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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Wirecard-Prozess: Braun scheitert abermals mit Gerichtsanträgen
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Wirecard-Prozess: Braun scheitert abermals mit Gerichtsanträgen

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 11. März 2025 11:50
Von Christin Freitag
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3 min. Lesezeit
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Seit Juli 2020 sitzt Markus Braun in Untersuchungshaft. Schon mehrfach hat der ehemalige Wirecard-Chef versucht, dagegen vorzugehen. Im vergangenen Spätsommer lehnte das Gericht einen entsprechenden Antrag Brauns mit der Begründung ab, dass sich Braun nach einer Freilassung ins Ausland absetzen könnte. Zudem bestehe nach Auffassung des Gerichts weiterhin Verdunklungsgefahr.

Inhaltsübersicht
Schlechte Nachrichten für Braun reißen nicht abAngeklagter von Erffa muss Verteidigerteam umbauen

Aus ähnlichen Gründen hat das zuständige Oberlandesgericht München in der vergangenen Woche eine Haftbeschwerde Brauns abgelehnt. Unter anderem bestehe Fluchtgefahr. Das bestätigte dem BR ein Gerichtssprecher.

Schlechte Nachrichten für Braun reißen nicht ab

Damit reißen die schlechten Nachrichten für Braun nicht ab. Erst kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft einer im Dezember vergangenen Jahres von Richter Markus Födisch vorgelegten Verfügung zugestimmt. Dieser hatte vorgeschlagen, die Anklage auf Kernvorwürfe zu verkürzen und so das Verfahren zu beschleunigen. Begründung: Die verbliebenen Anklagepunkte seien so schwerwiegend, dass sie theoretisch für eine hohe Haftstrafe ausreichen. Die mit der Verfügung gestrichenen Anklagepunkte fielen daher nicht weiter ins Gewicht, so Födisch.

Braun-Verteidigerin Theres Kraußlach hat das als Vorverurteilung ihres Mandanten kritisiert und gegen die Kammer einen Befangenheitsantrag gestellt, ebenso das Verteidigerteam des Mitangeklagten, Ex-Wirecard-Chefbuchhalter Stephan von Erffa. Er und sein Verteidigerteam kritisieren, dass die Kammer in der Verfügung die Nicht-Existenz des Wirecard-Auslandsgeschäfts („Drittpartnergeschäft“) als Fakt dargestellt habe. Beide Befangenheitsanträge hat das Landgericht jetzt als „unbegründet“ verworfen.

Die Frage des „Drittpartnergeschäfts“ ist in dem seit Ende 2022 laufenden Prozess weiter der Dreh- und Angelpunkt. Braun und von Erffa gehen davon aus, dass eine Bande um den nach wie vor untergetauchten Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek Gelder aus Geschäften mit den sogenannten Drittpartnern in Milliardenhöhe aus dem Konzern geschleust habe. Zu der Bande soll laut Braun und von Erffa auch der dritte Angeklagte Oliver Bellenhaus gehört haben. Für die Staatsanwaltschaft und den Insolvenzverwalter ist dagegen mittlerweile erwiesen, dass dieses „Drittpartnergeschäft“ nicht existiert hat. Die Angeklagten hätten diese Geschäfte erfunden, um an Kredite in Milliardenhöhe zu kommen.

Angeklagter von Erffa muss Verteidigerteam umbauen

Für Brauns Mitangeklagten, Stephan von Erffa, läuft es im Prozess aus einem anderen Grund ebenfalls nicht gut. Da sein Bruder Hubertus aus wirtschaftlichen Gründen als Wahlverteidiger aussteigt und durch einen Pflichtverteidiger ersetzt werden muss, ist der Ex-Chefbuchhalter des im Juni 2020 kollabierten Zahlungsdienstleisters gezwungen, sein Verteidigerteam umzubauen.

Eine Erfahrung, die Markus Braun schon hinter sich hat. Im Juni vergangenen Jahres hatte sich sein langjähriger Verteidiger Alfred Dierlamm zurückgezogen, weil die Finanzierung der Verteidigungskosten „nicht mehr gewährleistet“ gewesen sei.

Neben Braun und von Erffa sitzt Wirecards Ex-Statthalter in Dubai, Oliver Bellenhaus, auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio unter anderem bandenmäßigen Betrug vor. Das Landgericht München setzt den Wirecard-Prozess am Mittwoch und Donnerstag mit der Vernehmung weiterer Zeugen und der Anhörung eines Gutachters fort.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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