Smartphones und Tablets, die seit Freitag in der EU auf den Markt gebracht werden, bekommen ein neues Energielabel. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einschätzen können, wie haltbar und reparierbar ein Gerät ist.
Die EU Ökodesign-Richtlinie für Smartphones regelt unter anderem:
- Ersatzteile müssen sieben Jahre nachdem das Handy vom Markt genommen wurde noch erhältlich sein
- Updates bei Sicherheit und Betriebssystem müssen bis fünf Jahre nach dem offiziellen Verkaufsende weiter zur Verfügung gestellt werden
- Der Akku muss auch nach 800 Ladezyklen noch 80 Prozent der ursprünglichen Leistung bringen
- Die Preise für Ersatzteile müssen „angemessen“ sein.
- Hersteller dürfen keine Informationsschranken für unabhängige Reparaturbetrieben bei Software und Reparaturinformationen aufbauen
- Das Design muss so geändert werden, dass eine einfache Reparatur wichtiger Teile theoretisch zu Hause am Küchentisch möglich wird, wie schon bisher zum Beispiel beim Fairphone
Neues Label mit Informationen für Verbraucher
Für alle jetzt neu auf den Markt kommenden Smartphones ist künftig ein spezielles Informationslabel vorgeschrieben, das Verbrauchern eine bessere Entscheidungsgrundlage beim Neukauf ermöglichen soll. Es informiert darüber:
- Wie hoch ist der Energieverbrauch des Handys: Das geschieht durch die gleiche Einteilung von „A“ für besonders gut bis „G“ für sehr schlecht, wie man sie bei anderen Elektrogeräten bereits kennt. Der Akku wird dabei noch gesondert bewertet: Es wird die Laufzeit und die Anzahl der Ladezyklen angegeben, bis der Akku 80 Prozent seiner ursprünglichen Leistung hat.
- Wie gut ist das Gerät reparierbar und wie gut ist es gegen Stürze gesichert: Diese Skalen gehen jeweils von „A“ für sehr gut bis „E“ für schlecht.
- Wie gut ist es gegen Staub und Feuchtigkeit geschützt: Bei Staub ist es eine Skala von 0 bis 6 bei Feuchtigkeit von 0 bis 8 wobei hier gilt: Je höher die Zahl, desto besser ist der Schutz. Beide Zahlen werden kombiniert, sodass „68“ die bestmögliche Note ist.
Stolperfallen der Richtlinie
Verbraucherschützer, wie Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg, kritisieren, dass die Angaben auf den Labels meist von den Firmen selbst gemacht werden und sie diese als „bestanden“ ausweisen. „Erst, wenn irgendwo ein großer Mangel auftritt, fragt man dann nach“, sagt er im ZDF.
Wichtig ist auch zu wissen, dass das Label nur eine technische Auskunft gibt, wie leicht ein Handy zu reparieren ist – der Preis für die Reparatur fliest nicht in die Bewertung ein. Ein Smartphone mit der Reparaturbewertung „A“ kann zwar leicht zu reparieren sein, aber es kann trotzdem so teuer sein, dass es sich nicht rechnet. Zwar steht in der EU-Richtlinie, dass Preise für Ersatzteile „angemessen“ sein müssen, doch das ist ziemlich schwammig, wie Verbraucherschützer kritisieren.
Klare Vorgaben für die Industrie
Dennoch ist die neue Richtlinie, die zwar grundsätzlich gilt, aber in Deutschland noch in nationales Recht gegossen werden muss, ein weiterer Schritt zur Vermeidung von Elektroschrott. Zudem gibt die Richtlinie auch den Smartphone-Produzenten eine klare Richtung vor.
Richtungsänderung bei Apple?
So war iPhone-Hersteller Apple bislang eher ein Bremser beim Recht auf Reparatur. Durch das sogenannte Parts Paring, bei dem bestimmte Teile eines Geräts durch eine Seriennummer an genau dieses Gerät gekoppelt sind, verhindert Apple, dass Teile aus Gebrauchtgeräten für die Reparatur verwendet werden können und bestimmt zudem, wer welche Geräte reparieren kann. Auch die Vorgabe nach fünf Jahren Updates für das Betriebssystem, nachdem ein Gerät nicht mehr verkauft wird, erfüllt Apple zwar freiwillig, will das bisher offiziell aber nicht garantieren.
Doch offenbar ändert der Hersteller langsam seine Firmenpolitik. Im vergangenen Jahr stimmte Apple überraschend einer Recht-auf-Reparatur-Initiative in Kalifornien zu. Und auch beim Streit um das einheitliche Ladekabel USB-C für alle Smartphone in der EU gab die US-Firma letztlich nach.