Erben-Anwalt: Amerling geht nicht vor neues Schiedsgericht
Die Staatsgemäldesammlungen würden den strittigen Fall Amerling gerne von der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut klären lassen, die am 01. Dezember 2025 ihre Arbeit aufnehmen wird. Das wäre aber nur möglich, wenn die Erbengemeinschaft sich von sich aus an das Schiedsgericht wenden würde.
Diesen Weg über die deutsche Schiedsgerichtsbarkeit schließt der Anwalt der Lion-Erben, Hannes Hartung, derzeit aber aus. Er kritisiert, dass der zugrundeliegende Bewertungsrahmen für künftige Schiedssprüche Ansprüche von jüdischen Kunsthändlern schlechter stelle als die von jüdischen Bürgern.
Größere Chancen vor US-Gericht?
Zusammen mit seinem US-Kollegen John Meehan sieht Hartung stattdessen größere Chancen vor einem US-Gericht. Zuständig sei es, da fünf der sieben Erben in den USA lebten. Außerdem stünden die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen etwa durch Leihen und Ausstellungsbeteiligungen in geschäftlichen Beziehungen mit den USA, man könne sich so auf internationales Recht berufen.
Erst vor zwei Tagen erklärte Bayerns Kunstminister Markus Blume im Umgang der bayerischen Staatsgemäldesammlungen mit NS-Raubkunstfällen, dass es „keine Anhaltspunkte für System- oder Organisationsversagen“ gebe, Verbesserungspotenzial aber erkannt worden sei. Und versprach: „Wir wollen unserer historischen Verantwortung umfassend gerecht werden und einen Neuanfang an den Staatsgemäldesammlungen anschieben.“ Unter anderem soll die personelle Ausstattung für die Provenienzforschung an den Staatsgemäldesammlungen aufgestockt werden.
Erfolg der Klage noch unklar
Welche Erfolgschancen die Klage der Lion-Erben in den USA tatsächlich hat, ist offen. Im Jahr 2016 hatten Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim versucht, den Freistaat Bayern vor einem New Yorker Gericht auf Herausgabe von Kunstwerken zu verklagen. Damals sahen sich die US-Richter aber nicht zuständig und verwiesen die Klage 2018 zurück nach Deutschland.

