Alle Jahre wieder erinnert die Grippesaison daran, den jährlichen Impfschutz aufzufrischen. Doch viele Erwachsene übersehen andere Impfungen, wie zum Beispiel die Tetanusimpfung, die alle zehn Jahre erneuert werden sollte. Oft besteht der Irrglaube, dass in der Kindheit alles erledigt wurde. Dabei gibt es Impfungen, die regelmäßig aufgefrischt werden müssen, und solche, die ein Leben lang schützen.
Wozu ist ein Impfpass gut?
Der Impfpass hilft, dabei den Überblick zu behalten: Jede erhaltene Impfung wird darin dokumentiert, sodass ersichtlich ist, wann welche Schutzimpfungen erfolgt sind. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass klar ist, wann die nächste Impfung ansteht. Ärztinnen und Ärzte handhaben das unterschiedlich: Manche tragen den nächsten Termin mit Bleistift in den Impfpass ein, andere geben eine Erinnerung auf Papier mit oder melden sich telefonisch, wenn eine Auffrischung fällig ist.
Der elektronische Impfpass: Nichts geht verloren
Der elektronische Impfpass (eImpfpass) wird künftig alles vereinfachen: Er ist Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) und erfasst Impfungen digital. Wer den eImpfpass nutzen will, braucht also auch eine ePA – er funktioniert nicht separat. Für gesetzlich Versicherte ist die Nutzung freiwillig und kostenlos. Noch läuft der Start nicht überall reibungslos: Viele Praxen und Krankenkassen arbeiten daran, die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Wer wissen möchte, ob der eImpfpass verfügbar ist, fragt am besten direkt bei der Krankenkasse oder Praxis nach.
Wer nicht an der ePA teilnehmen möchte, nutzt weiter den klassischen gelben Impfpass – und sollte gut darauf achten, ihn nicht zu verlieren.
Was tun, wenn der Impfpass weg ist?
Geht der gelbe Impfpass verloren, lässt sich der Impfstatus meist rekonstruieren. Erste Anlaufstelle ist die Arztpraxis: In den Patientenakten sind Behandlungen und Impfungen dokumentiert – sie müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Besonders einfach ist es, wenn die Praxis seit Jahren dieselbe ist. Auch bei einem Praxiswechsel ist es möglich, an die Informationen zu gelangen: entweder über die ehemalige Ärztin beziehungsweise den Arzt oder über eine bevollmächtigte Anfrage durch die aktuelle Praxis.
Bei fehlender Information: Status „ungeimpft“
Wenn unklar ist, ob eine Impfung erfolgt ist, gilt die Person laut Ständiger Impfkommission STIKO (Epidemiologisches Bulletin 34/2019, S. 348) (externer Link) als ungeimpft. Ärztinnen und Ärzte dürfen sich dabei nicht allein auf die Angaben von Patientinnen und Patienten verlassen, sondern müssen von einem fehlenden Impfschutz ausgehen.
Ist eine doppelte Impfung gefährlich?
Fehlen Unterlagen oder sind sie unvollständig, kann trotzdem geimpft werden – notfalls auch doppelt. Die STIKO hat die Empfehlungen zu Nachholimpfungen bei unvollständigem oder unbekanntem Impfstatus überarbeitet. Sie sind altersabhängig und sollen Ärztinnen und Ärzten Orientierung geben.
Zusätzliche Impfdosen sind in der Regel unbedenklich, auch bei Kombinationsimpfstoffen. Nur in Ausnahmefällen kann es nach wiederholter Gabe von Totimpfstoffen zu stärkeren lokalen Reaktionen wie Rötung oder Schwellung kommen. Grundsätzlich gelten die üblichen Nebenwirkungen.
Der Bluttest – nicht immer zuverlässig
Lassen sich keine Unterlagen finden, ist ein Antikörpertest im Blut theoretisch möglich. Das Ergebnis zeigt, ob ein Grundschutz besteht, jedoch nicht, wie lange dieser anhält. Außerdem lassen sich bei manchen Impfungen generell keine Antikörper nachweisen, obwohl Schutz besteht.
Daher empfiehlt die STIKO Bluttests nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder bei Frauen mit Kinderwunsch, um Windpocken- oder Rötelnschutz zu prüfen. Da während einer Schwangerschaft keine Rötelnimpfung möglich ist, kann ein Test hier sinnvoll sein.
Wo bekomme ich einen neuen Impfpass?
Ihr Arzt kann einen neuen Impfpass ausstellen. Wenn die Impfungen rekonstruiert sind, trägt er diese in das Ersatzdokument ein. Ein neuer Impfpass ist kostenlos. Falls kein Impfpass vorhanden ist, kann man sich eine Impfbescheinigung aushändigen lassen.
Kann man geimpft werden, wenn man keinen Impfpass hat?
Wenn kein Impfpass vorhanden ist, kann man sich eine Impfbescheinigung aushändigen lassen.
Wo bewahre ich meinen Impfpass auf?
Suchen Sie sich einen festen Ort für den Impfpass aus – im Aktenordner oder Medikamentenschrank. Hauptsache, Sie müssen ihn nicht lange suchen. Sinnvoll ist auch, den Impfpass einzuscannen oder Kopien anzufertigen, falls er verloren geht. Gerade bei Kindern, die ihn auf Schulreisen oder Freizeitaktivitäten mitnehmen, sind Kopien empfehlenswert.

