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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Beschädigtes Gepäck – Was Flugreisende tun können
Wirtschaft

Beschädigtes Gepäck – Was Flugreisende tun können

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 4. August 2025 11:48
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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United breaks guitars – So heißt der Song des kanadischen Musikers Dave Carroll [externer Link], der darin vor 16 Jahren seinem Unmut über den Umgang von United Airlines mit beschädigtem Gepäck Luft machte. Bei einem Flug mit United Airlines hatten Gepäcklader seine – eigentlich stabil in einem Koffer verpackte – Gitarre so ruppig behandelt, dass sie zerstört ankam. Seine unschönen Erfahrungen mit dem Kundenservice der Fluggesellschaft verpackte Carroll in einen schmissigen Countrysong.

Inhaltsübersicht
Umsteigen als RisikofaktorSo schnell wie möglich meldenRichtig Packen und Dokumentieren – Was sollte besser ins Handgepäck?Airline-Regeln für Koffer und Taschen beachten

Umsteigen als Risikofaktor

Bis heute gehören Gepäckprobleme zu den häufigsten Beschwerden von Airline-Kunden. Laut einer Statistik des IT-Spezialisten SITA kamen im vergangenen Jahr mehr als sechs Problemfälle auf 1.000 aufgegebene Gepäckstücke [externer Link]. Die Experten von SITA untersuchen dabei auch regelmäßig, warum Koffer oder Taschen nicht mitgenommen wurden. Besonders häufig hakt es demnach bei sogenannten Umsteigeflügen mit knappen Zeitfenstern. Dann schaffen es die Verladeteams an den Flughäfen manchmal nicht, das Gepäck nach der Ankunft aus dem einen Flieger auszuladen, zu sortieren und rechtzeitig zur richtigen Maschine für den Weiterflug zu transportieren. Weitere Gründe sind zum Beispiel Wetterkapriolen wie Regen oder Schnee. Sie können dafür sorgen, dass bei der Bodenabfertigung der Flieger einiges aus dem eng geplanten Takt gerät.

So schnell wie möglich melden

Doch was tun, wenn der eigene Koffer nach der Ankunft nicht auf dem Gepäckband auftaucht? Betroffene sollten sich so schnell wie möglich schriftlich bei ihrer Airline oder dem Reiseveranstalter melden und schon am Flughafen einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen. Und es gibt Fristen zu beachten, so die Verbraucherzentralen. Wird Gepäck beschädigt oder geht es verloren, sollte man dies auf jeden Fall innerhalb von 7 Tagen melden. Sollte die Fluggesellschaft nicht reagieren oder fällt die Antwort unzureichend aus gibt es noch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. [externer Link] oder die behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr [externer Link] beim Bonner Bundesamt für Justiz zu wenden. Denn nicht jeder Flugreisende hat wie Gitarrist Dave Carroll die Möglichkeit, den Frust über einen Gepäckverlust in einen Hit zu verwandeln, den im Internet 27 Millionen Menschen abrufen.

Richtig Packen und Dokumentieren – Was sollte besser ins Handgepäck?

Wichtige und besonders wertvolle Dinge sollten ohnehin besser ins Handgepäck, statt sie mit Koffer oder Reisetasche auszugeben. Dazu gehören Ausweise und sonstige Dokumente, Wertsachen wie Schmuck, Medikamente und im Idealfall auch Unterwäsche beziehungsweise Kleidung für ein oder zwei Tage. Damit ist man für den Fall vorbereitet, dass das aufgegebene Gepäck auf sich Warten lässt. Für Koffer und deren Inhalt gilt: Gibt es Probleme, dann erhöht eine gute Dokumentation die Chance auf Schadenersatz. So sollte man schon beim Packen den Inhalt des Koffers fotografieren, außerdem den Zustand des Koffers selbst. Nur so kann man nachweisen, dass Gepäck tatsächlich auf einem bestimmten Flug beschädigt wurde. Im Schadensfall bestehen Fluggesellschaften und Versicherungen ohnehin auf eine solche Dokumentation.

Airline-Regeln für Koffer und Taschen beachten

Grundsätzlich gilt bei der Reisevorbereitung: Informieren hilft. So haben Fluggesellschaften teils sehr unterschiedliche Regeln, auch für das Aufgabegepäck. In der Economy Class sind als Obergrenze für einen Koffer 23 Kilogramm Gewicht üblich. Dazu kommt eine Größenbeschränkung, das sogenannte Gurtmaß, das meistens bei 158 Zentimetern liegt. Das bedeutet: Höhe plus Breite plus Tiefe der Gepäckstücks dürfen zusammengerechnet nicht darüber liegen. Allerdings gilt dies nicht für alle Airlines und alle Tarife, weswegen mach in den Beförderungsbedingungen genau nachlesen sollte. Für die zumeist deutlich teuren Tickets in der Business und First Class gelten zumeist andere, deutlich großzügigere Regelungen.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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