WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
  • Home
  • Wirtschaft
    Wirtschaft
    Die Kategorie „Wirtschaft“ in der WirtschaftsRundschau bietet umfassende Berichterstattung und Analysen zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen. Hier finden Leser aktuelle Informationen zu Finanzmärkten, Unternehmensentwicklungen, Wirtschaftspolitik…
    Mehr laden
    Top Schlagzeilen
    Börsen-Ticker: DAX verliert, im Fokus Douglas und Aroundtown
    29. Mai 2024
    Nächste Förderrunde für Heizungstausch gestartet
    29. Mai 2024
    Unternehmen in Schieflage: Stadt Kelheim hilft Faserhersteller
    29. Mai 2024
    Neuste Schlagzeilen
    Studie: Wohnungsmangel gefährdet inzwischen Wirtschaftswachstum
    6. Oktober 2025
    Gewerkschaften fordern Einsatz für Metall- und Elektroindustrie
    6. Oktober 2025
    Gold, Silber und Co: Steigen die Preise weiter?
    6. Oktober 2025
    Krise oder Konjunktur? So geht es der Wirtschaft wirklich
    6. Oktober 2025
  • Netzwelt
    NetzweltMehr laden
    Bedroht KI die Wikipedia?
    5. Oktober 2025
    Flo-App: So landeten Zyklusdaten bei Facebook und Google
    1. Oktober 2025
    „Bits & Pretzels“: Können Start-ups Europa retten?
    30. September 2025
    EA verkauft: Saudi-Arabien steigt bei Spiele-Riesen ein
    30. September 2025
    Aktie der SpVgg Unterhaching wird zum Internet-Phänomen
    30. September 2025
  • Wissen
    WissenMehr laden
    Physik-Nobelpreis für Forschung zu Quantenmechanik
    7. Oktober 2025
    Medizin-Nobelpreis für drei Immunforscher aus Japan und den USA
    6. Oktober 2025
    Ganz allein zur Schule? Was Experten Eltern raten
    6. Oktober 2025
    BAföG unattraktiv? Warum viele Studierende lieber arbeiten
    6. Oktober 2025
    Spinnen kommen jetzt ins Haus – was tun?
    5. Oktober 2025
  • Kultur
    KulturMehr laden
    Bayerische Komödie „Zweigstelle“: Auf dem Amt im Jenseits
    7. Oktober 2025
    Mehrfach ausgegrenzt: Jüdische Künstler nach dem 7. Oktober
    7. Oktober 2025
    Cellist Yo-Yo Ma zum 70. Geburtstag
    7. Oktober 2025
    Köche und Söldner: „Wallenstein“ an den Münchner Kammerspielen
    6. Oktober 2025
    So reagiert die Welt auf das neue Taylor-Swift-Album
    6. Oktober 2025
  • Lesezeichen
Gerade: Online-Coaching auf dem Prüfstand: Warum das FernUSG keine Garantie für Klageerfolg ist
Teilen
Benachrichtigungen
Schriftgröße ändernAa
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
Schriftgröße ändernAa
  • Wirtschaft
  • Wissen
  • Kultur
  • Netzwelt
  • Home
  • Wirtschaft
  • Netzwelt
  • Wissen
  • Kultur
  • Lesezeichen
WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Online-Coaching auf dem Prüfstand: Warum das FernUSG keine Garantie für Klageerfolg ist
Wirtschaft

Online-Coaching auf dem Prüfstand: Warum das FernUSG keine Garantie für Klageerfolg ist

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 5. Oktober 2025 13:30
Von Christin Freitag
Teilen
6 min. Lesezeit
Teilen

Der Markt für Online-Coachings und digitale Weiterbildung boomt. Doch wo hohe Investitionen getätigt werden, wächst auch die Zahl der rechtlichen Auseinandersetzungen. Ein fast 50 Jahre altes Gesetz, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), sorgt derzeit für ein juristisches Erdbeben in der Branche. Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat vielen Teilnehmern die Tür zur Rückforderung hoher Kursgebühren geöffnet. Doch die Annahme, jeder unzufriedene Kunde könne sein Geld problemlos zurückklagen, ist ein Trugschluss. Der Erfolg hängt maßgeblich von den Details des jeweiligen Angebots ab.

Inhaltsübersicht
Das BGH-Urteil: Ein Game-Changer für Verbraucher und UnternehmerDie Grenzen des Gesetzes: Warum Klagen dennoch scheiternFazit und Ausblick für die Wirtschaft

Die digitale Bildungsbranche, insbesondere der Sektor für hochpreisiges Business- und Persönlichkeits-Coaching, sieht sich mit einer Klagewelle konfrontiert. Im Zentrum steht die Frage: Fallen diese modernen Online-Formate unter das strenge Fernunterrichtsschutzgesetz? Die Antwort darauf hat weitreichende Konsequenzen. Denn das Gesetz verlangt für die meisten Fernlehrgänge eine staatliche Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Fehlt diese, ist der Vertrag von Anfang an nichtig – so die Theorie.

Das BGH-Urteil: Ein Game-Changer für Verbraucher und Unternehmer

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat die Position der Kursteilnehmer massiv gestärkt. Die obersten Richter legten die Kriterien für „Fernunterricht“ sehr weit aus und stellten klar:

  1. Breiter Anwendungsbereich: Nahezu jede entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der Lehrender und Lernender überwiegend räumlich getrennt sind, kann unter das Gesetz fallen. Die Bezeichnung als „Coaching“ oder „Mentoring“ ist irrelevant.
  2. Niedrige Hürde für Lernerfolgskontrolle: Schon die Möglichkeit, in Live-Calls, per E-Mail oder in Chat-Gruppen Fragen zu stellen, wertete der BGH als ausreichende Überwachung des Lernerfolgs.
  3. Schutz auch für Unternehmer: Die wohl größte Überraschung war die Feststellung, dass das FernUSG nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer schützt, die einen Kurs für ihre selbstständige Tätigkeit buchen. Damit kippte der BGH die bisherige Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte.

