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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Netzwelt > AI Act: Wie geht es mit dem KI-Gesetz weiter?
Netzwelt

AI Act: Wie geht es mit dem KI-Gesetz weiter?

Benjamin Lehmann
Von Benjamin Lehmann
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3 min. Lesezeit
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Vor etwas mehr als einer Woche hat die Europäische Union endgültig ihr KI-Gesetz beschlossen. Nachdem das Gesetz im März bereits durch das EU-Parlament verabschiedet worden war, haben nun auch die Mitgliedsstaaten die Verordnung einstimmig gebilligt.

Inhaltsübersicht
Balance-Akt zwischen Regulierung und InnovationsförderungStuttgarter KI-Firma präsentiert Renten-Chatbot auf der re:publicaKI-Gründer sieht Gesetz als möglichen StandortvorteilMehrere Ministerien an Umsetzung in deutsches Recht beteiligt

Das Gesetz soll einheitliche Regeln für die Entwicklung und den Einsatz von KI in der EU schaffen, um Risiken der Technologie zu minimieren und die Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Balance-Akt zwischen Regulierung und Innovationsförderung

Es folgt einem risikobasierten Ansatz, verbietet Systeme mit „inakzeptablem Risiko“ und schafft strenge Regeln für sogenannte Hochrisiko-Systeme. Das Gesetz sieht hohe Strafen für Verstöße vor und gibt EU-Bürgern ein Recht auf Beschwerde, sollten ihre Rechte durch KI-Systeme beeinträchtigt werden. Zugleich sollen KI-Anwendungen mit niedrigem Risiko sowie kleine Unternehmen und Start-ups weniger stark reguliert werden.

Stuttgarter KI-Firma präsentiert Renten-Chatbot auf der re:publica

Ein Beispiel ist das Stuttgarter Start-up artifakt.ai, gegründet von KI-Unternehmer Woldemar Metzler. Zusammen mit seinem Mitgründer hat Metzler einen KI-Chatbot entwickelt, der Nutzer bei Fragen zu ihrer Rente beraten soll. Auf der Digitalmesse re:publica stellt er seine KI vor: „Ich bin selber Migrant, mein Vater kann nicht gut Deutsch, geht aber jetzt in Rente und hatte viele Fragen. Und dann ist mir aufgefallen, dass das alles Fragen sind, die auch KIs lösen können.“ Metzler sucht auf der re:publica nach möglichen Investoren.

Metzler und sein Mitgründer sind eines von etwa 15 Teams, die ihre Projekte am Stand der „Civic Coding“-Initiative auf der re:publica präsentieren. Mit der Initiative will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit dem Familienministerium und dem Umweltministerium gemeinwohlorientierte KI-Projekte fördern.

KI-Gründer sieht Gesetz als möglichen Standortvorteil

Unternehmer wie Metzler müssen sich künftig an die Vorgaben zu Transparenz und Datenschutz halten, die im neuen KI-Gesetz stehen. Der Stuttgarter findet das Gesetz prinzipiell gut. Die Vorschriften zum Datenschutz etwa hält er nicht nur für sinnvoll. Europäische Firmen, die besonderen Wert auf Transparenz und Datenschutz legen, könnten mit dem KI-Gesetz zufrieden sein. Eine effektive regulatorische Rahmenordnung könnte sich in seinen Augen somit auch als Standortvorteil erweisen.

Mehrere Ministerien an Umsetzung in deutsches Recht beteiligt

Wie gut diese Erwartungen in der Praxis eingelöst werden können, wird sich zeigen. Denn nach der Verabschiedung auf EU-Ebene steht jetzt die konkrete Umsetzung in den Mitgliedsstaaten an. Diese haben jetzt zwei Jahre Zeit, das KI-Gesetz in nationales Recht umzuwandeln.

In Deutschland sind daran verschiedene Ministerien beteiligt, unter anderem das Justizministerium, das Digitalministerium, das Sozial- und Arbeitsministerium und das Umweltministerium, das auch für Verbraucherschutz zuständig ist. Verschiedene Teilgebiete der EU-Verordnung fallen in die unterschiedlichsten Verantwortungsbereiche dieser Ministerien, die nun an konkreten Gesetzesentwürfen arbeiten, etwa der genauen Ausgestaltung von Bußgeldern oder dem Aufbau von Innovationsförderprogrammen.

 

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Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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