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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Verkauft und verraten? Taylor Swift dreht den Spieß um
Kultur

Verkauft und verraten? Taylor Swift dreht den Spieß um

Uta Schröder
Von Uta Schröder
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5 min. Lesezeit
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Wer sich „Mine“ von Taylor Swift anhören möchte, der kann das seit knapp zwei Jahren in zwei Versionen tun. Einmal in der Originalversion von 2010 und einmal in „Taylor’s Version“. Die Unterschiede sind minimal, aber doch hörbar. Anders ist zum Beispiel der Klang der Stimme – in „Taylor’s Version“ klingt der Hall im Gesang ein bisschen größer als im Original. Und auch die Gitarren-Linie im Hintergrund zu Beginn des Songs variiert leicht – hier gezupft, dort geschlagen.

Inhaltsübersicht
Protest gegen neuen RechteinhaberImmer mehr Musiker verkaufen ihre RechteSpäte Genugtuung für Taylor Swift

Das sind kleine Nuancen, aber letztlich gleicht der eine Song dem anderen. Und das war gewollt. Nicht nur bei „Mine“, sondern auch bei dem entsprechenden Album „Speak Now“ und den Alben „Fearless“, „Red“, „1989“. Die neuen Versionen sollten eine weitgehend exakte Coverversion sein.

Protest gegen neuen Rechteinhaber

Nicht etwa, weil Taylor Swift mit den alten Versionen ihrer Songs ein Problem hatte, sondern mit dem Mann, der im Jahr 2019 Swifts Plattenlabel Big Machine für kolportierte 300 Millionen Dollar kaufte – und damit die Rechte an Swifts Songs: der Musikmanager Scooter Braun. Vor allem die Tatsache, dass er eine Zeit lang mit Kanye West zusammenarbeitete, machte es für Swift wohl unerträglich, dass er mit ihren Songs Geld verdiente. Denn West war neben vielem anderen Unsinn auch immer wieder dadurch aufgefallen, dass er auf seinen Alben Taylor Swift beleidigte.

Dagegen wollte sich Swift wehren, spielte einige ihrer Alben neu ein – und versah sie mit dem Titel „Taylor’s Version“, um so möglicherweise die Gewinne von Scooter Braun zu drücken. Denn, so das Kalkül, wenn ihre Fans nur noch die neuen Versionen der Songs hören, dann würden die Rechte an ihren Songs eventuell einmal uninteressant.

Immer mehr Musiker verkaufen ihre Rechte

Bei den Rechten, die hier eine Rolle spielen, geht es um die sogenannten Masters-Rechte. Die liegen in der Regel beim Label und beinhalten das Recht, genau die eine Version eines Songs, die auf einem Album gelandet ist, zu vervielfältigen und zu verkaufen, physisch oder digital. Das Masters-Recht sagt erstmal nichts darüber aus, wem der Song gehört. Das wird über das Urheberrecht geregelt. Covert Taylor Swift etwa „September“ von Earth, Wind and Fire verdienen die Musiker von Earth, Wind and Fire an den Gebühreneinnahmen ihres Songs.

Allerdings nur dann, wenn den Musikern noch die Urheberrechte an den Songs selbst gehören: Und das ist nicht immer gesagt. Zum einen geben Musiker prozentuale Anteile ihrer Rechte an Verlage ab, damit die sich um die Platzierung von Songs etwa in Werbung oder Filmen kümmern. Zum anderen verkaufen Musiker mittlerweile ganz bewusst ihre Songrechte. So veräußerte etwa der kanadische Singer-Songwriter Neil Young im Jahr 2021 einen 50-Prozent-Anteil an seinen gesammelten Verlagsrechten an die britische Kapitalanlagegesellschaft Hipgnosis Songs Fund – für geschätzte 150 Millionen Dollar. Die Hälfte aller Erlöse, die seither mit den Text- und Musik-Copyrights aus Youngs knapp 1.200 Songs erzielt werden, gehen an die Firma, die mittlerweile Recognition Music Group heißt.

Späte Genugtuung für Taylor Swift

Und Young ist dabei kein Einzelfall. Ein Jahr zuvor hatte schon Bob Dylan sein Gesamtwerk an die Universal Music Publishing Group verkauft, für rund 300 Millionen Dollar. Und im selben Jahr gab Fleetwood Mac-Sängerin Stevie Nicks 80 Prozent ihrer Autorenrechte für geschätzte 100 Millionen Dollar an den Verlag Primary Wave ab. Und das sind nur die größten Namen, die natürlich auch am meisten Geld bringen. Denn nur Songs, die häufig gecovert oder im Radio gespielt werden, sind für Kapital- oder Verlagsgesellschaften rentabel – sie spielen Geld ein.

Taylor Swift ist nun den entgegengesetzten Weg gegangen. Und hat sich die Masters-Rechte für ihre ersten sechs Alben von der Investmentgesellschaft Shamrock Capital, bei der die Rechte zwischenzeitlich gelandet waren, zurückgeholt. Sie hat das in einer Nachricht mit den Worten gefeiert (externe Link): „Die gesamte Musik, die ich je erschaffen habe … gehört jetzt … mir.“ Für Swift ist das natürlich ein wichtiger symbolischer Sieg, der aber auch einen angenehmen Nebeneffekt haben dürfte: Als alleinige Inhaberin ihrer Songs gehört ihr auch der gesamte Anteil am Kuchen und der ist bei Swift ja bekanntlich groß.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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