„Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien“ steht auf der Website der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ – weil sie in der Vergangenheit mit dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet wurde. Doch dieser Hinweis könnte bald von der Website verschwinden. Denn die „Schwankende Weltkugel“ ist eine von drei Buchhandlungen, die sich eigentlich auch dieses Jahr über den Deutschen Buchhandlungspreis hätten freuen dürfen – die nun aber doch nicht ausgezeichnet werden.
Drei Buchhandlungen von Liste gestrichen
118 Buchhandlungen in ganz Deutschland hatte die Jury des Deutschen Buchhandlungspreises für preiswürdig befunden und an das Haus des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) weitergeleitet – das die Liste so wie jedes Jahr im Grunde nur absegnen und damit den Weg frei machen sollte für die Auszeichnung der Buchhandlungen. Doch dieses Jahr kam nur eine Liste mit 115 Buchhandlungen zurück. Drei Buchhandlungen hatte das BKM gestrichen: neben der „Schwankenden Weltkugel“ auch „The Golden Shop“ in Bremen und die „Rote Straße“ in Göttingen.
Dabei nahm die Behörde nach Informationen der Süddeutschen Zeitung Rückgriff auf das sogenannte „Haber“-Verfahren, so benannt nach Emily Haber. Sie war Staatssekretärin im Innenministerium, als sie 2017 einen Brief an alle Ministerien verschickte, in dem sie schrieb, dass diese den Verfassungsschutz konsultieren könnten, bevor sie Förderungen an zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben. So sollte verhindert werden, dass Fördergelder bei möglichen Extremisten landen würden.
Bedenken am Verfahren
Doch dieses Verfahren ist umstritten: So merkten 2020 die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem Gutachten an, dass es am Haber-Verfahren „verfassungsrechtliche Bedenken“ geben könne – vor allem aufgrund des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie warnten auch vor einem „Einschüchterungseffekt“ und bezweifelten die Verhältnismäßigkeit.
Schon ein Jahr zuvor hatte sich der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung mit einem Brief an das Innenministerium gewandt: Er monierte, dass die Durchführung des Haber-Verfahrens „auf Basis der aktuellen Gesetzeslage datenschutzrechtswidrig“ sei. Die Übermittlung der Daten von den Ministerien an den Verfassungsschutz und zurück sei unzulässig.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
2022 urteilte schließlich das Bundesverfassungsgericht, dass eine Übermittlung von Geheimdienstinformationen an eine Stelle, die nicht die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde ist, nicht zulässig sei – sofern es nicht um den Schutz eines besonders gewichtigen Rechtsgutes ginge.
Es stellt sich also die Frage, ob die Abfrage der Daten durch den BKM überhaupt rechtens ist. Und ob Wolfram Weimer mit der Streichung der drei linksgerichteten Buchhandlungen von der Preisträgerliste nicht in seinem Sinne politisch Einfluss nimmt – dafür aber auf ein Verfahren zurückgreift, das eigentlich der Extremismusbekämpfung dienen soll.
BKM verteidigt Vorgehen
Auf Anfrage des BR verteidigt der BKM das Vorgehen: Das Haber-Verfahren habe in Einzelfällen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse ergeben. Allerdings unterliege „die genauere Art dieser Erkenntnisse“ dem Geheimschutz, so ein Sprecher von Staatsminister Wolfram Weimer. Das heißt: Weder Weimers Behörde, noch die betroffenen Buchhandlungen wissen, welche Erkenntnisse genau dem Verfassungsschutz vorliegen.
Überprüfungen der Juryentscheidungen und etwaige Abweichungen hiervon „würden nur in besonderen begründeten Einzelfällen“ erfolgen. Welche besonderen Gründe im Fall der drei Buchhandlungen vorlagen, die Wolfram Weimers Behörde zur Abfrage beim Verfassungsschutz veranlassten, wurde dem BR allerdings nicht mitgeteilt.
„Die Entscheidung“, so der Sprecher des Staatsministers weiter, „entspricht der politischen Linie der Bundesregierung, Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen.“ Man werde auch künftig „anlass- und einzelfallbezogen die der Bundesregierung nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um sicherzustellen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen.“
Buchhandlungen äußern sich nicht
Der BR hat auch alle drei betroffenen Buchhandlungen um Stellungnahme gebeten. Doch die Inhaberinnen und Inhaber haben erst am Morgen aus der Presse von der Streichung ihrer Läden von der Preisträgerliste erfahren und wollten sich zunächst sortieren, bevor sie sich äußern.
Einspruch vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Interessenvertretung der Buchhändler hierzulande, hat unterdessen in einem Statement „erhebliche Zweifel“ am angewandten Haber-Verfahren angemeldet. „Das Prüfverfahren und die Ergebnisse bleiben für die Betroffenen geheim und sind somit nicht anfechtbar,“ heißt es in dem Statement, und weiter: „Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab.“
Preis wichtig für kleine Buchhandlungen
Wie wichtig der Preis für eine Buchhandlung sein kann, weiß Beate Laufer-Johannes. Ihre Buchhandlung „Bücherinsel“ in Frauenaurach bei Erlangen wurde schon zweimal, 2021 und 2024, mit dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet und hat ein Preisgeld von jeweils 7.000 Euro bekommen. Als „kleine Stadtteilbuchhandlung“, so Laufer-Johannes habe sie die Auszeichnung „sehr stolz gemacht“. Sie habe aber auch einiges ermöglicht, was sonst nicht finanzierbar gewesen wäre.
Dank des Preisgeldes, so Beate Laufer-Johannes, könne man zum Beispiel sagen: „Okay, wir investieren nochmal knapp 3.000 Euro in ein E-Bike, für unsere Lieferungen. Man muss nicht so eng kalkulieren.“ Man könne auch leichter Veranstaltungen durchführen, und „wenn sich das finanziell nicht rechnen sollte, was es ja oft nicht tut, dann ist es nicht schlimm.“

