ich mir Unterstützung hole, dann sind wir für 2023 beim 2.6.2025.“

Unterstützung heißt: Hier holen sich die Steuerpflichtigen Hilfe von Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder von einem Lohnsteuerhilfeverein. Abgerechnet wird dann – je nachdem – nach Gebührenordnung oder über die Mitgliedsbeiträge.

Außerhalb der pandemiebedingten Sonderregelung gilt übrigens: Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, müssen – wenn sie ohne steuerberatende Hilfe erstellt werden – spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben werden.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin ist automatisch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Angestellte, insbesondere die, die nicht verheiratet sind, die ihr Einkommen von nur einem Arbeitgeber bekommen und keine weiteren Einnahmen haben, sind oftmals nicht in der Pflicht. Kommt jedoch noch der eine oder andere Euro hinzu, schaut es wieder anders aus. So müssen beispielsweise diejenigen eine Erklärung abgeben, die zusätzliche Einnahmen haben, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung. Dazu zählt auch eine Abfindung oder das Beziehen mehrerer Arbeitslöhne nebeneinander. Ebenso müssen Ehepaare tätig werden, die die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt haben oder 4/4 mit Faktor. Weitere Gründe sind unter anderem Sonderzahlungen, Freibeträge beim Lohnsteuerabzug und steuerfreie Lohnersatzleistungen, die 410 Euro übersteigen.

Freiwillige Abgabe: Es kann sich lohnen

Auch wenn man nicht muss – es kann sich durchaus lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, sagt Gerauer. Denn: Es kann sein, dass eine Erstattung herauskommt. Laut dem Statistischen Bundesamt lag die durchschnittliche Steuererstattung 2020 bei 1.063 Euro. Besonders häufig, so heißt es dort, waren Rückerstattung zwischen 100 und 1.000 Euro.

Das ganze Gespräch mit Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern mit allen Abgabefristen und Tipps zur Steuererklärung finden Sie in der ARD Audiothek unter „Das Verbrauchermagazin„.

Tipps zum Steuern sparen:

Beim Absetzen von tatsächlichen Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung kann man keine Fehler machen, die schwere Folgen hätten. Als Konsequenz droht lediglich, dass das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt. Zum Beispiel, wenn man beim Arbeitsweg die schnellere, aber längere Strecke geltend macht. Eigentlich ist im Rahmen der Pendlerpauschale in der Regel nur die kürzeste erlaubt. Wer aber um Staus zu vermeiden mehr Kilometer fährt, kann diese angeben. Und das kann sich lohnen: 20 km einfacher Fahrweg allein reicht oft schon aus, um über die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro zu kommen.

Immer absetzbar sind Arbeitsmittel wie Schreibtisch, PC oder Fachbücher, doch auch ein Smartphone oder Smart-TV-Gerät ist möglich, wenn es mindestens zu zehn Prozent beruflich genutzt wird. Aber immer Kaufbelege aufheben, falls das Finanzamt nachfragt.

Steuern sparen mit Oma und dem Hund

Wenn bei der Kinderbetreuung Oma und Opa aktiv sind, die dafür kein Geld verlangen, kann man ihnen die Fahrtkosten, z.B. Kilometergeld erstatten, als Betreuungskosten. Wichtig dabei: eine schriftliche Vereinbarung. Und natürlich muss das Geld nachweisbar fließen.  

Wer berufstätig ist, einen Hund hat und womöglich einen Gassi-Service nutzt, kann auch diese Ausgaben in der Steuererklärung angeben, als haushaltsnahe Dienstleistung. Mit einer guten Begründung könnte auch die durchgehen.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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