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Auf den ersten Blick stehen Pensionäre finanziell deutlich besser da als Rentner. An der Spitze der Pensionäre stehen ehemalige Landesbeamte mit einem Ruhegehalt von im Schnitt 3.750 Euro im Monat für Männer. Das Schlusslicht unter den Pensionären sind ehemalige Postbeamte mit einem Ruhegehalt von durchschnittlich 2.490 Euro im Monat. Die Pensionen von Frauen liegen im Schnitt jeweils mehrere hundert Euro niedriger. Entsprechende Daten hat das Institut für Arbeit und Qualifikation der Uni Duisburg Essen (IAQ) zusammengestellt (externer Link).
Die gesetzliche Rente lag hingegen für Männer im Jahr 2023 bei 1.346 Euro und für Frauen bei 903 Euro im Monat. Das hat die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht aufgelistet (externer Link).
Solche Zahlen untermauern erst einmal, was BR24-User „RabenSchwarz“ schreibt: „Schon jetzt sind Pensionen meist höher als Renten. Während das Niveau bei Renten 48 Prozent des durchschnittlichen Gehalts beträgt, liegt es bei Pensionen zwischen 65 und 71,75 Prozent.“
Unterschiedliche Logik der Systeme
Allerdings müssen beim Vergleich der Zahlen zu Renten und Pensionen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Die gesetzliche Rente ist seit dem 19. Jahrhundert die zentrale Alterssicherung für Arbeitnehmer. Ihre Höhe richtet sich vor allem nach dem jeweiligen Einkommen der Beschäftigten und der Zahl der Versicherungsjahre.
Die Bundesregierung betont dabei: Neben der gesetzlichen Rente haben viele Ruheständler auch Betriebsrenten oder eine private Altersvorsorge. Nach dem aktuellen Rentenbericht verfügten Rentnerpaare in Westdeutschland zuletzt über ein Monats-Nettoeinkommen von 3.795 Euro. Bei alleinstehenden Männern waren es 2.207 Euro und bei alleinstehenden Frauen 1.833 Euro. Das „Rentenniveau“ von derzeit 48 Prozent ist dabei lediglich eine allgemeine Rechengröße und sagt nur bedingt etwas über die individuellen Altersbezüge aus.
Hinter den Pensionen von Beamten steht eine grundsätzlich andere Logik. Beamte verpflichten sich nicht nur, dem Staat ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Die „Treuepflicht“ schließt auch ein, dass sie Weisungen befolgen und nicht streiken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Staat, Beamte finanziell ausreichend zu versorgen, auch im Alter. Deswegen heißen auch die Altersbezüge von Beamten „Gehalt“, allerdings mit einem Zusatz: „Ruhegehalt“.
Unterschiede bei Steuer und Krankenversicherung
Das Ruhegehalt unterscheidet sich in mehrerlei Hinsicht von Renten. Pensionäre mussten ihre Bezüge schon immer voll versteuern. Bei Rentnern greift die volle Steuerpflicht nur schrittweise. Erst ab 2058 müssen alle Neurentner ihre kompletten Altersbezüge versteuern. Bis dahin steigt der Anteil, der 2005 noch bei 50 Prozent lag, schrittweise auf 100 Prozent. Im Gegenzug können Arbeitnehmer einen immer höheren Teil ihrer Rentenbeiträge steuerlich geltend machen.
Zudem sind Rentner meist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zahlen dann einen prozentualen Anteil ihrer Bezüge als Beiträge. Je niedriger die Rente, desto geringer der Versicherungsbeitrag. Bei Pensionären erfolgt die Gesundheits-Absicherung über die staatliche Beihilfe und private Krankenversicherungsverträge.
Eine Versicherung fĂĽr alle?
Viele BR24-User finden diese historisch gewachsene Trennung nicht mehr zeitgemäß. Die BR24-Userin „fidelis“ schreibt: „Die Berechnung von Renten und Pensionen ist in Zukunft einfach gleichzusetzen. Dann ist Gerechtigkeit hergestellt.“
Und der BR24-User „MY_Comment“ kommentiert: „Die Rente sollte eigentlich als Sozialversicherung nach dem Solidarprinzip funktionieren. Wenn aber viele Berufsgruppen (Ärzte, Anwälte, Apotheker,…), welche auch alle zu den Spitzenverdienern gehören, sowie auch Beamte nicht in diese Kasse einzahlen, ist das grundsätzlich falsch.“
Eingeschränktes Solidarprinzip bei der Rente
Entsprechende Ideen werden auch unter Stichworten wie „Erwerbstätigenversicherung“ oder „Bürgerversicherung“ debattiert. Ob sie einen solidarischen Ausgleich unter Ruheständlern brächte, ziehen einige Diskutanten aber in Zweifel. Denn anders als in der Krankenversicherung ist in der gesetzlichen Rente derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen, dass Gutverdiener Beitragszahler mit geringerem Einkommen solidarisch unterstützen.
Wer auf 4.000 Euro Einkommen Beiträge zahlt, hat später, grob gerechnet, Anspruch auf eine doppelt so hohe Rente wie jemand mit 2.000 Euro Einkommen. Gut ausgebildete Staatsbedienstete mit einem vergleichsweise hohen Einkommen hätten also später auch vergleichsweise hohe Rentenansprüche. Und das gemeinnützige Pestel-Institut weist darauf hin, dass Staatsbedienstete im Schnitt vergleichsweise lange leben und deswegen auch länger ihre Altersversorgung beziehen.
Einen stärkeren solidarischen Ausgleich in der Alterssicherung würde möglicherweise die Idee eines „Boomer-Soli“ bringen, wie sie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung vorgelegt hat. Der Vorschlag: Wohlhabendere Rentnerinnen und Rentner aus der geburtenstarken Boomer-Generation sollen über eine Sonderabgabe ärmere Altersgenossen unterstützen. Aber auch diese Idee ist auf viel Widerspruch gestoßen.
Verfassungsrechtlich abgesicherte Pensionen erschweren Systemwechsel
Unter anderem vom Beamtenbund kommt noch der Hinweis: Der Anspruch auf eine Pension fĂĽr Beamte sei verfassungsrechtlich abgesichert.
Ein Übergang in ein einheitlicheres System der Alterssicherung könnte daher nach Ansicht vieler Fachleute am ehesten erfolgen, indem der Staat weniger Beschäftigte verbeamtet, sondern öfter klassische Angestellten-Verträge vereinbart.