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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Frist läuft ab: Hoffen und Bangen um Bau-Genossenschaft MARO
Wirtschaft

Frist läuft ab: Hoffen und Bangen um Bau-Genossenschaft MARO

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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Rund 1,9 Millionen Euro sind bisher auf dem Treuhandkonto für die MARO-Rettung bisher eingegangen. In Absichtserklärungen wurden aber 3,8 Millionen Euro zugesichert. Wie Insolvenzverwalter Ivo Meinert-Willrodt BR24 erklärt, sind Absichtserklärungen nicht verpflichtend. Nur unterschriebene Treuhandvereinbarungen sind bindend und das zugesagte Geld muss zeitnah auf das Treuhandkonto eingezahlt werden.

Inhaltsübersicht
Hilfe vom Staat ausgeschlossenKein Vergleich zu Lufthansa, TUI und Commerzbank

Mindestens vier Millionen Euro braucht es, damit Meinert-Willrodt den Insolvenzplan einreichen kann und die MARO eine Zukunft hat. Von Seiten der Banken besteht Bereitschaft, die MARO zu unterstützen, sagt der Insolvenzverwalter. Auch die Mieter und Eigentümer haben ihren Teil zur Rettung beigetragen. Ihre Genossenschaftsanteile wurden halbiert. Wer konnte, hat auch Sonderzahlungen geleistet.

Der Rest der Summe soll jetzt über private Förderer kommen. Doch die Lage ist weiter brisant, das zeigt auch, dass einige CSU-Politiker sich mit ihrem Privatvermögen an der Rettung beteiligen und Anteilscheine gekauft haben. Was übrigens auch jeder Bürger auf Maro-retten.de machen kann. Falls die Pleite nicht abgewendet werden kann, wird der zugesagte Betrag auch wieder zurücküberwiesen.

Hilfe vom Staat ausgeschlossen

Da MARO eine Wohnungsbau-Genossenschaft ist, kann der Staat eigentlich nicht helfen. Solche Unternehmen werden in der Regel durch ihre Mitglieder finanziert. Ein Eingriff vom Staat wird als unfaire Bevorzugung gegenüber anderen Genossenschaften oder privaten Vermietern gewertet. Zudem wurden viele der von der MARO in den vergangenen Jahren umgesetzten Maßnahmen mit Wohnraumförderungsmitteln gefördert. Eine Doppelförderung würde bei einer weiteren Hilfe im Raum stehen.

Von Seiten des Bauministeriums heißt es auf Nachfrage: „Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kann im Rahmen der Wohnraumförderung nur die Schaffung von Wohnraum in Form baulicher Maßnahmen gefördert werden. Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen der Staatsregierung, die etwa Kreditmarktmittel ersetzen und zur Überbrückung finanzieller Schwierigkeiten dienen, können daher nicht angeboten werden.“

Kein Vergleich zu Lufthansa, TUI und Commerzbank

Ein weiteres Problem sei die EU-Beihilfe, verweist die CSU-Politikerin und ehemalige Bauministerin, Kerstin Schreyer, in ihrem Statement. Schreyer ist mittlerweile stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Landtag und engagiert sich in der MARO-Rettung.

Claudia Köhler, Landtagsabgeordnete der Grünen aus Unterhaching, kritisiert dies jedoch seit längerem und findet, dass die Staatsregierung nicht genug tut. Das sei nicht richtig, erwidert Schreyer: Der Politik seien die Hände gebunden. Das EU-Beihilferecht ermögliche nur in absoluten Ausnahmen ein Eingreifen vom Staat. Die Gefahr einer Marktverzerrung sei zu groß.

Zudem dürfe nur geholfen werden, wenn das Unternehmen noch keine Insolvenz angemeldet hat. Im Fall der MARO ist das aber im März dieses Jahres geschehen. Der Fall sei ein anderer als bei den Rettungsschirmen, die etwa für die Commerzbank, TUI, FTI oder die Lufthansa gespannt wurden. Letztlich sei die wirtschaftliche Tragweite bei MARO sehr überschaubar und die Gefahr von weiteren Pleitewellen und Arbeitsplatzverlusten sei nicht gegeben.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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