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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Kein Bürgergeld mehr für Ukrainer? Das wären mögliche Folgen
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Kein Bürgergeld mehr für Ukrainer? Das wären mögliche Folgen

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Es war Wille der damaligen Bundesregierung, Flüchtlinge aus der Ukraine nicht in langwierige Asylverfahren zu schicken. Sie sollten – ohnehin meist gut ausgebildet – möglichst bald eine Arbeit in Deutschland aufnehmen können. Denn eigentlich besteht für die meisten Flüchtlinge im Verfahren erst einmal ein Arbeitsverbot. Im Juni 2022 wurden mit einer speziellen Klausel im Asylgesetz die Flüchtlinge aus der Ukraine den anerkannten Asylbewerbern gleichgestellt und standen damit direkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Inhaltsübersicht
Menschen nachhaltig auf den Arbeitsmarkt vermittelnKommunen wären künftig zuständigKosten muss der Staat übernehmen

Seitdem sind die Jobcenter für sie zuständig. Diese haben eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um Menschen in den Arbeitsmarkt zu vermitteln – und zwar nachhaltig. Das ist Dr. Yuliya Kosyakova wichtig, im Gespräch mit BR24 zu betonen. Sie leitet den Bereich Migration und Integration am IAB, dem Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Menschen nachhaltig auf den Arbeitsmarkt vermitteln

Was aber bedeutet nachhaltig? Deutschland wird oft, wie jetzt von CSU-Chef Markus Söder, dafür kritisiert, dass in Deutschland im EU-Vergleich immer noch zu wenige Geflüchtete aus der Ukraine eine Arbeit aufgenommen haben. Die letzte Statistik kommt auf 34 Prozent im erwerbsfähigen Alter. Dänemark oder die Niederlande erreichen da höhere Quoten. Deutschland liegt laut IAB im Mittelfeld – aber holt auf. Wie schon nach dem Flüchtlingsansturm 2015 setzt die Bundesrepublik darauf, die Flüchtlinge erst einmal gut auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten, satt sie in den nächstbesten, oft prekären Job zu vermitteln.

Das nachhaltige Konzept, so das IAB, sei erfolgreicher im Vergleich zu den Ländern, die am Anfang schneller vermittelt hätten. Die Bundesagentur für Arbeit fürchtet den Drehtüreffekt – also rein in irgendeinen Job, aber oft auch sehr schnell wieder heraus. BA Chefin Andrea Nahles hat davor schon oft gewarnt.

Der Vorteil beim Bürgergeld: die Jobcenter können sich um die Flüchtlinge gezielt kümmern – vom Sprachkurs über Bewerbertraining, Weiterbildung, Hilfe um einen Betreuungsplatz für Kinder oder Praktika. Sollten künftig alle Flüchtlinge aus der Ukraine Asylbewerberleistungen bekommen, fiele das weg. Sie wechseln – so das Beamtendeutsch – den Rechtskreis.

Kommunen wären künftig zuständig

Das hat Folgen – einmal abgesehen von dem hohen Aufwand an Bürokratie. Künftig wären dann die Kommunen für die Betroffenen zuständig. Zwar erhalten die Flüchtlinge dann rund 100 Euro weniger im Monat – das spart dem Staat Ausgaben. Aber die Betreuung durch die Jobcenter fällt weg.

Die Kommunen wären dann gefordert, aktiv auf die Geflüchteten zuzugehen. Einen Zwang, Arbeit auch aufzunehmen oder sich bei den Agenturen beraten zu lassen, gibt es dann nämlich nicht mehr. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht das noch nicht vor. „Das ist eine konkrete Frage, die an die Gesetzgebung geht: wie soll der Prozess ausgestaltet werden?“, fragt sich Daniel Terzenbach vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit.

Was das Gesetz jetzt schon vorsieht: Die Kommunen können Flüchtlinge zu gemeinnützigen Tätigkeiten heranziehen – also „Parkbänke schrubben“, wie Kritiker das gern bezeichnen. Solche Tätigkeiten dürfen nicht in eine Konkurrenz mit dem regulären Arbeitsmarkt führen.

Kosten muss der Staat übernehmen

Nachhaltig sei das nicht, so die Experten vom IAB. Nun unterstützen die Agenturen bei Bedarf die Kommunen durchaus. Flüchtlinge können sich auf der Suche nach Arbeit an sie wenden. Das aber kostet. Und Terzenbach fragt sich, wer dafür aufkommt. Die Agenturen finanzieren sich aus den Einnahmen der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. „Wenn sie hineingezogen wird, dann muss sich die Gesetzgebung auch die Kritik gefallen lassen, dass das eine versicherungsfremde Leistung ist, wie wir glauben“, so Terzenbach.

Diese Leistung müsse dann auch durch andere finanziert werden als nur durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Heißt also: der Staat statt Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Während der DGB das Vorhaben Rechtskreiswechsel für wenig effizient hält, stellt die BdA, die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, das nicht infrage – wenn denn Kosten nicht hin zur Versicherung verschoben werden. Wer jetzt liefern muss, ist die Politik.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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