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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Ziviler Ungehorsam: Kriminell oder „Testfall“ für Demokratie?
Kultur

Ziviler Ungehorsam: Kriminell oder „Testfall“ für Demokratie?

Uta Schröder
Von Uta Schröder
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6 min. Lesezeit
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Sie kleben sich auf Straßen, Autobahnen, Flugrollbahnen und blockieren den Verkehr: die Klimaaktivisten der Letzten Generation. Entrüstet reagieren darauf selbst umweltbewusste Zeitgenossen, Politiker drohen harte Strafen an, Bayern setzt sie in Präventivhaft fest. Alexander Dobrindt (CSU) sieht in ihnen gar Terroristen: die Entstehung einer „Klima-RAF“. Klimakleber als Feinde, ja als Bekämpfer unseres demokratischen Rechtsstaats?

Inhaltsübersicht
Ist gewaltloser Widerstand Gewalt?Protest-Welle der frühen 80er-JahreKriminalisierung von zivilem UngehorsamLegal, aber nicht moralisch legitimDer irritierbare Rechtsstaat

Ist gewaltloser Widerstand Gewalt?

Einer, der Protestformen wie die der Letzten Generation genau umgekehrt einschätzt, nämlich letztlich als demokratische Politik von unten, ist Jürgen Habermas – der Vernunftoptimist, Diskursidealist und 95-jährige Philosoph der Bundesrepublik. Nicht in einer aktuellen Stellungnahme, sondern in einem 1983 entstandenen Aufsatz mit dem Titel „Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat“, der aktueller kaum sein könnte.

Anlass für Habermas‘ Klärung über Sinn und Verdienst des „Zivilen Ungehorsams“ war 1983 die Kriminalisierung der Protestbewegungen in Brockdorf und Co.: „Das tonangebende bayerische Duo der Bundesregierung, die Herren Zimmermann und Spranger, singt den Refrain auf den Vers, der ihm seit Monaten von der FAZ vorgespielt wird: ‚Gewaltloser Widerstand ist Gewalt'“.

Protest-Welle der frühen 80er-Jahre

Habermas‘ Polemik richtet sich gegen den damaligen Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann und seinen Staatssekretär Carl-Dieter Spranger, beide CSU. Anfang der 80er Jahre hatte sich in Westdeutschland breiter Protest formiert: am Bauzaun im Schleswig-Holsteinischen Brokdorf mit heftigen Kämpfen gegen die Atomkraft, in Kreuzberg mit Hausbesetzungen gegen die Wohnungsnot, in Bonn mit Großdemos gegen die Stationierung neuer Raketen nach dem NATO-Doppelbeschluss.

Blockaden, Menschenketten, Sit-Ins: Für Minister Zimmermann waren schon das Protestformen der Militanz: „Die Bundesregierung darf und wird nicht hinnehmen, dass Gewalt an die Stelle von Überzeugung tritt. Das unbestrittene Recht auf Demonstration darf nicht zu Aktionen des Rechtsbruchs missbraucht werden“, so Zimmermann. Das Versammlungsrecht wurde verschärft, das „Vermummungsverbot“ auf den Weg gebracht.

Kriminalisierung von zivilem Ungehorsam

Habermas nennt die Kriminalisierung von zivilem Ungehorsam „autoritären Legalismus“. Das dazugehörige Bild vom Staatsbürger zeichnet er ziemlich sarkastisch: Er soll alle paar Jahre an die Urne gehen, dieser Bürger – ansonsten aber möglichst nicht auffallen: „Aus der Perspektive einer Obrigkeit, die für Ruhe und Ordnung zu sorgen hat, zeigt die demokratische Willensbildung des Souveräns ein bleiches, eingeschüchtertes, zahnloses Antlitz. Demonstrationen sollten aus polizeilichen Gründen am besten im Saale stattfinden, jedenfalls nicht abweichen vom Normalbild des geordneten Umzugs erwachsener und reinlich gekleideter Bürger mit abschließender Ansprache vor dem Rathaus“, schreibt Habermas.

