Die damalige Bundesregierung beschloss 2022 nach einer gemeinsamen Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten, Ukrainerinnen und Ukrainer nicht in ein langwieriges Asylverfahren zu schicken, sondern anerkannten Flüchtlingen gleichzustellen. Seit Juni 2022 haben sie dadurch auch einen Anspruch auf Grundsicherung.
Und für sie gilt das, was für alle gilt, die auf Grundsicherung angewiesen sind: Sie müssen hilfsbedürftig sein – bestätigt das Bundesarbeitsministerium. Der Antrag auf Bürgergeld sieht eine Selbstauskunft zu den Vermögensverhältnissen vor wie zum Besitz von Immobilien, Bargeld, Aktien. Wenn Zweifel bestehen, dann werden Nachweise eingefordert – heißt es auf Nachfrage von BR24 bei der Bundesagentur für Arbeit.
90.000 Ukrainer in Bayern regelleistungsberechtigt
Nach Angaben der Agentur für Arbeit waren im April 2025 rund 700.000 Menschen aus der Ukraine regelleistungsberechtigt, das bedeutet, sie haben Anspruch auf Bürgergeld. Etwa 500.000 davon sind „erwerbsfähig leistungsberechtigt“, also hilfsbedürftig, mindestens 15 Jahre alt, nicht im Rentenalter und im Stande, drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
Hierunter fallen beispielsweise auch Jugendliche, die Bürgergeld erhalten und als erwerbsfähig gelten – auch wenn sie noch zur Schule gehen. In Bayern sind etwa 90.000 Ukrainerinnen und Ukrainer regelleistungsberechtigt, 63.000 von ihnen erwerbsfähig.
Grafik: So hat sich die Zahl der leistungsberechtigten Ukrainerinnen und Ukrainer entwickelt.
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