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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Rechte von Tieren: Keine „Sache“, aber…
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Rechte von Tieren: Keine „Sache“, aber…

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 19. August 2025 08:51
Von Michael Farber
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5 min. Lesezeit
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InhaltsĂŒbersicht
Sind Tiere „Sachen“?Tiere im „Zwischenstatus“Tiere können nicht klagenWie wird es zukĂŒnftig?

Ob bei den getöteten Pavianen im NĂŒrnberger Tiergarten oder bei aufgedeckten TierschutzverstĂ¶ĂŸen in Mastbetrieben: Immer wieder berichtet auch BR24 ĂŒber Anzeigen wegen der Verletzung von Tierrechten. Dabei ist der rechtliche Status von Tieren in Deutschland komplex.

Sind Tiere „Sachen“?

Ein Aspekt, der auch in den Kommentarspalten unter BR24-BeitrĂ€gen diskutiert wird. So bemĂ€ngelt BR24-User „Sevilla“: „Tiere sollten nicht als Sache gehandelt werden. Solange sich das nicht Ă€ndert, wird es immer wieder solche ZustĂ€nde geben.“

Dass Tiere vor dem Gesetz als „Sache“ gelten, ist in Deutschland seit 1990 nicht mehr der Fall. Das formuliert Paragraf 90a im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch deutlich: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschĂŒtzt. Auf sie sind die fĂŒr Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Konkret bedeutet das, dass zum Beispiel das Tierschutzgesetz Tieren bestimmte Rechte und Schutz einrĂ€umt. Dieses gilt zwar prinzipiell fĂŒr alle Tiere, aber auch dort gibt es eine Klassifizierung, die zu unterschiedlichen Rechten fĂŒhrt. Wirbeltiere werden zum Beispiel in bestimmten Abschnitten gesondert genannt.

Gerade im Strafrecht hingegen bleibt oftmals das Tier als „Sache“ bestehen. Beispielhaft gilt die unerlaubte Mitnahme eines Tieres als Diebstahl und nicht als EntfĂŒhrung. Die Verletzung eines Tieres kann zwar auch nach dem Tierschutzgesetz verfolgt werden, wird im Strafrecht aber als SachbeschĂ€digung verfolgt.

Tiere im „Zwischenstatus“

Der Deutsche Tierschutzbund stellt gegenĂŒber BR24 klar: „Es ist unbefriedigend, dass Tiere laut BGB ‚keine Sachen‘ sind, aber weitgehend noch wie solche behandelt werden. Im Grundsatz soll das Tierschutzrecht die Tiere um Ihrer selbst willen schĂŒtzen, in seiner ganzen Handhabung regelt es aber vor allem Erlaubnisse fĂŒr Tierhalter beziehungsweise Tiernutzer, mit Tieren nach menschlichen Interessen umzugehen.“

Felix Aiwanger forscht am Max-Planck-Institut fĂŒr auslĂ€ndisches und internationales Privatrecht zum rechtlichen Status und der ReprĂ€sentation von Tieren. Er sieht Tiere derzeit in einem „Zwischenstatus“. Der Jurist stellt fest, dass Tiere technisch gesehen im Recht weiter oftmals als Sachen behandelt wĂŒrden. Es sei aber eine Entwicklung festzustellen, in der höherer Schutz gewĂ€hrt wird: etwa im Familienrecht. Bei einer Scheidung wĂŒrde auch das Interesse des Tieres herangezogen, wenn es darum geht, welcher Ehepartner das Tier erhalte.

Die ambivalente Stellung des Tiers im Recht, einerseits Lebewesen, andererseits Sache, sieht Aiwanger nicht als formal-rechtlich problematisch. Ethisch hingegen bestehe schon ein Widerspruch. Er verweist auch auf die Wechselwirkung zwischen Gesetz und Gesellschaft. So könne eine klare Stellung des Tieres als Lebewesen im Recht auch die Stellung in der Gesellschaft beeinflussen und umgekehrt.

Tiere können nicht klagen

Auch wenn das Tierschutzgesetz Tiere als Wesen mit eigenen, schĂŒtzenswerten Interessen sieht, hakt es bei der Umsetzung des bestehenden Rechts. Denn ein Tier kann selbst nicht als KlĂ€ger auftreten. Dementsprechend mĂŒssen auch dokumentierte TierschutzverstĂ¶ĂŸe, wie teils in Schlachtbetrieben, erst einmal durch ein Ermittlungsverfahren zu einem Gerichtsverfahren fĂŒhren. Eine Klage kann nicht eingereicht werden.

Der Deutsche Tierschutzbund bemĂ€ngelt ebenfalls, dass bei TierschutzverstĂ¶ĂŸen das Anstrengen von Klagen schwer ist und fordert deshalb ein Klagerecht fĂŒr VerbĂ€nde. „Dieses wĂŒrde seriösen TierschutzverbĂ€nden das Recht einrĂ€umen, den Schutz, der den Tieren zusteht, direkt vor Gericht einzuklagen.“

FĂŒr Aiwanger sei dies ein naheliegendes Mittel, um die bestehenden Gesetze durchzusetzen. Er sieht im jetzigen System nicht nur SchwĂ€chen, sondern auch Interessenkonflikte. Vor Behörden und Gerichten hĂ€tte in einem Verfahren nur die Gegenseite einen Vertreter und Behörden seien oft politischem Druck ausgesetzt, wirtschaftliche Interessen höher zu gewichten als Tierschutz.

Wie wird es zukĂŒnftig?

Aiwanger erwartet, dass Tiere in Zukunft als rechtliche Personen angesehen werden könnten, allerdings noch nicht unbedingt in naher Zukunft.

Der Deutsche Tierschutzbund wĂŒnscht sich eine eigene Rechtsnatur fĂŒr Tiere, zum Beispiel als „nichtmenschliche Lebewesen“. „WĂ€ren Tiere eigene Rechtssubjekte mit vollem Grundrechtsschutz, könnte man kein Tier mehr handeln oder besitzen. Es wĂ€re vermutlich nicht im Sinne des Tierschutzes, wenn Tiere damit aus dem aktuellen Rechtsrahmen komplett herausfallen wĂŒrden. Wichtig wĂ€re aber, die Unterscheidung zu ‚Sachen‘ klarer zu ziehen, dass Tiere im Gegensatz zu diesen, eigene Interessen und emotionale BedĂŒrfnisse haben.“

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er ĂŒber die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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