Zur Erinnerung: Der Diskursphilosoph, der wie kein anderer den „zwanglosen Zwang des besseren Arguments“ beschwört, ist alles andere als ein Umstürzler. Zu den 68ern hatte er ein angespanntes Verhältnis, noch im Aufsatz von 1983 bezeichnet er die Studentenführer von damals als „Taktiker einer Scheinrevolution“. Systemwechsel ist Habermas‘ Sache nicht, den zivilen Ungehorsam verteidigt er gerade als Anhänger des liberalen Rechtsstaats. Der ist die richtige Ordnung, kann aber dennoch Ungerechtigkeiten erzeugen und falsche Entscheidungen treffen.

Dann ist Protest gefragt, oder eben „ziviler Ungehorsam“: für Habermas ein symbolischer, politisch motivierter Rechtsbruch, der bereit ist, juristische Folgen auf sich zu nehmen. Und: Ein Protest, der „moralisch begründet“ ist, dem also nicht nur Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen. Eine Definition, nach der Traktorblockaden von Bauern nicht ganz so klar ziviler Ungehorsam sind wie Klebeaktionen von Klimaaktivisten.

Legal, aber nicht moralisch legitim

Moralische Rechtfertigung einzufordern, ist also sehr politisch, das sagt auch Christian Volk, Politikwissenschaftler an der Berliner Humboldt-Universität: „Wenn man sich die Frage stellt: Warum brauche ich überhaupt eine demokratische Verfassungsordnung? Dann ist die Antwort: damit jeder Mensch ohne Angst darüber nachdenken und entscheiden kann, was er oder sie für richtiger hält. Die moralische Begründung ist quasi die Form, in der das zum Aus-druck kommt. Man bringt zum Ausdruck, dass das Regierungshandeln zwar legal sein mag, aber man es noch lange nicht für moralisch legitim erachtet, so zu handeln.“

Moral und Politik: Das ist gegenwärtig eine eher verdächtige Kombination. Das Moralische gilt als politikuntauglich – weil gefühlig, verbotsverliebt, undemokratisch, selbstbesoffen vom eigenen Gutsein. Wo von Moral die Rede ist, ist die Debatte zu Ende, so die Unterstellung. Dagegen ist mit Habermas festzuhalten, dass natürlich auch das Moralische diskutierbar ist. Und diskutiert werden muss. Nicht nur für den Ausnahmefall des zivilen Ungehorsams, sondern für die Demokratie überhaupt. Sie ist einerseits eine Sache nüchterner Verfahren – Wahlen, Parlamentsarbeit, Gerichtswesen – wurzelt andererseits aber in satten Prinzipien: Grundrechten, Gleichheit vor dem Gesetz, sozialer Gerechtigkeit.

Der irritierbare Rechtsstaat

„Der Rechtsstaat im Ganzen erscheint nicht als ein fertiges Gebilde, sondern als ein anfälliges, irritierbares Unternehmen, das darauf angelegt ist, unter wechselnden Umständen eine legitime Rechtsordnung herzustellen oder aufrechtzuerhalten. Weil dieses Projekt unabgeschlossen ist, sind auch die Verfassungsorgane von dieser Irritierbarkeit keineswegs ausgenommen“, so Habermas in dem Aufsatz über „Zivilen Ungehorsam“. Für den Philosophen bleibt das „unabgeschlossene Projekt“ Demokratie angewiesen auf die, wie er schreibt, „Empfindlichkeit der Bürger“ gegenüber Ungerechtigkeit, falscher Routine oder schiefen Machtverhältnissen.

Und dann klingt der universalistische Denker in seinem Aufsatz aus den 80er Jahren beinahe wie diskriminierungs-sensible linke Bewegungen von heute: „Es sind ‚die Mühseligen und Beladenen‘, die Unrecht als erste am eigenen Leibe erfahren. Die, die Unrecht am ehesten spüren, sind in der Regel nicht mit Befugnissen oder auch nur mit privilegierten Einflusschancen ausgestattet – sei es über die Zugehörigkeit zu Parlamenten, Gewerkschaften und Parteien, sei es über den Zugang zu Massenmedien“, so Habermas im oben zitierten Aufsatz.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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