Ein persönlicher Gesundheitsratgeber auf KI-Basis – das wäre praktisch. Doch schon beim Versuch, die eigenen Daten aus einer Smartwatch herunterzuladen, zeigt sich die Realität: Antrag stellen, Download starten, sich durch verschachtelte Ordner klicken – irgendwann gibt man entnervt auf. Zwar haben Nutzerinnen und Nutzer bestimmte Rechte auf Zugriff und Portabilität ihrer Daten, de facto aber sitzen die Hersteller bislang darauf wie Drachen auf ihrem Gold.
Was der Data Act ändern soll
Das will die EU nun mit dem Data Act beenden. Der Data Act ist seit Januar 2024 in Kraft, gilt aber erst ab dem 12. September 2025. Ab dann verpflichtet er die Hersteller, die beim Gebrauch von Geräten entstehenden Daten herauszugeben – nicht nur an die Kundinnen und Kunden selbst, sondern auf Wunsch auch direkt an Dritte. „Bislang liegen die Daten im Prinzip beim Hersteller und nur dieser hat Zugriff“, sagt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW. „Mit dem Data Act sollen diese Silos aufgebrochen werden, sodass auch die Nutzer etwas davon haben.“ Ziel ist es, mehr Wettbewerb zu schaffen. Wenn Start-ups Zugang zu den Daten haben, können sie innovative Dienste entwickeln, die bisher am Hersteller-Monopol scheitern.
Konkrete Beispiele
Mit einer Smartwatch entstehen Fitness- und Schlafdaten. Diese könnten künftig nicht nur vom Hersteller selbst ausgewertet werden, sondern auch von spezialisierten Anbietern, die präzisere Analysen liefern. Ähnliches gilt für das vernetzte Auto, das heute viele Fahrerinnen und Fahrer an Vertragswerkstätten bindet. Wenn künftig auch freie Werkstätten Zugriff auf die Fahrzeugdaten erhalten, entsteht echte Wahlfreiheit. Und selbst bei alltäglichen Geräten wie Thermostaten oder Kühlschränken fallen ständig Daten an, die bislang ungenutzt bleiben, aber für neue Dienste eingesetzt werden könnten.
Offene Fragen und mögliche Konflikte
So überzeugend das in der Theorie klingt, in der Praxis bleiben viele Fragen offen. Wie greifen die neuen Regeln mit der Datenschutzgrundverordnung zusammen? Welche Daten dürfen Unternehmen verwenden, um eigene Produkte zu entwickeln – und wo beginnt unfaire Konkurrenz? Klar ist: Der Data Act soll nicht dazu dienen, Kopien bestehender Produkte zu ermöglichen. Vielmehr soll er kleineren und mittleren Unternehmen den Markteintritt mit innovativen Ideen erleichtern.
Datenportabilität auch in der Cloud
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes betrifft die Cloud-Dienste. Nutzerinnen und Nutzer sollen leichter von einem Anbieter zum anderen wechseln können. Dafür schreibt der Data Act vor, dass Cloud-Anbieter standardisierte Schnittstellen anbieten und Wechselmöglichkeiten erleichtern müssen. In bestimmten Fällen soll dabei auch Echtzeitzugriff ermöglicht werden. „Da müssen Dateiformate genutzt werden, die gängig sind“, erklärt Steffen. „Das muss einfach und schnell möglich sein – mit Zugängen in Echtzeit, wo es für die Datenwirtschaft notwendig ist.“
Chancen und Risiken
Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte der Data Act ein echter Gamechanger werden. Er verspricht mehr Transparenz, Innovation und Wahlfreiheit. Ob dieses Versprechen tatsächlich eingelöst wird oder ob am Ende doch nur neue Bürokratie entsteht, wird sich jedoch erst in der Umsetzung zeigen.