Die Folge dieses Urteils ist für Anbieter ohne ZFU-Zulassung gravierend: Der Vertrag ist nach § 7 FernUSG nichtig. Teilnehmer können die gesamte Kursgebühr zurückfordern (§ 812 BGB), selbst wenn sie das Programm bereits absolviert haben. Ein Anspruch auf Wertersatz seitens der Anbieter scheitert in der Regel an hohen Hürden. Dies hat zu zahlreichen erfolgreichen Klagen und einer Goldgräberstimmung bei spezialisierten Anwaltskanzleien geführt.

Die Grenzen des Gesetzes: Warum Klagen dennoch scheitern

Trotz der klaren BGH-Entscheidung ist eine Klage kein Selbstläufer. Anbieter wehren sich zunehmend erfolgreich gegen Rückforderungsansprüche, indem sie die entscheidende Schwachstelle der Kläger angreifen: die Definition des Fernunterrichts. Eine Klage scheitert oft an folgenden Punkten:

1. Kein Fernunterricht, keine Nichtigkeit: Der Schwerpunkt der Leistung

Der entscheidende Faktor ist, ob die systematische Wissensvermittlung im Vordergrund steht oder nur eine dienende Funktion hat. Gerichte prüfen im Einzelfall, ob es sich nicht vielmehr um eine individuelle Beratungs- oder Begleitungsleistung handelt.

So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Celle in einem Fall, dass das FernUSG nicht anwendbar sei, weil der Schwerpunkt des Angebots auf dem individuellen Coaching und der persönlichen Begleitung lag. Die reine Wissensvermittlung war nachrangig. Anbieter argumentieren erfolgreich, dass ein reines 1:1-Coaching ohne festes Curriculum oder ein Programm, das überwiegend aus synchronen Live-Sessions ohne Aufzeichnung besteht, keinen Fernlehrgang darstellt.

2. Die Beweislast liegt beim Kläger

Der Teilnehmer, der sein Geld zurückfordert, muss vor Gericht darlegen und beweisen, dass alle Merkmale des Fernunterrichts gemäß § 1 FernUSG erfüllt sind. Er muss also aufzeigen, dass ein didaktisches Konzept vorlag, der Lernerfolg systematisch überwacht wurde und der asynchrone (zeitversetzte) Teil des Lernens überwog. Gelingt es dem Anbieter, den Eindruck einer reinen Dienstleistung oder einer persönlichen Beratung zu erwecken, wird die Klage abgewiesen. In manchen Fällen wurden Kläger sogar zur Zahlung ausstehender Raten verurteilt.

3. Fehlerhafte oder abgelaufene Widerrufsrechte

Manche Klagen stützen sich alternativ auf ein fehlerhaft erklärtes Widerrufsrecht. Doch auch hier gibt es Grenzen. Selbst bei einer fehlerhaften Belehrung erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Wer also zu lange wartet, verliert mögliche Ansprüche.

Fazit und Ausblick für die Wirtschaft

Die aktuelle Rechtslage stellt für die digitale Bildungs- und Coaching-Branche eine Zäsur dar. Das BGH-Urteil hat die Rechte der Teilnehmer signifikant gestärkt und zwingt Anbieter, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken. Viele werden nicht umhinkommen, ihre Kurse durch die ZFU zertifizieren zu lassen – ein kostspieliger und bürokratischer Prozess.

Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass das FernUSG kein Freifahrtschein zur Rückforderung jeder Kursgebühr ist. Unternehmer und Verbraucher, die eine Klage in Erwägung ziehen, müssen sich bewusst sein, dass der Ausgang von einer detaillierten Einzelfallprüfung abhängt. Die entscheidende Frage wird immer lauten: War es ein standardisierter Lehrgang oder eine individuelle Dienstleistung? Die Antwort darauf entscheidet über Tausende von Euro und die Zukunft eines ganzen Wirtschaftszweiges.

Dir gefällt vielleicht

Studie: Wohnungsmangel gefährdet inzwischen Wirtschaftswachstum

Gewerkschaften fordern Einsatz für Metall- und Elektroindustrie

Gold, Silber und Co: Steigen die Preise weiter?

Krise oder Konjunktur? So geht es der Wirtschaft wirklich

Viel Arbeit und wenig Schlaf als Wiesnkellner – Lohnt sich das?

Diesen Artikel teilen
Facebook Twitter Whatsapp Whatsapp Link kopieren Drucken
Was denken Sie?
Liebe0
Traurig0
Glücklich0
Wütend0
Avatar-Foto
Von Christin Freitag
Follow:
Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
Vorheriger Artikel Spinnen kommen jetzt ins Haus – was tun?
Nächster Artikel „Echte Subversion“: Putin-Satire sorgt in Russland für Wirbel
Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Letzte Beiträge

Bayerische Komödie „Zweigstelle“: Auf dem Amt im Jenseits
Kultur 7. Oktober 2025
Mehrfach ausgegrenzt: Jüdische Künstler nach dem 7. Oktober
Kultur 7. Oktober 2025
Cellist Yo-Yo Ma zum 70. Geburtstag
Kultur 7. Oktober 2025
Physik-Nobelpreis für Forschung zu Quantenmechanik
Wissen 7. Oktober 2025
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
© 1984-2025 WirtschaftsRundschau. Alle Rechte vorbehalten.
  • Meine Lesezeichen
  • Kontakt
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account


Lost your password?