Sich von der Arbeit erholen – das steht jedem Beschäftigten zu. Mindestens 20 Tage im Jahr schreibt das Gesetz vor. Die meisten Arbeits- oder Tarifverträge sehen mehr Auszeit vor. Der Arbeitgeber muss das Einkommen in dieser Zeit weiterzahlen.
Urlaubsgeld nur für 44 Prozent der Deutschen
Urlaubsentgelt nennt sich das – und darf nicht verwechselt werden mit dem, was die meisten unter Urlaubsgeld verstehen: also eine Art Taschengeld für die freien Tage vom Arbeitgeber on top. Ein Anspruch darauf ist im Gesetz nicht vorgesehen. Laut der aktuellen Umfrage der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung können auch nur etwa 44 Prozent überhaupt den Zuschuss in der Urlaubskasse verbuchen.
Kein Rechtsanspruch auf Urlaubsgeld
Ob es das „Taschengeld“ vom Chef gibt, hängt von mehreren Faktoren ab. Viele Tarifverträge sehen ein Urlaubsgeld vor. In der Privatwirtschaft haben laut Umfrage 72 Prozent der Beschäftigten einen Anspruch auf den Zuschuss – wenn der Betrieb tarifgebunden ist. Das sind dann weitaus mehr als die 44 Prozent im Schnitt. Auch im Arbeitsvertrag kann man sich die Leistung garantieren lassen – wenn die Chefin oder der Chef sich darauf einlässt.
Sollte der Arbeitgeber jedes Jahr freiwillig Urlaubsgeld ohne Anspruch überweisen, ohne darauf hinzuweisen, dass er nur in diesem Jahr so spendabel ist, dann kann daraus eine „betriebliche Übung“ werden, wie Juristen das nennen. Es entsteht ein Anspruch. Wenn Urlaubsgeld gezahlt wird, dann darf daraus keine Kopfprämie werden nach dem Motto: Nur der bekommt das Geld, der es verdient hat. Ausnahme: Es liegt ein sachlicher Grund vor, den der Arbeitgeber im Streitfall aber auch begründen muss.
Urlaubsgeld fällt unterschiedlich aus
Wie hoch der Zuschuss in die Urlaubskasse des Beschäftigten ausfällt, ist von Tarifvertrag zu Tarifvertrag sehr unterschiedlich. Die Spannbreite reicht laut Böckler-Umfrage von 186 Euro für Beschäftigte in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2.820 Euro für Angestellte in der Holz- und Kunststoffindustrie. Mit wenig rechnen können Tarifbeschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe in Bayern, sie erhalten 240 Euro, in der Bekleidungsindustrie werden bis zu 780 Euro bezahlt. Die Studie hat für ihre Liste dabei die mittlere Vergütungsgruppe angeschaut. Seltener wird ein pauschaler Betrag ausbezahlt.
In den meisten Verträgen gibt es Prozente vom Monatseinkommen. Steigt das, fällt auch das Urlaubsgeld entsprechend höher aus. In elf der 17 untersuchten Branchen können Beschäftigte in diesem Jahr mit einem Plus beim Urlaubsgeld rechnen und zwar zwischen drei und 5,5 Prozent. Was noch auffällt: In größeren Betrieben wird es öfter ausgezahlt. Die sind eher tarifgebunden. Und: Frauen haben mit 39 Prozent seltener einen Anspruch als Männer mit 48 Prozent. Ein Grund: Sie arbeiten öfter in Branchen ohne Tarifvertrag.
Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei
Auch wenn der Arbeitgeber spendabel ist – der Staat ist es nicht. Die Sonderzahlung wird nicht anders behandelt als das eigentliche Entgelt. Es fallen Steuern an und – bis zur Beitragsbemessungsgrenze – Beiträge in die Sozialversicherung. Auch das sollte berücksichtigt werden, wenn die Urlaubskosten kalkuliert werden. Der vertragliche Anspruch bleibt übrigens auch im Fall der Kündigung erhalten – wenn nichts anderes vereinbart ist. Man muss es also nicht zurückzahlen, wenn man bis Jahresende den Betrieb verlässt. Ausnahme: Urlaubsgeld gibt es pro Urlaubstag. Wem wegen der Kündigung nicht die volle Anzahl an Erholungstagen zusteht, der muss mit entsprechend weniger begnügen.